Der Strip­club-Knig­ge: 5 Re­geln, um die Braut nicht zu verärgern

Der Stripclub-Knigge: 5 Regeln, um die Braut nicht zu verärgern
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Will­kom­men beim Strip­club-Knig­ge vor der Hochzeit

Was macht ei­nen gut über­leg­ten Jung­ge­sel­len­ab­schied aus?

Ei­nes der schöns­ten Er­leb­nis­se im Le­ben stellt für die meis­ten Paa­re die Hoch­zeit dar. Die Um­set­zung des Jung­ge­sel­len­ab­schieds darf bei al­len Vor­be­rei­tun­gen nicht zu kurz kom­men. Und da die­se Fei­er oft mit dem Auf­ent­halt in ei­ner Lo­ca­ti­on mit viel nack­ter Haut ver­stan­den wird, soll­te es Strip­club-Re­geln geben.

Doch wie kann ein le­gen­dä­rer Jung­ge­sel­len­ab­schied in Ab­stim­mung mit der Braut dann noch aus­se­hen? Man könn­te sa­gen, dass ein klei­ner Knig­ge mit Strip­club-Re­geln an­zu­wen­den ist, da­mit al­les zum Gu­ten ver­läuft. Si­cher­heit und Ver­trau­en spie­len je­den­falls ei­ne gro­ße Rol­le da­bei, um die Braut nicht zu verärgern.

Hier sind fünf Strip­club-Re­geln, die man ein­hal­ten sollte

Re­gel 1 – Braut hinzuziehen

Der Stripclub-Knigge: 5 Regeln, um die Braut nicht zu verärgern
Der Strip­club-Knig­ge: 5 Re­geln, um die Braut nicht zu verärgern

Die Braut soll­te mit ein­be­zo­gen wer­den, um zu ver­hin­dern, dass der Bräu­ti­gam ei­nen Abend er­lebt, der der Braut nicht zu­sagt. Mit der Fest­le­gung von Strip­club-Re­geln zeigt man der Braut den Re­spekt, den sie sich mit­un­ter wün­schen könn­te. Erst wenn al­len Be­tei­lig­ten die Wün­sche und Be­dürf­nis­se un­ter­ein­an­der klar sind, kön­nen al­le The­men be­rück­sich­tigt werden.

Es wer­den Miss­ver­ständ­nis­se und ganz be­son­ders das Ri­si­ko ver­mie­den, Un­an­nehm­lich­kei­ten oder Ent­täu­schun­gen für die Braut zu ver­ur­sa­chen. Im Vor­der­grund soll­te im­mer die Über­ra­schung für den Bräu­ti­gam ste­hen, die im Ein­klang mit den Wün­schen der Braut durch­ge­führt wer­den darf.

Re­gel 2 – Re­spekt­vol­ler Um­gang al­ler Beteiligten

Strip­club-Re­geln in Ab­stim­mung mit der Braut kön­nen so kon­zi­piert wer­den, dass sie für al­le Gäs­te gel­ten. Wenn der Bräu­ti­gam und al­le sei­ne Gäs­te re­spekt­voll blei­ben, kann auch das Un­wohl­sein der Braut mi­ni­miert wer­den. Es kön­nen we­ni­ger un­be­dach­te und un­be­ab­sich­tig­te Fehl­trit­te pas­sie­ren und es ent­ste­hen kei­ne Kon­flik­te un­ter den an­ge­hen­den Eheleuten.

Strip­club-Re­geln sind an die­ser Stel­le wich­tig, denn es soll im­mer noch ei­ne Fei­er­lich­keit blei­ben, die vor al­lem dem Bräu­ti­gam Freu­de be­rei­tet. Ein un­ver­gess­li­cher letz­ter Abend als „frei­er Mann“ be­deu­tet nicht zwangs­läu­fig, dass man den Bräu­ti­gam in ei­ne brenz­li­che Si­tua­ti­on bringt. Es soll­te aber Al­len be­wusst sein, dass Strip­clubs Ort sind, an de­nen nack­te Haut und An­nä­he­rungs­ver­su­che nicht ausbleiben.

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Re­gel 3 – Gren­zen annehmen

Die ge­sam­te Pla­nung der Ak­ti­vi­tä­ten des Jung­ge­sel­len­ab­schieds soll­te sich so dar­stel­len, dass kei­ne Schwie­rig­kei­ten ent­ste­hen kön­nen. Manch ei­ne Braut könn­te sehr spe­zi­el­le An­for­de­run­gen oder Ta­bus äu­ßern, die Teil der Strip­club-Re­geln sein wol­len. An­de­re könn­ten das Gan­ze et­was lo­cke­rer se­hen. Sind die Gren­zen der Braut klar, kön­nen die­se re­spek­tiert und an­ge­nom­men wer­den. Sie kön­nen bis da­hin rei­chen, dass die Braut kei­nen männ­li­chen Strip­per wünscht. Auch wenn dies den Spaß der Pla­nung für die Män­ner aus­ma­chen könn­te, soll­te die­se Art der Un­ter­hal­tung ge­nau be­dacht werden.

Ge­mein­sam mit der Braut kön­nen an­de­re Un­ter­hal­tungs­mög­lich­kei­ten be­spro­chen wer­den. In den Strip­club-Re­geln wer­den am En­de al­le Vor­ga­ben, Wün­sche und Kom­pro­mis­se fest­ge­hal­ten, die es zu be­rück­sich­ti­gen gilt. Mit der Ein­hal­tung von Strip­club-Re­geln kann für al­le ei­ne po­si­ti­ve At­mo­sphä­re ge­währ­leis­tet und ein ge­lun­ge­ner Jung­ge­sel­len­ab­schied ge­schaf­fen werden.

Re­gel 4 – Dis­kre­ti­on wahren

Der Stripclub-Knigge: 5 Regeln, um die Braut nicht zu verärgern
Der Strip­club-Knig­ge: 5 Re­geln, um die Braut nicht zu verärgern

Strip­club-Re­geln soll­ten auch das The­ma Dis­kre­ti­on um­fas­sen. Da­mit soll si­cher­ge­stellt wer­den, dass pri­va­te An­ge­le­gen­hei­ten nicht an die Öf­fent­lich­keit ge­lan­gen und die Be­zie­hung der Braut nicht be­ein­träch­tigt wird. Wenn es der Braut al­so un­an­ge­nehm ist, dass der Jung­ge­sel­len­ab­schied im Strip­club statt­fin­det, soll­te die­ses The­ma ge­nau be­spro­chen wer­den. Es könn­te sein, dass sie von den Gäs­ten wünscht, kei­ne Fo­tos oder Vi­de­os im Strip­club auf­zu­neh­men. Wei­ter könn­te die Braut dar­um bit­ten, kei­ner­lei Auf­zeich­nun­gen in den so­zia­len Me­di­en zu teilen.

Die Strip­club-Re­geln könn­ten auch um­fas­sen, dass mög­lichst nur re­ser­vier­te Be­rei­che be­sucht wer­den. Das schützt die Pri­vat­sphä­re der Grup­pe beim Jung­ge­sel­len­ab­schied eben­so wie die der Braut. Die leicht­fer­ti­ge Ver­brei­tung von Bild­ma­te­ri­al soll im All­ge­mei­nen ge­re­gelt sein, um jeg­li­che Art von bö­ser Über­ra­schung zu vermeiden.

Re­gel 5 – Al­ter­na­ti­ve Op­tio­nen an­statt Stripclub-Regeln

Wenn ein Be­such im Strip­club für die Braut ge­ne­rell nicht in Fra­ge kom­men soll­te, kön­nen na­tür­lich kei­ne Strip­club-Re­geln gel­ten. Dann wä­re es um­so wich­ti­ger al­ter­na­ti­ve Op­tio­nen vor­schla­gen zu kön­nen, um trotz­dem ei­nen an­ge­mes­se­nen Jung­ge­sel­len­ab­schied zu fei­ern. Die Ein­be­zie­hung der Braut soll­te im All­ge­mei­nen aber nicht zum Aus­schluss von Op­tio­nen füh­ren. Viel­mehr soll­te der Aus­tausch da­zu ge­nutzt wer­den, ei­nen spa­ßi­gen Tag für al­le Be­tei­lig­ten zu organisieren.

Fa­zit

Die Braut soll­te grund­sätz­lich mit ein­be­zo­gen wer­den, soll­te den ei­gent­li­chen Ge­dan­ken ei­nes Jung­ge­sel­len­ab­schieds ih­res Zu­künf­ti­gen aber nicht boy­kot­tie­ren. Die Ei­ni­gung auf Strip­club-Re­geln ist ein fai­rer An­satz, um bei­de Sei­ten zu be­frie­di­gen. Vor al­lem die­nen sie da­zu, sich ge­gen­sei­tig den Re­spekt zu zei­gen, den es be­darf, wenn man den Schritt in die Ehe wagt. Der neue Le­bens­ab­schnitt soll­te ge­eb­net und nicht brü­chig ge­macht werden.

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