Darf eine Polizistin Silikontitten haben?
Ein junge Frau bewarb sich in der Hauptstadt Berlin als Polizistin – und wurde prompt abgelehnt mit der Begründung, ihre Silikontitten wären hinderlich bei der Ausübung des Polizeidienstes und die Behörde verwies auf eine mangelnde gesundheitliche Eignung. Der Polizeipräsident war der Meinung, bei Demonstrationen könne sie Probleme mit der Ausrüstung bekommen.
Oder ob es der Polizei zu gefährlich war, eine solche Granate. die ihre beiden Argumente etwas pimpen ließ, in ihren Reihen zu haben und für Recht, Ordnung und große Augen bei den Männern zu sorgen? Da wären doch sicher einige Verbrecher freiwillig mitgegangen bei seiner Festnahme!
Die Bewerberin wollte das so nicht auf sich sitzen lassen und klagte vor dem Verwaltungsgericht. Und hier gewann sie, das Gericht stellte fest, daß eine Eignung aus gesundheitlichen Gründen ansonsten dienstfähigen Anwärtern nur abgesprochen werden darf, wenn eine frühe Pensionierung oder langwierige Erkrankungen absehbar sind, was in dem Fall der Silikontitten hingegen nicht der Fall war. Auch konnte nicht festgestellt werden, daß eine junge Berliner Polizistin mit Silikontitten weniger Leistung erbringen könne als Frauen ohne Implantate.
Allerdings hat das Gericht Revision bzw. das Einlegen von Berufung ermöglicht, daher ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen.
Was denkt Ihr? Darf auch eine Polizistin Silikontitten haben oder ist das zu gefährlich? Schreibt uns Euren Leserbrief oder Euren Kommentar!
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Leserbrief vom 24.04.2014 von Alexander K.:
"Ich bin der Auffassung, das Implantate kein Problem sein sollte bzw ein Ablehnungsgrund."