Sex­spiel­zeug in Frau ver­ges­sen – Wer haftet?

Sexspielzeug in Frau vergessen – Wer haftet?
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Echt ver­peilt – Sex­spiel­zeug in Mu­schi vergessen!

Manch­mal pas­sie­ren Ge­schich­ten, die so wohl nur das Le­ben schrei­ben kann. Da­zu ge­hört auch ein Fall, der vor Ge­richt lan­de­te, weil ein Mann sein Sex­spiel­zeug in ei­ner Frau ver­ges­sen hatte!

Wie kann man Sex­spiel­zeug in ei­ner Frau vergessen?

Ein Mann und ei­ne Frau lern­ten sich on­line ken­nen und ver­ab­re­de­ten sich zu ei­nem Sex­date in ei­nem Ho­tel. So et­was pas­siert je­den Tag un­zäh­li­ge Ma­le. Das Pär­chen chat­te­te zu­vor über das The­ma Sex­spiel­zeug. Bei­de woll­ten es bei ih­rem Date aus­pro­bie­ren. Der Mann brach­te das Teil mit: ei­nen Di­la­tor. Das ist ein Ge­rät, dass in Kör­per­öff­nun­gen ein­ge­führt wird, um sie zu wei­ten. Di­la­to­ren wer­den nicht nur in der Me­di­zin, son­dern auch als Sex­spiel­zeug ein­ge­setzt. Im kon­kre­ten Fall führ­te der Mann den Di­la­tor mit Wis­sen und Ein­ver­ständ­nis sei­ner Part­ne­rin in de­ren Mu­schi ein, um sie zu sprei­zen. Es klingt un­glaub­lich, aber er hat­te das Sex­spiel­zeug in der Frau vergessen!

Sexspielzeug in Frau vergessen - Wer haftet?

Dar­über dürf­ten auch Rich­ter und An­wäl­te rät­seln. Viel­leicht war ja auch Al­ko­hol im Spiel. Dar­über wird je­doch nichts er­wähnt. Je­den­falls führ­te der Mann den Di­la­tor in sie ein und die bei­den ver­gnüg­ten sich. Sie blie­ben noch über Nacht im Ho­tel. Er ver­ließ das Zim­mer zu­erst. Am nächs­ten Mor­gen er­hielt er ei­ne Nach­richt von sei­nem Date. Der In­halt war ziem­lich un­ge­wöhn­lich und pi­kant. Sie frag­te ihn, ob er sein Sex­spiel­zeug in der Frau ver­ges­sen ha­be? Sie hät­te Schmer­zen im Un­ter­leib. Der Mann ging gar nicht nä­her auf die­se Fra­ge ein. Er er­klär­te, dass kein Sex­spiel­zeug fehl­te und er jetzt nicht nach­se­hen kön­ne. Da­mit gab sich die Frau zufrieden.

Die Wahr­heit kommt ans Licht

Das ist so­gar wort­wört­lich zu neh­men. Die Un­ter­leibs­schmer­zen der Frau wur­den im­mer stär­ker. Am En­de hielt sie es nicht mehr aus und ent­schied sich, ein Kran­ken­haus auf­zu­su­chen. Dort fer­tig­ten die Ärz­te Rönt­gen­auf­nah­men ih­res Un­ter­leibs an und staun­ten nicht schlecht: Der Mann hat­te sein Sex­spiel­zeug in der Frau ver­ges­sen! Auf den Auf­nah­men war der Di­la­tor ein­deu­tig zu er­ken­nen. Das Ge­rät steck­te je­doch mitt­ler­wei­le nicht mehr in ih­rer Schei­de, son­dern war wei­ter in Rich­tung Un­ter­leib gewandert.

Das sieht ein Frauenarzt

Auf sei­nem Weg wa­ren meh­re­re Or­ga­ne be­schä­digt wor­den. Das Sex­spiel­zeug muss­te ope­ra­tiv ent­fernt wer­den. Dass der Mann sein Sex­spiel­zeug in der Frau ver­ges­sen hat­te, kos­te­te ihr fast das Le­ben. Wä­re der Di­la­tor noch län­ger im Kör­per ge­blie­ben, hät­te sie ster­ben können.

Sex­spiel­zeug in Frau ver­ges­sen – das En­de vor Gericht

Weil der Man sein Sex­spiel­zeug in der Frau ver­ges­sen hat­te, zeig­te sie ihn we­gen ge­fähr­li­cher Kör­per­ver­let­zung an. Der ku­rio­se Fall lan­de­te vor Ge­richt. Für den Man sah es an­fangs gar nicht gut aus. Ge­fähr­li­che Kör­per­ver­let­zung kann mit ei­ner Haft­stra­fe bis zu 10 Jah­ren ge­ahn­det wer­den. Zum Glück lief je­doch al­les glimpf­lich ab. Ob­wohl er zu­gab, sein Toy in der Frau ver­ges­sen zu ha­ben, wur­de der An­ge­klag­te in al­len Punk­ten freigesprochen.

Was wa­ren die Ar­gu­men­te des Richters?

Bei­de Par­tei­en wuss­ten Be­scheid und be­nutz­ten das Sex­t­oy ein­ver­nehm­lich. Weil die Frau nicht sah, dass er den Di­la­tor wie­der ent­fern­te, hät­te sie sich selbst über­zeu­gen müs­sen, dass er nicht sein Sex­spiel­zeug in der Frau ver­ges­sen hat­te. Statt­des­sen ver­ließ sie sich ein­fach auf sei­ne Aus­sa­ge. War es Un­wis­sen­heit oder Igno­ranz, wa­ren bei­de ver­peilt oder be­rauscht? Das wird wohl das Ge­heim­nis der bei­den bleiben.

Ei­nes ist je­den­falls si­cher: So schnell wird der Mann nicht wie­der sein Sex­spiel­zeug in ei­ner Frau ver­ges­sen. Nach dem Lie­bes­spiel wird er von jetzt an si­cher nach­se­hen, ob al­le Tei­le da sind.

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