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Sexuelle Belästigung oder einfach eine lustige Aktion?
Schwanzfoto teilen erlaubt oder nicht. Wir checken das! Stimmt das? Schwanzfoto teilen erlaubt, wenn man es unaufgefordert zugeschickt bekommt? Wir haben das Urheber- und Persönlichkeitsrecht gefragt!
Welche Frau kennt das nicht? Sie präsentiert sich mit einem Profil in den sozialen Netzwerken mehr oder weniger freizügig und die Herren der Schöpfung sind der Meinung, es käme sicher gut an, der Dame seiner Begierde ein Foto seines erigierten Geschlechtsteils zuzuschicken. Keine netten Kommentare, keine angenehme Kommunikation, kein belangloser Chat, sondern – im wahrsten Sinne des Worts – "harte" Fakten.
Wir kennen keine einzige Frau (und wir kennen verdammt viele Frauen), die total darauf abfährt, ein solches Bild zu Gesicht zu bekommen. Was denken die Männer? Dass die Frau sofort geil wird und sich mit dem Typen, der an dem abgebildetet Penis hängt, zu einem spontanen Sextreffen verabredet? Ohne jemals auch nur sein Gesicht gesehen zu haben? Nur aufgrund des Schwanzfotos?
Meine Herren: Wacht auf, sowas möchte keine Frau!
Meine Damen: Vorsicht, wenn ihr ein solches Bild einfach teilt, um den Versender bloßzustellen, denn auch hier lauern rechtliche Fallstricke, natürlich! Selbstjustiz in Deutschland ist nach wie vor verboten und der Judikative vorbehalten.
Schwanzfoto teilen erlaubt auf Facebook & Co.?
Manche Frauen empfinden Ekel und lassen sich auf Diskussionen mit dem Kerl ein, andere wiederum löschen das Penisfoto einfach kommentarlos. Andere hingegen wollen den Versender an den Pranger stellen und öffentlich demütigen. Das Bild teilen und so den Mann, der es verschickt hat, in der Netzgemeinde demütigen. Doch Vorsicht, wer so etwas vorhat!
Fragt man den Versender nicht und veröffentlich oder teilt somit ein fremdes Foto, verletzt ganz schnell das Urheberrecht. Die Folge: Eine kostenpflichtige Abmahnung, dir wirklich ins Geld geht. Da sind schnell mehrere hundert Euro für den gegnerischen Anwalt weg. Meist ist dieser Abmahnung dann auch noch eine Unterlassungserklärung beigefügt, die man unterschreiben soll. Tipp der Eronite-Redaktion: Nicht unterschreiben, erst selbst zum Anwalt gehen!
Im schlimmsten Fall kommt es zu einer Strafanzeige und/oder einem Gerichtsverfahren. Verkehrte Welt, oder?
Übrigens: Das Teilen gilt nicht nur für fremde Bilder und Fotos, sondern auch für Texte, deren Urheber man nicht selbst ist. Also immer auf der Hut sein! Denn dass der Versender mit der Veröffentlichung oder dem Teilen des Bildes einverstanden ist, dürfte in der Praxis aber eher ziemlich selten sein. Darauf käme es aber an. Denn grundsätzlich gilt, dass der Urheber, also der Schöpfer der Werke, der Veröffentlichung zustimmt und dazu einwilligt. Nur wer ein solches Penisfoto bekommt, hat noch lange nicht das Recht, es auch weiterzuverbreiten! Auch per WhatsApp & Co. darf das Bild nicht in Umlauf gebracht werden.
Risiko Abmahnung – Wenn das Schwanzbild richtig Ärger bringt
Sicher, beim Verschicken eines Schwanzfotos handelt es sich um sexuelle Belästigung und auch der der Tatbestand der Beleidigung und eines herabwürdigenden Verhaltens kann gegeben sein. In der Regel wird dies vor Gericht oder bei der Polizei nicht als Straftat verfolgt, dennoch sorgt ein solches Verhalten für mächtig Ärger.
Sofern die Empfängerin bei den Strafverfolgungsbehörden Anzeige erstattet. Denn manche Frauen sind damit auch einverstanden, zum Beispiel dann, wenn es sich um den eigenen Partner handelt, der ein lüsternes Foto versendet. Möglich ist auch, das Bild bei dem entsprechenden Sozialen Netzwerk zu melden. Am einfachsten ist jedoch immer noch, den Absender einfach kommentarlos zu blockieren.
Fazit
Eine öffentliche Anprangerung kann ganz schnell nach hinten losgehen und richtig teuer werden. Sicher ist es nicht schön, ständig solche Bilder zu erhalten und man würde den Mann, der solche Fotos verschickt, gern öffentlich anprangern. Im Sinne der eigenen Reputation und auch des Geldbeutels sollte man lieber eine Nacht drüber schlafen und nichts voreilig entscheiden.
Unser Tipp: Löscht das Bild einfach oder erstattet Strafanzeige wegen sexueller Belästigung in Tateinheit mit herabwürdigenden Verhaltens.
Bei diesem Beitrag der www.eronite.news handelt es sich um keine Rechtsberatung. Weitergehende Informationen und rechtliche Beratung erteilt der Rechtsanwalt deines Vertrauens. An ihn kannst du dich auch wenden, wenn du selbst Schwanzbilder zugeschickt bekommen hast und dagegen rechtlich vorgehen möchtest.