Rat­ge­ber: Schwanz­fo­to tei­len er­laubt auf Face­book & Co.?

Ratgeber: Schwanzfoto teilen erlaubt auf Facebook & Co.?
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Se­xu­el­le Be­läs­ti­gung oder ein­fach ei­ne lus­ti­ge Aktion?

Schwanz­fo­to tei­len er­laubt oder nicht. Wir che­cken das! Stimmt das? Schwanz­fo­to tei­len er­laubt, wenn man es un­auf­ge­for­dert zu­ge­schickt be­kommt? Wir ha­ben das Ur­he­ber- und Per­sön­lich­keits­recht gefragt!

Schwanzfoto teilen erlaubt auf Facebook & Co.?Wel­che Frau kennt das nicht? Sie prä­sen­tiert sich mit ei­nem Pro­fil in den so­zia­len Netz­wer­ken mehr oder we­ni­ger frei­zü­gig und die Her­ren der Schöp­fung sind der Mei­nung, es kä­me si­cher gut an, der Da­me sei­ner Be­gier­de ein Fo­to sei­nes eri­gier­ten Ge­schlechts­teils zu­zu­schi­cken. Kei­ne net­ten Kom­men­ta­re, kei­ne an­ge­neh­me Kom­mu­ni­ka­ti­on, kein be­lang­lo­ser Chat, son­dern – im wahrs­ten Sin­ne des Worts – "har­te" Fakten.

Wir ken­nen kei­ne ein­zi­ge Frau (und wir ken­nen ver­dammt vie­le Frau­en), die to­tal dar­auf ab­fährt, ein sol­ches Bild zu Ge­sicht zu be­kom­men. Was den­ken die Män­ner? Dass die Frau so­fort geil wird und sich mit dem Ty­pen, der an dem ab­ge­bil­de­tet Pe­nis hängt, zu ei­nem spon­ta­nen Sex­tref­fen ver­ab­re­det? Oh­ne je­mals auch nur sein Ge­sicht ge­se­hen zu ha­ben? Nur auf­grund des Schwanzfotos?

Mei­ne Her­ren: Wacht auf, so­was möch­te kei­ne Frau!
Mei­ne Da­men: Vor­sicht, wenn ihr ein sol­ches Bild ein­fach teilt, um den Ver­sen­der bloß­zu­stel­len, denn auch hier lau­ern recht­li­che Fall­stri­cke, na­tür­lich! Selbst­jus­tiz in Deutsch­land ist nach wie vor ver­bo­ten und der Ju­di­ka­ti­ve vorbehalten.

Schwanz­fo­to tei­len er­laubt auf Face­book & Co.?

Man­che Frau­en emp­fin­den Ekel und las­sen sich auf Dis­kus­sio­nen mit dem Kerl ein, an­de­re wie­der­um lö­schen das Pe­nis­fo­to ein­fach kom­men­tar­los. An­de­re hin­ge­gen wol­len den Ver­sen­der an den Pran­ger stel­len und öf­fent­lich de­mü­ti­gen. Das Bild tei­len und so den Mann, der es ver­schickt hat, in der Netz­ge­mein­de de­mü­ti­gen. Doch Vor­sicht, wer so et­was vorhat!

Fragt man den Ver­sen­der nicht und ver­öf­fent­lich oder teilt so­mit ein frem­des Fo­to, ver­letzt ganz schnell das Ur­he­ber­recht. Die Fol­ge: Ei­ne kos­ten­pflich­ti­ge Ab­mah­nung, dir wirk­lich ins Geld geht. Da sind schnell meh­re­re hun­dert Eu­ro für den geg­ne­ri­schen An­walt weg. Meist ist die­ser Ab­mah­nung dann auch noch ei­ne Un­ter­las­sungs­er­klä­rung bei­gefügt, die man un­ter­schrei­ben soll. Tipp der Ero­ni­te-Re­dak­ti­on: Nicht un­ter­schrei­ben, erst selbst zum An­walt gehen!

Deutsche Pornos - NightclubIm schlimms­ten Fall kommt es zu ei­ner Straf­an­zei­ge und/​oder ei­nem Ge­richts­ver­fah­ren. Ver­kehr­te Welt, oder?

Üb­ri­gens: Das Tei­len gilt nicht nur für frem­de Bil­der und Fo­tos, son­dern auch für Tex­te, de­ren Ur­he­ber man nicht selbst ist. Al­so im­mer auf der Hut sein! Denn dass der Ver­sen­der mit der Ver­öf­fent­li­chung oder dem Tei­len des Bil­des ein­ver­stan­den ist, dürf­te in der Pra­xis aber eher ziem­lich sel­ten sein. Dar­auf kä­me es aber an. Denn grund­sätz­lich gilt, dass der Ur­he­ber, al­so der Schöp­fer der Wer­ke, der Ver­öf­fent­li­chung zu­stimmt und da­zu ein­wil­ligt. Nur wer ein sol­ches Pe­nis­fo­to be­kommt, hat noch lan­ge nicht das Recht, es auch wei­ter­zu­ver­brei­ten! Auch per Whats­App & Co. darf das Bild nicht in Um­lauf ge­bracht werden.

Ri­si­ko Ab­mah­nung – Wenn das Schwanz­bild rich­tig Är­ger bringt

Si­cher, beim Ver­schi­cken ei­nes Schwanz­fo­tos han­delt es sich um se­xu­el­le Be­läs­ti­gung und auch der der Tat­be­stand der Be­lei­di­gung und ei­nes her­ab­wür­di­gen­den Ver­hal­tens kann ge­ge­ben sein. In der Re­gel wird dies vor Ge­richt oder bei der Po­li­zei nicht als Straf­tat ver­folgt, den­noch sorgt ein sol­ches Ver­hal­ten für mäch­tig Ärger.

Die­se Girls lie­ben sowas

So­fern die Emp­fän­ge­rin bei den Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den An­zei­ge er­stat­tet. Denn man­che Frau­en sind da­mit auch ein­ver­stan­den, zum Bei­spiel dann, wenn es sich um den ei­ge­nen Part­ner han­delt, der ein lüs­ter­nes Fo­to ver­sen­det. Mög­lich ist auch, das Bild bei dem ent­spre­chen­den So­zia­len Netz­werk zu mel­den. Am ein­fachs­ten ist je­doch im­mer noch, den Ab­sen­der ein­fach kom­men­tar­los zu blockieren.

Fa­zit

Ei­ne öf­fent­li­che An­pran­ge­rung kann ganz schnell nach hin­ten los­ge­hen und rich­tig teu­er wer­den. Si­cher ist es nicht schön, stän­dig sol­che Bil­der zu er­hal­ten und man wür­de den Mann, der sol­che Fo­tos ver­schickt, gern öf­fent­lich an­pran­gern. Im Sin­ne der ei­ge­nen Re­pu­ta­ti­on und auch des Geld­beu­tels soll­te man lie­ber ei­ne Nacht drü­ber schla­fen und nichts vor­ei­lig entscheiden.

Un­ser Tipp: Löscht das Bild ein­fach oder er­stat­tet Straf­an­zei­ge we­gen se­xu­el­ler Be­läs­ti­gung in Tat­ein­heit mit her­ab­wür­di­gen­den Verhaltens.


Bei die­sem Bei­trag der www​.ero​ni​te​.news han­delt es sich um kei­ne Rechts­be­ra­tung. Wei­ter­ge­hen­de In­for­ma­tio­nen und recht­li­che Be­ra­tung er­teilt der Rechts­an­walt dei­nes Ver­trau­ens. An ihn kannst du dich auch wen­den, wenn du selbst Schwanz­bil­der zu­ge­schickt be­kom­men hast und da­ge­gen recht­lich vor­ge­hen möchtest.


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