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Wie Julia Pink und Texas Patti: Polizei-Azubi fürchtet Rauswurf
Freizeitaktivität bringt Ärger: Kündigung wegen Sexfilm droht
In seiner Freizeit stand der junge Mann vor der Kamera, drehte freizügige Sexszenen für ein deutsches Pornolabel. Sein Arbeitgeber war alles andere als begeistert. Im wirklichen Leben ist der Hobbydarsteller nämlich Polizeischüler – Beamter auf Widerruf. Sein Ausflug in die deutsche Erotikbranche könnte nun weitreichende Folgen haben. Ihm droht die Entlassung aus dem Staatsdienst.
Wenn sie zum Feierabend ihre Uniform ablegen, ihren Kittel ausziehen oder den Anzug in den Schrank hängen, beginnt für viele Arbeitnehmer die arbeitsfreie Zeit. Was sie am Wochenende oder nach Dienstschluß so treiben, sollte dem Chef bzw. Dienstherrn eigentlich egal sein. Wer im öffentlichen Dienst oder bei der Kirche arbeitet, stößt oft auf Widerstand und Unverständnis. Besonders, wenn es um die schönste Sache der Welt geht. Doch auch wer in der freien Wirtschaft angestellt ist, darf nicht tun und lassen, was er möchte. Wie Zahnarzthelferin Texas Patti, die eines Tages selbst ihre Kündigung im Briefkasten hatte.
Auch Texas Patti und Julia Pink mussten gehen
Die Kirche kannte kein Pardon. Julia Pink, Erzieherin für eine evangelische Einrichtung der Diakonie, ist heute hauptberuflich Pornodarstellerin. Sie war Menschen ans Herz gewachsen, mit denen sie arbeitete. In einem Heim betreute sie behinderte Menschen. Dennoch – es nützte nichts. Als herauskam, daß die Blondine in ihrer Freizeit scharfe Erwachsenfilme dreht, flatterte die Kündigung ins Haus. Fristlos. In einem früheren Interview mit Eronite erzählte die Pornoprinzessin, daß sie nach 17 Jahren Tätigkeit für die Kirche anfangs regelrecht geschockt war und sich vom Rauswurf erst einmal einige Tage erholen musste. Sie klagte und zog vor den Kadi. Das Landesarbeitsgericht München bestätigte ihre fristlose Entlassung jedoch. Obwohl sie anfangs einer Rückkehr in ihren alten Beruf und sogar an ihre alte Arbeitsstelle aufgeschlossen gegenüber stand, entschied sie sich dennoch, ihre Pornokarriere fortzusetzen. Erfolgreich, wie der Gewinn der Venus Awards 2014 und 2015 belegen.
Die Polizei sieht das Ansehen in der Öffentlichkeit durch solch frivole Aufnahmen, die auf DVD erhältlich sind und auch im Internet kursieren, nachhaltig beschädigt. Der Pressesprecher bestätigte, daß solche Freizeitaktivitäten mit dem Beamtenrecht unvereinbar seien und eine Kündigung durchaus in Betracht kommen könnte. Polizeischüler würden in ihrer Ausbildung auch eigens darauf hingewiesen, daß es ausdrücklich verboten sei, in Pornofilmen mitzuspielen. Nun stünde die Überprüfung der charakterlichen Eignung des Polizeischülers bevor. Glück für die Polizeiakademie in Berlin-Spandau, daß das Beamtenverhältnis des jungen Mannes noch auf Widerruf gilt und so eine Entlassung wesentlich einfacher ist.
Der eigene Chef zog ihr den Porno-Zahn
Als ihrem Boss an einem warmen Junitag die Frühlingsgefühle einen Streich spielten und ihn in einen Erotikshop im Münsterland schickten, traute der dort seinen eigenen Augen nicht. Auf Postern und verschiedenen DVDs erkannt er seine Angestellte, die als Texas Patti ihren Körper mit einigen Kerlen teilte und so für deren Vergnügen sorgte. 16 Jahre lang arbeitete sie als Helferin in seiner Praxis, was dem Doktor der Zahnmedizin aber kein Grund war, weiterhin mit ihr zusammenzuarbeiten. Ganz im Gegenteil. Er fürchtete um seinen Ruf als Arzt und kündigte seiner langjährigen Angestellten kurzerhand. Fristlos, wie man das so macht, wenn die eigenen Arbeitnehmer in ihrer Freizeit aus Sicht des Chefs zu schmutzige Dinge tun. Texas Patti ließ sich nicht aus dem Konzept bringen und treibt seitdem ihre Karriere sehr erfolgreich voran. Bei Eronite war sie zu Gast für ein Interview, in dem sie über ihre Pläne berichtete. Mittlerweile hat sie einiges davon umgesetzt und gerade erst in den USA auf der Erotikmesse AVN Expo in Las Vegas einen Agenturvertrag unterschrieben.
Gerichte urteilen bei "Erotikdelikten" oft unternehmerfreundlich
Nicht nur Angestellte des Staatdienstes wie ein Polizeischüler, weithin als Beamte bekannt, unterliegen gewissen Regeln bei der Gestaltung ihrer Freizeit. Auch andere Arbeitnehmer müssen Konsequenzen fürchten, wenn sie einer Nebentätigkeit nachgehen. Zumindest, wenn diese weder vom Chef oder Vorgesetzten genehmigt wurde. Hier kann eine Abmahnung ausgesprochen werden, eine Kündigung jedoch droht lediglich Beamten und Angestellten der Kirchen, da diese ein Sonderrecht haben und zum Beispiel weder Tarifverträgen unterliegen noch einen Betriebsrat dulden müssen.
Die deutsche Justiz zeigt sich beim Thema Porno oft hart und uneinsichtig. In zahlreichen Urteilen heißt es dann nicht "in dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten; Anmerkung der Redaktion), sondern "Niemand schaut Pornos, dann muss sie auch keiner drehen". Weltfremd, aber die Gerichte sprechen ihre Urteile "im Namens des Volkes". Das ist Gesetz.