Glied ent­blößt: 83-jäh­ri­ger Ex­hi­bi­tio­nist zeigt sich am Bahnhof

Glied entblößt: 83-jähriger Exhibitionist zeigt sich am Bahnhof
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Schul­den­brem­se, Son­der­ver­mö­gen und mög­li­che Än­de­run­gen des Grund­ge­set­zes. Kurz ge­sagt: Un­ser Staat braucht Geld. Und lei­der sind die von uns ge­wähl­ten Ab­ge­ord­ne­ten aus­ge­spro­chen er­fin­de­risch. Vor al­lem, wenn es dar­um geht, den bra­ven Bür­gern auf neue Wei­se die Koh­le aus der Ta­sche zu zie­hen. Sex­steu­er ist das neue un­ero­ti­sche Zau­ber­wort der Stunde.
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SEXBOMBE DES MONATS
Süße Mia May aus der Schweiz treibt's bunt

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83-jäh­ri­ger Rent­ner ent­blößt Penis

Ein 83-jäh­ri­ger Ex­hi­bi­tio­nist wur­de am Bahn­hof Fell­bach da­bei er­wischt, wie er sich ent­blöß­te und se­xu­el­le Hand­lun­gen durch­führ­te. Der Vor­fall er­eig­ne­te sich am Bahn­steig 1 ge­gen 20.20 Uhr. Die Bun­des­po­li­zei Stutt­gart traf den Mann vor Ort an und kon­trol­lier­te ihn.

Ei­ne wie­der­hol­te Straf­tat, die für Un­be­ha­gen un­ter den Pas­san­ten sorg­te und ei­ne öf­fent­li­che Alar­mie­rung zur Fol­ge hat­te. Die Po­li­zei hat ein Ver­fah­ren ge­gen den Mann ein­ge­lei­tet, da ex­hi­bi­tio­nis­ti­sche Hand­lun­gen in der Öf­fent­lich­keit straf­bar sind.

Wie­der­ho­lungs­tä­ter: Be­reits zum zwei­ten Mal aufgetreten

Glied entblößt: 83-jähriger Exhibitionist zeigt sich am Bahnhof

Glied ent­blößt: 83-jäh­ri­ger Ex­hi­bi­tio­nist zeigt sich am Bahn­hof­Bei dem Vor­fall am Bahn­hof in Fell­bach han­delt es sich nicht um ei­nen iso­lier­ten Fall. Der Rent­ner, der sich ent­blöß­te und se­xu­el­le Hand­lun­gen durch­führ­te, wur­de be­reits drei Ta­ge zu­vor we­gen ähn­li­cher Hand­lun­gen am sel­ben Ort auf­ge­grif­fen. Auch da­mals war die Bun­des­po­li­zei Stutt­gart in­vol­viert und be­stä­tig­te, dass es sich um den­sel­ben Mann handelt.

Es ist wich­tig zu be­ach­ten, dass ex­hi­bi­tio­nis­ti­sche Hand­lun­gen straf­bar sind. In An­be­tracht der Tat­sa­che, dass der Mann als Wie­der­ho­lungs­tä­ter gilt, dro­hen ihm nun wei­te­re recht­li­che Kon­se­quen­zen. Die Po­li­zei wird dem­entspre­chend Sank­tio­nen ge­gen ihn verhängen.

Das ERO­NI­TE Dating

Be­reits vor­he­ri­ger Vor­fall am Bahn­hof Fellbach

Der Mann wur­de be­reits vor drei Ta­gen am Bahn­hof in Fell­bach wäh­rend der­sel­ben Art von Ex­hi­bi­tio­nis­mus fest­ge­nom­men. Die Wie­der­ho­lung des Vor­falls lässt dar­auf schlie­ßen, dass der Mann ein wie­der­hol­ter Tä­ter ist. Die Bun­des­po­li­zei be­stä­tigt, dass es sich bei bei­den Vor­fäl­len um das­sel­be In­di­vi­du­um handelt.

Die Tat­sa­che, dass der Mann er­neut ex­hi­bi­tio­nis­ti­sche Hand­lun­gen be­gan­gen hat, be­stä­tigt sein wie­der­hol­tes Fehl­ver­hal­ten und ei­ne po­ten­zi­el­le Ge­fahr für die Öffentlichkeit.

Mit die­ser er­neu­ten ex­hi­bi­tio­nis­ti­schen Tat wird die Ernst­haf­tig­keit und Dring­lich­keit der Straf­ver­fol­gung ver­stärkt. Es ist wich­tig, dass die Öf­fent­lich­keit sich be­wusst ist, dass sol­che Ver­hal­tens­wei­sen straf­bar sind und nicht to­le­riert wer­den sollten.

Öf­fent­lich­keitsalar­ma: Star­ker Ein­druck auf Passanten

Der Vor­fall hat bei den Pas­san­ten für Auf­re­gung und Un­be­ha­gen ge­sorgt. Der Mann wur­de da­bei be­ob­ach­tet, wie er sich in der Öf­fent­lich­keit ent­blöß­te und se­xu­el­le Hand­lun­gen vor­führ­te. Die Po­li­zei wur­de alar­miert und lei­te­te ein Straf­ver­fah­ren ge­gen den Mann ein. Sol­che ex­hi­bi­tio­nis­ti­schen Hand­lun­gen wer­den als Straf­tat be­trach­tet und kön­nen zu recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren. Die Pas­san­ten wa­ren ver­ständ­li­cher­wei­se ver­stört und wur­den belästigt.

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