Glied ent­blößt: 83-jäh­ri­ger Ex­hi­bi­tio­nist zeigt sich am Bahnhof

Glied entblößt: 83-jähriger Exhibitionist zeigt sich am Bahnhof
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Skirt Club: eine Sexparty nur für Frauen

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Hin­ter dem Na­men Skirt Club ver­birgt sich ei­ne Com­mu­ni­ty, die re­gel­mä­ßig Sex­par­tys or­ga­ni­siert. Für bi­se­xu­el­le Frau­en und sol­che, die es viel­leicht noch wer­den wol­len. Auf die­sen Par­tys sind Män­ner nicht zu­ge­las­sen. Die Frau­en sol­len un­ter sich sein und voll­ends ent­span­nen kön­nen. Ge­grün­det 2014 in Lon­don, hat der Skirt Club mitt­ler­wei­le An­lauf­stel­len in vie­len Me­tro­po­len die­ser Welt. Auf fast al­len Kon­ti­nen­ten wer­den Sex­par­tys für Frau­en veranstaltet.
Neustart: Aus Camworld wird Visit-X

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Der weib­li­che Or­gas­mus ist für vie­le Men­schen nach wie vor ein My­thos. Gibt es ihn tat­säch­lich? Wor­an er­kennt man ihn und kann un­ter­schei­den, ob die Da­me ei­nem nur et­was vor­gau­kelt? Fra­gen über Fra­gen, da sich die Wis­sen­schaft bei dem The­ma bis heu­te nicht ei­nig ist. Da­bei gibt es so­gar ver­schie­de­ne Or­gas­mus­ar­ten bei Frau­en. Im Ge­gen­satz zu den Män­nern ist die Da­men­welt auch hier um ei­ni­ges vielseitiger.
ZUFÄLLIGE LEXIKONEINTRÄGE
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Fe­ma­le-Lead-Re­la­ti­onship (FLR)

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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SEXBOMBE DES MONATS
Sexbombe des Monats: DaddysLuder schwanger gefickt

Sex­bom­be des Mo­nats: Dad­dys­Lu­der schwan­ger gefickt

Dad­dys Lu­der kann es nicht las­sen. Ge­meint ist der Sex. In ih­ren neu­es­ten Vi­de­os wird Dad­dys­Lu­der so­gar schwan­ger ge­fickt. Gei­ler geht es kaum. An­de­re Frau­en wol­len in die­sem Zu­stand mög­lichst in Ru­he ge­las­sen wer­den. Bei der knapp vier­zig­jäh­ri­gen Milf ist das ge­naue Ge­gen­teil der Fall. Dad­dys­Lu­der möch­te so oft es geht schwan­ger ge­fickt wer­den. Im­mer und im­mer wie­der. Und das al­les live vor der Cam und in ih­ren Vi­de­os zum er­neut ansehen.

83-jäh­ri­ger Rent­ner ent­blößt Penis

Ein 83-jäh­ri­ger Ex­hi­bi­tio­nist wur­de am Bahn­hof Fell­bach da­bei er­wischt, wie er sich ent­blöß­te und se­xu­el­le Hand­lun­gen durch­führ­te. Der Vor­fall er­eig­ne­te sich am Bahn­steig 1 ge­gen 20.20 Uhr. Die Bun­des­po­li­zei Stutt­gart traf den Mann vor Ort an und kon­trol­lier­te ihn.

Ei­ne wie­der­hol­te Straf­tat, die für Un­be­ha­gen un­ter den Pas­san­ten sorg­te und ei­ne öf­fent­li­che Alar­mie­rung zur Fol­ge hat­te. Die Po­li­zei hat ein Ver­fah­ren ge­gen den Mann ein­ge­lei­tet, da ex­hi­bi­tio­nis­ti­sche Hand­lun­gen in der Öf­fent­lich­keit straf­bar sind.

Wie­der­ho­lungs­tä­ter: Be­reits zum zwei­ten Mal aufgetreten

Glied entblößt: 83-jähriger Exhibitionist zeigt sich am Bahnhof

Glied ent­blößt: 83-jäh­ri­ger Ex­hi­bi­tio­nist zeigt sich am Bahn­hof­Bei dem Vor­fall am Bahn­hof in Fell­bach han­delt es sich nicht um ei­nen iso­lier­ten Fall. Der Rent­ner, der sich ent­blöß­te und se­xu­el­le Hand­lun­gen durch­führ­te, wur­de be­reits drei Ta­ge zu­vor we­gen ähn­li­cher Hand­lun­gen am sel­ben Ort auf­ge­grif­fen. Auch da­mals war die Bun­des­po­li­zei Stutt­gart in­vol­viert und be­stä­tig­te, dass es sich um den­sel­ben Mann handelt.

Es ist wich­tig zu be­ach­ten, dass ex­hi­bi­tio­nis­ti­sche Hand­lun­gen straf­bar sind. In An­be­tracht der Tat­sa­che, dass der Mann als Wie­der­ho­lungs­tä­ter gilt, dro­hen ihm nun wei­te­re recht­li­che Kon­se­quen­zen. Die Po­li­zei wird dem­entspre­chend Sank­tio­nen ge­gen ihn verhängen.

Das ERO­NI­TE Dating

Be­reits vor­he­ri­ger Vor­fall am Bahn­hof Fellbach

Der Mann wur­de be­reits vor drei Ta­gen am Bahn­hof in Fell­bach wäh­rend der­sel­ben Art von Ex­hi­bi­tio­nis­mus fest­ge­nom­men. Die Wie­der­ho­lung des Vor­falls lässt dar­auf schlie­ßen, dass der Mann ein wie­der­hol­ter Tä­ter ist. Die Bun­des­po­li­zei be­stä­tigt, dass es sich bei bei­den Vor­fäl­len um das­sel­be In­di­vi­du­um handelt.

Die Tat­sa­che, dass der Mann er­neut ex­hi­bi­tio­nis­ti­sche Hand­lun­gen be­gan­gen hat, be­stä­tigt sein wie­der­hol­tes Fehl­ver­hal­ten und ei­ne po­ten­zi­el­le Ge­fahr für die Öffentlichkeit.

Mit die­ser er­neu­ten ex­hi­bi­tio­nis­ti­schen Tat wird die Ernst­haf­tig­keit und Dring­lich­keit der Straf­ver­fol­gung ver­stärkt. Es ist wich­tig, dass die Öf­fent­lich­keit sich be­wusst ist, dass sol­che Ver­hal­tens­wei­sen straf­bar sind und nicht to­le­riert wer­den sollten.

Öf­fent­lich­keitsalar­ma: Star­ker Ein­druck auf Passanten

Der Vor­fall hat bei den Pas­san­ten für Auf­re­gung und Un­be­ha­gen ge­sorgt. Der Mann wur­de da­bei be­ob­ach­tet, wie er sich in der Öf­fent­lich­keit ent­blöß­te und se­xu­el­le Hand­lun­gen vor­führ­te. Die Po­li­zei wur­de alar­miert und lei­te­te ein Straf­ver­fah­ren ge­gen den Mann ein. Sol­che ex­hi­bi­tio­nis­ti­schen Hand­lun­gen wer­den als Straf­tat be­trach­tet und kön­nen zu recht­li­chen Kon­se­quen­zen füh­ren. Die Pas­san­ten wa­ren ver­ständ­li­cher­wei­se ver­stört und wur­den belästigt.

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