Paar beim öf­fent­li­chen Sex am Bahn­steig erwischt

Paar beim öffentlichen Sex am Bahnsteig erwischt
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Sex-Geständnis: Für sich behalten oder ausplaudern?

Sex-Ge­ständ­nis: Für sich be­hal­ten oder ausplaudern?

Ob es sich bei ei­nem Sex-Ge­ständ­nis um ei­ne in­ti­me Beich­te oder blo­ße Prah­le­rei han­delt, ist von Fall zu Fall un­ter­schied­lich. Ein ehr­lich ge­mein­tes Sex-Ge­ständ­nis ist auf je­den Fall ein gro­ßer Ver­trau­ens­be­weis. Doch Vor­sicht bei den Leu­ten, die all­zu oft und au­ßer­dem un­ge­fragt Ge­ständ­nis­se die­ser Art preis­ge­ben. Hier soll­te man den Wahr­heits­ge­halt nicht auf die Gold­waa­ge legen.
„Porno in die Schule“ - Aufklärung statt Tabu

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Vi­ka Vik­to­ria, Grün­de­rin und Ge­schäfts­füh­re­rin von Vi­ka­mo­dels, sieht in der Ent­wick­lung Ju­gend­li­cher ei­ne gro­ße ge­sell­schaft­li­che Her­aus­for­de­rung. Mit ei­nem kon­tro­ver­sen Vor­schlag for­dert sie nun, be­glei­te­te Por­no­film-Vor­füh­run­gen im Rah­men des Se­xu­al­kun­de­un­ter­richts ein­zu­füh­ren, um jun­gen Men­schen ei­ne rea­lis­ti­sche und auf­ge­klär­te Sicht auf Se­xua­li­tät zu vermitteln.
Wie weit darf das erste Date gehen?

Wie weit darf das ers­te Date gehen?

Sin­gles ge­nie­ßen ih­re Frei­heit und set­zen auch ger­ne ge­le­gent­lich auf ei­nen One-Night-Stand. Liegt die letz­te Be­zie­hung al­ler­dings schon län­ger zu­rück, kommt auch Sehn­sucht auf, dass es mehr pri­ckelt und so­gar Ge­füh­le ent­ste­hen. Ein ers­tes Date ist heut­zu­ta­ge schnell ge­macht. Men­schen auf der Su­che nut­zen nicht al­lei­ne die Knei­pe, den Su­per­markt oder die Par­ty bei Be­kann­ten, son­dern se­hen sich ver­mehrt auf So­cial Me­dia etc. um.
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Begleitagentur

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Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
Rocking

Ro­cking

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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Le­ahS­nuSnu ist blond, hübsch und rich­tig schön ver­saut. Trotz ih­res noch re­la­tiv un­schul­di­gen Al­ters hat es das sü­ße Girl mit dem Stern­zei­chen Zwil­lin­ge faust­dick hin­ter den Oh­ren. Wiss­be­gie­rig saugt sie je­de se­xu­el­le Er­fah­rung auf, die sie ma­chen kann. Und ih­re Fans sind stets live da­bei. Denn die jun­ge Por­no­maus lässt ih­re im­mer grö­ßer wer­den­de Fan­ge­mein­de per Vi­deo und Web­cam an ih­ren gei­len Un­ter­neh­mun­gen teilhaben.

Öf­fent­li­cher Sex vor den Au­gen von Passanten

Ein un­ge­wöhn­li­ches Er­eig­nis er­eig­ne­te sich am ver­gan­ge­nen Wo­chen­en­de an ei­nem Bahn­steig in Ber­lin. Pas­san­ten be­ob­ach­te­ten ein Paar beim öf­fent­li­chen Ge­schlechts­ver­kehr und in­for­mier­ten dar­auf­hin die Po­li­zei. Das Paar wur­de von den Be­am­ten auf fri­scher Tat er­tappt und zur Ver­ant­wor­tung gezogen.

Wie kam es dazu?

Die Si­tua­ti­on er­eig­ne­te sich am spä­ten Abend auf ei­nem Bahn­hof der Ber­li­ner U‑Bahn. Das Paar, bei­de An­fang 20, hat­te of­fen­bar zu tief ins Glas ge­schaut und die Hem­mun­gen ver­lo­ren. Laut Au­gen­zeu­gen be­gan­nen sie da­mit, sich zu küs­sen und zu be­rüh­ren, be­vor sie schließ­lich mit­ten auf dem Bahn­steig Ge­schlechts­ver­kehr hat­ten. Die Si­tua­ti­on wur­de von meh­re­ren Pas­san­ten be­ob­ach­tet, die dar­auf­hin die Po­li­zei alar­mier­ten. Die Be­am­ten wa­ren schnell vor Ort und konn­ten das Paar auf fri­scher Tat er­tap­pen. Die bei­den wur­den zur Ver­neh­mung auf die Wa­che ge­bracht und müs­sen nun mit ei­ner Stra­fe we­gen Er­re­gung öf­fent­li­chen Är­ger­nis­ses rechnen.

Wie re­agier­ten die Passanten?

Die Pas­san­ten re­agier­ten un­ter­schied­lich auf die Si­tua­ti­on. Wäh­rend ei­ni­ge sich ein­fach ent­fern­ten und die Po­li­zei ver­stän­dig­ten, ver­such­ten an­de­re, das Paar von ih­rem Ver­hal­ten abzubringen.

Paar beim öffentlichen Sex am Bahnsteig erwischt

Ein Au­gen­zeu­ge be­rich­tet, dass er ver­sucht ha­be, die bei­den zu stop­pen, in­dem er sie an­sprach und dar­auf hin­wies, dass Kin­der und Ju­gend­li­che in der Nä­he sei­en. Doch das Paar ließ sich nicht be­ir­ren und setz­te sein Lie­bes­spiel fort. Letzt­end­lich ent­schie­den sich die Pas­san­ten da­für, die Po­li­zei zu ru­fen, um das Paar zur Ver­ant­wor­tung zu ziehen.

Was droht dem Paar?

Das Paar muss mit ei­ner Stra­fe we­gen Er­re­gung öf­fent­li­chen Är­ger­nis­ses rech­nen. Dies ist in Deutsch­land straf­bar und kann mit ei­ner Geld­stra­fe oder so­gar ei­ner Frei­heits­stra­fe ge­ahn­det wer­den. Die ge­naue Stra­fe hängt je­doch von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie zum Bei­spiel dem Al­ter und dem Vor­stra­fen­re­gis­ter des Paa­res so­wie der Schwe­re des Ver­ge­hens. In die­sem Fall dürf­te es sich um ei­ne eher ge­rin­ge Stra­fe han­deln, da nie­mand ver­letzt wur­de und das Paar auch kei­ne Sach­schä­den verursachte.

Er­re­gung öf­fent­li­chen Är­ger­nis­ses – Was be­deu­tet das?

Er­re­gung öf­fent­li­chen Är­ger­nis­ses ist in Deutsch­land straf­bar und wird in § 183a des Straf­ge­setz­buchs ge­re­gelt. Da­bei han­delt es sich um ein De­likt, das dar­auf ab­zielt, das öf­fent­li­che An­stands­ge­fühl zu schüt­zen und zu wahren.

Das ERO­NI­TE Dating

Wer in der Öf­fent­lich­keit ei­ne se­xu­el­le Hand­lung vor­nimmt und da­durch an­de­re Men­schen be­läs­tigt oder pro­vo­ziert, be­geht ei­ne Straf­tat. Da­bei ist es un­er­heb­lich, ob an­de­re Men­schen die Hand­lung tat­säch­lich be­ob­ach­ten oder ge­stört werden.

Was sind die Folgen?

Wer ge­gen § 183a des Straf­ge­setz­buchs ver­stößt, muss mit ei­ner Geld­stra­fe oder so­gar ei­ner Frei­heits­stra­fe rech­nen. Die ge­naue Stra­fe hängt von ver­schie­de­nen Fak­to­ren ab, wie zum Bei­spiel dem Al­ter und dem Vor­stra­fen­re­gis­ter des Tä­ters so­wie der Schwe­re des Ver­ge­hens. In der Re­gel wird bei ei­ner Erst­tä­te­rin oder ei­nem Erst­tä­ter ei­ne Geld­stra­fe verhängt.

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Ne­ben der Straf­bar­keit kann ei­ne Ver­ur­tei­lung we­gen Er­re­gung öf­fent­li­chen Är­ger­nis­ses auch wei­te­re Fol­gen ha­ben, zum Bei­spiel im be­ruf­li­chen Kon­text. Wer bei­spiels­wei­se als Leh­re­rin oder Leh­rer we­gen ei­ner sol­chen Straf­tat ver­ur­teilt wird, kann sei­nen Job ver­lie­ren oder zu­min­dest in gro­ße Schwie­rig­kei­ten geraten.

Wie kann man sich schützen?

Um sich vor ei­ner Stra­fe we­gen Er­re­gung öf­fent­li­chen Är­ger­nis­ses zu schüt­zen, soll­te man dar­auf ach­ten, se­xu­el­le Hand­lun­gen nur im pri­va­ten Be­reich aus­zu­üben. In der Öf­fent­lich­keit soll­ten se­xu­el­le Hand­lun­gen un­ter­las­sen wer­den, um an­de­re Men­schen nicht zu be­läs­ti­gen oder zu pro­vo­zie­ren. Wer­den sol­che Hand­lun­gen be­ob­ach­tet und ge­mel­det, kann es zu ei­ner An­zei­ge und Ver­ur­tei­lung kommen.

Sex in der Öf­fent­lich­keit – Was ist erlaubt?

Grund­sätz­lich ist Sex in der Öf­fent­lich­keit in Deutsch­land ver­bo­ten und wird als Er­re­gung öf­fent­li­chen Är­ger­nis­ses be­straft. Es gibt je­doch Aus­nah­men, zum Bei­spiel wenn es sich um ei­ne ab­ge­le­ge­ne Stel­le han­delt, an der kei­ne Pas­san­ten ge­stört werden.

Auch in ab­ge­schlos­se­nen Räu­men, die von au­ßen nicht ein­seh­bar sind, ist Sex er­laubt. Wer sich un­si­cher ist, soll­te auf Num­mer si­cher ge­hen und se­xu­el­le Hand­lun­gen aus­schließ­lich im pri­va­ten Be­reich ausüben.

Zeu­ge ei­ner Straf­tat – Wie soll­te man sich verhalten?

Wer Zeu­ge ei­ner Straf­tat wird, soll­te un­ver­züg­lich die Po­li­zei ver­stän­di­gen. Wich­tig ist, Ru­he zu be­wah­ren und mög­lichst prä­zi­se An­ga­ben zu ma­chen, um den Ein­satz­kräf­ten ei­ne schnel­le und ef­fek­ti­ve Ar­beit zu er­mög­li­chen. Es emp­fiehlt sich, bis zum Ein­tref­fen der Po­li­zei am Tat­ort zu blei­ben, um ge­ge­be­nen­falls wei­te­re An­ga­ben ma­chen zu kön­nen. Auch soll­te man auf kei­nen Fall selbst ein­grei­fen, um kei­ne Ge­fahr für sich selbst oder an­de­re zu verursachen.

Quel­le: n‑tv

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