Inhaltsverzeichnis
Öffentlicher Sex vor den Augen von Passanten
Ein ungewöhnliches Ereignis ereignete sich am vergangenen Wochenende an einem Bahnsteig in Berlin. Passanten beobachteten ein Paar beim öffentlichen Geschlechtsverkehr und informierten daraufhin die Polizei. Das Paar wurde von den Beamten auf frischer Tat ertappt und zur Verantwortung gezogen.
Wie kam es dazu?
Die Situation ereignete sich am späten Abend auf einem Bahnhof der Berliner U‑Bahn. Das Paar, beide Anfang 20, hatte offenbar zu tief ins Glas geschaut und die Hemmungen verloren. Laut Augenzeugen begannen sie damit, sich zu küssen und zu berühren, bevor sie schließlich mitten auf dem Bahnsteig Geschlechtsverkehr hatten. Die Situation wurde von mehreren Passanten beobachtet, die daraufhin die Polizei alarmierten. Die Beamten waren schnell vor Ort und konnten das Paar auf frischer Tat ertappen. Die beiden wurden zur Vernehmung auf die Wache gebracht und müssen nun mit einer Strafe wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses rechnen.
Wie reagierten die Passanten?
Die Passanten reagierten unterschiedlich auf die Situation. Während einige sich einfach entfernten und die Polizei verständigten, versuchten andere, das Paar von ihrem Verhalten abzubringen.
Ein Augenzeuge berichtet, dass er versucht habe, die beiden zu stoppen, indem er sie ansprach und darauf hinwies, dass Kinder und Jugendliche in der Nähe seien. Doch das Paar ließ sich nicht beirren und setzte sein Liebesspiel fort. Letztendlich entschieden sich die Passanten dafür, die Polizei zu rufen, um das Paar zur Verantwortung zu ziehen.
Was droht dem Paar?
Das Paar muss mit einer Strafe wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses rechnen. Dies ist in Deutschland strafbar und kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Die genaue Strafe hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter und dem Vorstrafenregister des Paares sowie der Schwere des Vergehens. In diesem Fall dürfte es sich um eine eher geringe Strafe handeln, da niemand verletzt wurde und das Paar auch keine Sachschäden verursachte.
Erregung öffentlichen Ärgernisses – Was bedeutet das?
Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland strafbar und wird in § 183a des Strafgesetzbuchs geregelt. Dabei handelt es sich um ein Delikt, das darauf abzielt, das öffentliche Anstandsgefühl zu schützen und zu wahren.
Wer in der Öffentlichkeit eine sexuelle Handlung vornimmt und dadurch andere Menschen belästigt oder provoziert, begeht eine Straftat. Dabei ist es unerheblich, ob andere Menschen die Handlung tatsächlich beobachten oder gestört werden.
Was sind die Folgen?
Wer gegen § 183a des Strafgesetzbuchs verstößt, muss mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Die genaue Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Alter und dem Vorstrafenregister des Täters sowie der Schwere des Vergehens. In der Regel wird bei einer Ersttäterin oder einem Ersttäter eine Geldstrafe verhängt.
Lies auch:
• Beim Sex in der Straßenbahn erwischt
• Ekel-Alarm: Frau in S‑Bahn mit Sperma besudelt
• Sexfantasien: Top 9 Sex-Fantasien von Frauen
• Sex in der Bahn: Erotisches Reisen mit dem Zug
• Mit FunDorado im Heidepark auf Achterbahnfahrt
Neben der Strafbarkeit kann eine Verurteilung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses auch weitere Folgen haben, zum Beispiel im beruflichen Kontext. Wer beispielsweise als Lehrerin oder Lehrer wegen einer solchen Straftat verurteilt wird, kann seinen Job verlieren oder zumindest in große Schwierigkeiten geraten.
Wie kann man sich schützen?
Um sich vor einer Strafe wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zu schützen, sollte man darauf achten, sexuelle Handlungen nur im privaten Bereich auszuüben. In der Öffentlichkeit sollten sexuelle Handlungen unterlassen werden, um andere Menschen nicht zu belästigen oder zu provozieren. Werden solche Handlungen beobachtet und gemeldet, kann es zu einer Anzeige und Verurteilung kommen.
Sex in der Öffentlichkeit – Was ist erlaubt?
Grundsätzlich ist Sex in der Öffentlichkeit in Deutschland verboten und wird als Erregung öffentlichen Ärgernisses bestraft. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel wenn es sich um eine abgelegene Stelle handelt, an der keine Passanten gestört werden.
Auch in abgeschlossenen Räumen, die von außen nicht einsehbar sind, ist Sex erlaubt. Wer sich unsicher ist, sollte auf Nummer sicher gehen und sexuelle Handlungen ausschließlich im privaten Bereich ausüben.
Zeuge einer Straftat – Wie sollte man sich verhalten?
Wer Zeuge einer Straftat wird, sollte unverzüglich die Polizei verständigen. Wichtig ist, Ruhe zu bewahren und möglichst präzise Angaben zu machen, um den Einsatzkräften eine schnelle und effektive Arbeit zu ermöglichen. Es empfiehlt sich, bis zum Eintreffen der Polizei am Tatort zu bleiben, um gegebenenfalls weitere Angaben machen zu können. Auch sollte man auf keinen Fall selbst eingreifen, um keine Gefahr für sich selbst oder andere zu verursachen.
Quelle: n‑tv