Mann furz­te Po­li­zis­ten an – 500 Eu­ro Strafe!

Mann furzte Polizisten an – 500 Euro Strafe!
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ZUFÄLLIGE LEXIKONEINTRÄGE
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SEXBOMBE DES MONATS
Sexbombe des Monats: LeahSnuSnu kennenlernen!

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Le­ahS­nuSnu ist blond, hübsch und rich­tig schön ver­saut. Trotz ih­res noch re­la­tiv un­schul­di­gen Al­ters hat es das sü­ße Girl mit dem Stern­zei­chen Zwil­lin­ge faust­dick hin­ter den Oh­ren. Wiss­be­gie­rig saugt sie je­de se­xu­el­le Er­fah­rung auf, die sie ma­chen kann. Und ih­re Fans sind stets live da­bei. Denn die jun­ge Por­no­maus lässt ih­re im­mer grö­ßer wer­den­de Fan­ge­mein­de per Vi­deo und Web­cam an ih­ren gei­len Un­ter­neh­mun­gen teilhaben.

Ab­win­de in der Öffentlichkeit

Ei­ne ku­rio­se Mel­dung aus Wien sorgt für Auf­re­gung. Ein Mann furz­te in An­we­sen­heit von Po­li­zis­ten und wur­de dar­auf­hin zu ei­ner Stra­fe von 500 Eu­ro ver­ur­teilt. Vie­le fra­gen sich, ob dies ge­recht­fer­tigt ist. In die­sem Blog­ar­ti­kel wer­den wir uns das ge­nau­er ansehen.

Als der Kerl furz­te: Das Geschehen

Die Po­li­zei war in ei­nem Park im Wie­ner Be­zirk Leo­pold­stadt im Ein­satz. Plötz­lich hör­ten sie ei­nen lau­ten Furz in ih­rer Nä­he. Ein Mann hat­te sich auf ei­ne Bank ge­setzt und ließ ei­nen lau­ten Pups ab. Die Po­li­zis­ten re­agier­ten dar­auf­hin so­fort und nah­men den Mann fest.

Furzfetisch: Diese Frau wurde reich mit PupsenDie Stra­fe

Der Mann wur­de zu ei­ner Stra­fe von 500 Eu­ro ver­ur­teilt. Die Be­grün­dung der Po­li­zei war, dass der Mann die Be­am­ten be­lei­digt ha­be. Sie ar­gu­men­tier­ten, dass der Furz als pro­vo­kan­te Ges­te zu ver­ste­hen sei und die Be­am­ten da­durch be­lei­digt wor­den seien.

Die Re­ak­tio­nen

Die Stra­fe sorg­te für vie­le Dis­kus­sio­nen in den so­zia­len Me­di­en. Vie­le User sa­hen die Stra­fe als über­trie­ben an und kri­ti­sier­ten die Ent­schei­dung der Po­li­zei. An­de­re wie­der­um ver­tei­dig­ten die Ent­schei­dung und ar­gu­men­tier­ten, dass der Mann re­spekt­los ge­gen­über den Be­am­ten ge­we­sen sei.

Die recht­li­che Situation

Im ös­ter­rei­chi­schen Recht gibt es den Straf­tat­be­stand der Be­lei­di­gung. Ei­ne Be­lei­di­gung liegt vor, wenn je­mand in sei­ner Eh­re ver­letzt wird. Ob der Furz auf­grund bei­spiels­wei­se ei­ner Epr­ok­to­p­hi­lie als Be­lei­di­gung zu wer­ten ist, ist umstritten.

Zur Furz-Da­me

Ei­ni­ge Ju­ris­ten ar­gu­men­tie­ren, dass der Furz nicht als Be­lei­di­gung zu wer­ten sei, da er kei­ne per­sön­li­che Be­zie­hung zu den Be­am­ten her­stel­le. An­de­re wie­der­um ver­tre­ten die An­sicht, dass der Furz als her­ab­set­zend zu wer­ten sei und so­mit ei­ne Be­lei­di­gung darstelle.

Die Ent­schei­dung des Gerichts

Das Ge­richt be­stä­tig­te die Ent­schei­dung der Po­li­zei und ver­ur­teil­te den Mann zu ei­ner Stra­fe von 500 Eu­ro. Das Ge­richt ar­gu­men­tier­te, dass der Furz als her­ab­set­zend zu wer­ten sei und so­mit ei­ne Be­lei­di­gung dar­stel­le. Der Mann ha­be die Be­am­ten durch sei­ne Ges­te be­lei­digt und da­mit ge­gen das Ge­setz verstoßen.

Fa­zit

Die Ent­schei­dung der Po­li­zei und des Ge­richts sorg­te für kon­tro­ver­se Dis­kus­sio­nen. Ob der Furz als Be­lei­di­gung zu wer­ten ist, ist um­strit­ten. Die Ent­schei­dung des Ge­richts zeigt je­doch, dass her­ab­set­zen­de Ges­ten ge­gen­über Be­am­ten nicht to­le­riert wer­den. Ob die Stra­fe in die­sem Fall an­ge­mes­sen war, bleibt je­doch frag­lich. In je­dem Fall soll­te man sich be­wusst sein, dass auch klei­ne Ges­ten wie ein Furz Kon­se­quen­zen ha­ben können.

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