Erotiklexikon: Ver­leih

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Wenn der Dom sei­ne Sub zur Ver­fü­gung stellt

BDSM ist ei­ne Sze­ne, die be­son­ders in der letz­ten Zeit stark ge­wach­sen ist. Im­mer mehr Men­schen ent­de­cken ih­re ver­bor­ge­nen Nei­gun­gen und fin­den Part­ner, mit de­nen sie die­se aus­le­ben kön­nen. Wie in je­der Sze­ne gibt es auch beim BDSM Be­grif­fe, die Neu­lin­ge in Ver­wir­rung stür­zen kön­nen. Der Be­griff Ver­leih ge­hört auch dazu.

Was ist im BDSM mit Ver­leih gemeint?

Da­bei geht es nicht um das Aus­lei­hen von ir­gend­wel­chen Ge­rä­ten wie ei­nem An­dre­as­kreuz oder ei­ner Streck­bank, son­der beim Ver­leih stellt ein Dom sei­ne Sex­skla­vin zur Ver­fü­gung. Da­mit ist ge­meint, dass an­de­re sie be­nut­zen dür­fen. Wie und in wel­chem Um­fang re­gelt der Dom von Fall zu Fall individuell.

Verleih

Er kann sei­ne Dom bei­spiels­wei­se an nur ei­ne Per­son aus­lei­hen oder auch ei­ner Grup­pe zur Ver­fü­gung stel­len. Manch­mal be­steht er dar­auf, dass er beim Sex an­we­send ist, manch­mal bleibt er auch fern. Wie in der Sze­ne üb­lich wird fast al­les, auch der Ver­leih, in­for­mell ge­re­gelt. Be­zie­hun­gen im BDSM Kon­text ba­sie­ren auf ge­gen­sei­ti­gen Ver­trau­en. Des­halb sind sie ja so stabil.

Wie läuft so ein Ver­leih ab?

Der Dom ist der Herr sei­ner Skla­vin. Er be­stimmt die Be­din­gun­gen, nach de­nen er sie ver­leiht. Da­zu ge­hö­ren zu­nächst Ort und Zeit­dau­er des Ver­leihs. In der Re­gel kom­men noch wei­te­re Auf­la­gen da­zu. Bei­spiels­wei­se legt der Dom fest, ob die an­de­ren Män­ner mit sei­ner Skla­vin Sex oh­ne Kon­dom ha­ben dür­fen oder nicht und ob sie in ihr ab­sprit­zen können.

Fe­tisch­por­tal mit Flatrate

Auch De­tails wie ob Anal­ver­kehr oder Dop­pel­pe­ne­tra­ti­on er­laubt sind, wer­den vor­her be­spro­chen. Vie­le Doms le­gen auch fest, in wel­chen Out­fit die Skla­vin zu er­schei­nen hat. Be­liebt sind bei­spiels­wei­se Mi­ni­rock und Over­kne­es oder Wet Look Leg­gings und High­heels oder ein Kran­ken­schwes­ter-Kos­tüm bzw. Strap­se, Netz­strümp­fe und High Heels. Mit­un­ter wird beim Ver­leih auch ver­ein­bart, dass die Skla­vin be­reits "fer­tig zum Ein­satz" zu er­schei­nen hat.

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Ver­leih gibt es na­tür­lich auch um­ge­kehrt: ei­ne Do­mi­na leiht an­de­ren ih­ren Skla­ven zur Be­nut­zung aus.

Der Ver­leih wird ei­ner­seits als De­mons­tra­ti­on der Macht vom Dom ge­nutzt. Die Prak­tik dient da­zu, sei­ne Au­to­ri­tät zu fes­ti­gen. An­de­rer­seits wird das Aus­lei­hen von Skla­ven auch als Be­stra­fung für un­ge­hor­sa­me Skla­ven be­nutzt. Jung­skla­ven oder Jung­skla­vin­nen wer­den durch das Aus­lei­hen "zu­ge­rit­ten" und an die in der Sze­ne üb­li­chen Sex­prak­ti­ken gewöhnt.

Synonyme:
Sklavenverleih
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