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Eine Methode der Sexualtherapie
Menschen mit Behinderung haben genau dieselben Bedürfnisse wie andere Menschen auch. Dazu gehört unter anderem auch das Recht auf ein erfülltes Sexualleben, so weit sich das mit ihrer Behinderung vereinbaren lässt. Dafür wird eine Sexualtherapie angeboten, bei der im Rahmen einer Surrogatpartnerschaft ein echter Partner vorübergehend ersetzt wird.
Was ist eine Surrogatpartnerschaft?
Es handelt sich um ein Konzept, das vom Institut zur Selbstbestimmung Behinderter angeboten. Das Konzept der Surrogatpartnerschaft wurde vom Diplompsychologen Lothar Sandfort entwickelt. Allerdings ist es heftig umstritten. Im Rahmen der Surrogat-Partnerschaft arbeitet der Therapeut mit so genannten Sexualbegleitern zusammen. Das sind Personen, die mit den Behinderten eine sexuelle Beziehung eingehen oder sexuelle Handlungen vornehmen.
Das kann zum Beispiel das Bereitstellen von Vibratoren, Masturbatoren oder auch von Pornofilmen sein. Auch direkte sexuelle Handlungen wie Masturbieren oder Geschlechtsverkehr gehören dazu. Das Ziel besteht darin, das Selbstbewusstsein des Behinderten zu stärken und ihm ein erfülltes Sexleben zu ermöglichen.
Warum ist die Surrogatpartnerschaft umstritten?
Dafür gibt es mehrere Gründe. Zunächst einmal ist es Ärzten, Therapeuten und Pflegern verboten, mit Patienten sexuelle Beziehungen einzugehen. Außer Patienten zählen dazu auch Klienten und Ratsuchende. Dieser Personenkreis steht zu Ärzten und Therapeuten in einem Abhängigkeitsverhältnis. Ihnen sind nach §§ 174 StGB sexuelle Kontakte zu abhängigen Personen verboten.
Zur Befolgung dieses Verbots bedienen sich die Therapeuten so genannter Sexualbegleiter, die diese Aufgabe übernehmen. Das sind Männer oder Frauen, die bereit sind, eine Surrogatpartnerschaft, also eine sexuelle Beziehung, zu einem Behinderten einzugehen. Da sie dafür in der einen oder anderen Form bezahlt werden, handelt es sich im Grunde genommen um Prostitution.
Was spricht für, was gegen Surrogatpartnerschaft?
Für die Idee, auch Behinderten ein erfülltes Sexleben zu ermöglichen, spricht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, das im Artikel 2 des Grundgesetzes garantiert ist. Dieser Artikel gilt natürlich auch für behinderte Menschen. Die Organisation Pro Familia stellte fest, dass dieses verfassungsmäßige Recht in vielen Fällen durch strukturelle Gewalt außer Kraft gesetzt wird. Prostituierte haben oft Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen, Patienten stehen unter ständiger Aufsicht und es gibt keine Privatsphäre.
Gegen eine Surrogatbeziehung spricht, dass manche Behinderte nicht einschätzen können, ob es sich um eine echte Beziehung oder nur um ein Surrogat handelt.
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