Erotiklexikon: Sur­ro­gat­part­ner­schaft

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Surrogatpartnerschaft
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Ei­ne Me­tho­de der Sexualtherapie

Men­schen mit Be­hin­de­rung ha­ben ge­nau die­sel­ben Be­dürf­nis­se wie an­de­re Men­schen auch. Da­zu ge­hört un­ter an­de­rem auch das Recht auf ein er­füll­tes Se­xu­al­le­ben, so weit sich das mit ih­rer Be­hin­de­rung ver­ein­ba­ren lässt. Da­für wird ei­ne Se­xu­al­the­ra­pie an­ge­bo­ten, bei der im Rah­men ei­ner Sur­ro­gat­part­ner­schaft ein ech­ter Part­ner vor­über­ge­hend er­setzt wird.

Was ist ei­ne Surrogatpartnerschaft?

Es han­delt sich um ein Kon­zept, das vom In­sti­tut zur Selbst­be­stim­mung Be­hin­der­ter an­ge­bo­ten. Das Kon­zept der Sur­ro­gat­part­ner­schaft wur­de vom Di­plom­psy­cho­lo­gen Lo­thar Sand­fort ent­wi­ckelt. Al­ler­dings ist es hef­tig um­strit­ten. Im Rah­men der Sur­ro­gat-Part­ner­schaft ar­bei­tet der The­ra­peut mit so ge­nann­ten Se­xu­al­be­glei­tern zu­sam­men. Das sind Per­so­nen, die mit den Be­hin­der­ten ei­ne se­xu­el­le Be­zie­hung ein­ge­hen oder se­xu­el­le Hand­lun­gen vornehmen.

Surrogatpartnerschaft

Das kann zum Bei­spiel das Be­reit­stel­len von Vi­bra­to­ren, Mas­tur­ba­to­ren oder auch von Por­no­fil­men sein. Auch di­rek­te se­xu­el­le Hand­lun­gen wie Mas­tur­bie­ren oder Ge­schlechts­ver­kehr ge­hö­ren da­zu. Das Ziel be­steht dar­in, das Selbst­be­wusst­sein des Be­hin­der­ten zu stär­ken und ihm ein er­füll­tes Sex­le­ben zu ermöglichen.

War­um ist die Sur­ro­gat­part­ner­schaft umstritten?

Da­für gibt es meh­re­re Grün­de. Zu­nächst ein­mal ist es Ärz­ten, The­ra­peu­ten und Pfle­gern ver­bo­ten, mit Pa­ti­en­ten se­xu­el­le Be­zie­hun­gen ein­zu­ge­hen. Au­ßer Pa­ti­en­ten zäh­len da­zu auch Kli­en­ten und Rat­su­chen­de. Die­ser Per­so­nen­kreis steht zu Ärz­ten und The­ra­peu­ten in ei­nem Ab­hän­gig­keits­ver­hält­nis. Ih­nen sind nach §§ 174 StGB se­xu­el­le Kon­tak­te zu ab­hän­gi­gen Per­so­nen verboten.

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Zur Be­fol­gung die­ses Ver­bots be­die­nen sich die The­ra­peu­ten so ge­nann­ter Se­xu­al­be­glei­ter, die die­se Auf­ga­be über­neh­men. Das sind Män­ner oder Frau­en, die be­reit sind, ei­ne Sur­ro­gat­part­ner­schaft, al­so ei­ne se­xu­el­le Be­zie­hung, zu ei­nem Be­hin­der­ten ein­zu­ge­hen. Da sie da­für in der ei­nen oder an­de­ren Form be­zahlt wer­den, han­delt es sich im Grun­de ge­nom­men um Prostitution.

Was spricht für, was ge­gen Surrogatpartnerschaft?

Für die Idee, auch Be­hin­der­ten ein er­füll­tes Sex­le­ben zu er­mög­li­chen, spricht das Recht auf se­xu­el­le Selbst­be­stim­mung, das im Ar­ti­kel 2 des Grund­ge­set­zes ga­ran­tiert ist. Die­ser Ar­ti­kel gilt na­tür­lich auch für be­hin­der­te Men­schen. Die Or­ga­ni­sa­ti­on Pro Fa­mi­lia stell­te fest, dass die­ses ver­fas­sungs­mä­ßi­ge Recht in vie­len Fäl­len durch struk­tu­rel­le Ge­walt au­ßer Kraft ge­setzt wird. Pro­sti­tu­ier­te ha­ben oft Be­suchs­ver­bot in Pfle­ge­ein­rich­tun­gen, Pa­ti­en­ten ste­hen un­ter stän­di­ger Auf­sicht und es gibt kei­ne Privatsphäre.

Ge­gen ei­ne Sur­ro­gat­be­zie­hung spricht, dass man­che Be­hin­der­te nicht ein­schät­zen kön­nen, ob es sich um ei­ne ech­te Be­zie­hung oder nur um ein Sur­ro­gat handelt.

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