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Was versteht man unter Spiking?
Sex mit einem Partner oder einer Partnerin setzt immer das bewusste Einverständnis des anderen voraus. Liegt diese nicht vor, ist der Geschlechtsverkehr strafbar. Dies gilt auch dann, wenn die Partnerin aufgrund von Drogenkonsum nicht in der Lage ist, sich dagegen zu wehren. Besonders heimtückisch ist es, wenn der Frau eine Droge oder eine andere betäubende Substanz ins Getränk gemischt wird, ohne dass sie es merkt.
Der Ausdruck als Begriff ist im deutschen Sprachgebrauch relativ neu, das Phänomen selbst ist es nicht. Wer mit einem Mann oder einer Frau Sex haben will, muss sie umwerben und, wenn es soweit ist, ihr Einverständnis einholen. Handelt es sich um eine Prostituierte, so ist der Preis für die sexuelle Dienstleistung zu entrichten.
Neu ist dieses Phänomen keinesfalls
In jedem Fall ist die Zustimmung der anderen Person erforderlich, die auch während des Geschlechtsverkehrs widerrufen werden kann. Ist der potenzielle Partner dazu nicht mehr in der Lage, weil er zu viel Alkohol getrunken hat, muss der Geschlechtsverkehr unterbleiben. Beim Spiking wird dem potenziellen Partner eine berauschende und/oder betäubende Substanz ins Getränk gemischt. Anschließend wird sie oder er aus dem Lokal geführt, in ein Zimmer gebracht und es kommt zum Geschlechtsverkehr.
Die Droge kann nicht nur über ein Getränk, sondern auch mit einer Spritze verabreicht werden. Dieses so genannte Needle Spiking macht seit einiger Zeit im Internet die Runde. Allerdings gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse darüber, ob es wirklich passiert und ob man dadurch berauscht wird. Wer mit einer Nadel gestochen wird, merkt das in der Regel sofort und wendet sich ab. Einige Autoren bezweifeln, dass es bei dieser Form von Spiking überhaupt möglich ist, genügend Substanz zu injizieren.
Strafrechtliche Bewertung des Spiking
Jemanden gegen seinen Willen zu betäuben und dann mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben, stellt zweifellos einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte dar, der vom Gesetz mit aller Härte geahndet wird.
Das Strafmaß hängt immer vom Einzelfall ab. Mit einer Frau oder einem Mann gegen ihren oder seinen Willen zu schlafen, ist Vergewaltigung und wird als solche bestraft.
Auch wenn es nicht zu einer nachweisbaren Vergewaltigung kommt, bleibt der Tatbestand der Körperverletzung und des sexuellen Missbrauchs. Dem Täter drohen unter Umständen mehrere Jahre Haft, daher sollte sich jeder gut überlegen, auch wenn es nur als Spaß gedacht ist, kann es zu hohen Strafen kommen.
Die Verabreichung von Drogen, um Frauen oder Männer gefügig zu machen, ist auf Partys und in Lokalen immer häufiger zu beobachten. Aus diesem Grund ist es auch eine gängige Empfehlung der Polizei, Getränke niemals unbeaufsichtigt zu lassen. Drogen können übrigens nicht nur über Getränke, sondern auch über Spritzen verabreicht werden, auch wenn es für dieses neue Phänomen noch keine gesicherten Erkenntnisse gibt.