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Die Sexualbegleiterin: Sex für Behinderte
In Deutschland leben Millionen von Menschen mit einer körperlichen oder geistigen Behinderung. Trotz ihres Handicaps haben sie dieselben Gefühle wie andere Menschen auch. Das bedeutet, sie spüren sexuelles Verlangen. Leider haben sie es schwer, dafür eine Partnerin zu finden. Die einzige Möglichkeit bietet das Treffen mit einer Sexualassistentin.
Was ist eine Sexualassistentin?
So wird eine Frau genannt, die sexuelle Dienstleistungen gegen Bezahlung anbietet. Frauen aus dieser Branche haben einen schlechten Ruf. Sie werden vulgär als Huren oder Nutten bezeichnet. Eine Sexualassistentin ist anders. Sie ist auf die Begleitung von Menschen mit Behinderung spezialisiert. Dabei geht es häufig noch nicht einmal nur um reinen körperlichen Sex. In der Psychologie spricht man von einer Surrogat-Partnerschaft. Die Sexualassistentin agiert wie eine Partnerin ihres Schützlings. Das erfordert sehr viel Einfühlungsvermögen und Verständnis. Sexualassistentinnen arbeiten im Rahmen einer Therapie unter Anleitung von Psychologen.
Wie arbeitet eine Sexualassistentin?
Man unterscheidet zwischen aktiver und passiver Sexualassistenz. Die passive Sexualassistenz beinhaltet den Kauf von Kondomen oder Sexspielzeug. Im Rahmen der Sexualassistenz wird zum Beispiel dem Schützling gezeigt, wie ein Vibrator oder Masturbator funktioniert. Sexualberatung und die Herstellung von Kontakten zu Prostituierten, eventuell sogar die Fahrt ins Bordell, gehören gleichfalls zur passiven Sexualberatung.
Bei der aktiven Sexualassistenz nimmt die Sexualassistentin körperlichen Kontakt zu ihrem Schützling auf. Sie legt sich zu ihm, küsst und streichelt ihn und befriedigt ihn mit der Hand. Ob es auch zum Geschlechtsverkehr kommt, hängt davon ab, was vorher vereinbart wurde. In sehr vielen Fällen ist Sex noch nicht einmal erforderlich. Die Betroffenen sind froh und dankbar über die Möglichkeit, körperlichen Kontakt zu einem anderen Menschen aufzunehmen und mit ihm oder ihr Zärtlichkeiten auszutauschen. Das wirkt sich in den meisten Fällen positiv auf den allgemeinen Gesundheitszustand aus. Die Sexualassistentin schenkt ihren Schützlingen ein Stück Lebensfreude.
Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Nach § 174 StGB ist in Abhängigkeitsverhältnissen aktive Sexualassistenz verboten. Das bedeutet, weder Ärzte noch Pfleger, Therapeuten oder Krankenschwestern dürfen als Sexualassistentin arbeiten. Auf der anderen Seite haben aber auch Behinderte ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Leider wird ihnen dieses Recht in vielen Einrichtungen verwehrt. Es gibt beispielsweise Besuchsverbote für Prostituierte, ständige Kontrollen in den Zimmern oder keine Privatsphäre durch das Fehlen von Einzelzimmern oder speziellen Liebeszimmern
- Prostituierte im Altenheim – eklig oder ehrenhaft?Sex im Alter rückt in unserer Gesellschaft immer mehr in den Fokus. Schließlich lässt dieses menschliche Verlangen auch oft im sehr hohen Alter auch nicht nach und so bieten Prostituierte im Altenheim ihre Dienste speziell für Senioren an, die sonst wenig Kontakte haben.