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Bezahlung für eine Sexarbeiterin
Manche Begriffe sind schon längst nicht mehr zeitgemäß. Sie sind offen diskriminierend, sexistisch oder rassistisch. Dazu gehören zum Beispiel das N‑Wort als Bezeichnung für Menschen mit dunkler Hautfarbe oder Krüppel als verächtlicher Ausdruck für Menschen mit einer körperlichen Behinderung. Auch das Wort Schandlohn gehört zu dieser Gruppe.
Was ist mit dem Begriff Schandlohn gemeint?
Der Begriff ist veraltet und wird heute so gut wie nicht mehr genutzt. Als Schandlohn bezeichnete man das Geld, das ein Mann für Sex oder andere sexuelle Dienstleistungen an eine Hure bezahlte. Andere Begriffe dafür waren Hurenlohn oder auch Dirnenlohn.
Der Begriff spiegelt die niedrige Stellung der Prostituierten in der Gesellschaft wieder. Sexarbeiter wurden gebraucht. Sie erfüllten und erfüllen eine wichtige Funktion. Dank ihnen können unzählige Männer ihre sexuellen Fantasien in die Realität umsetzen und ausleben. Sie haben erfüllende sexuelle Erlebnisse mit Huren, die ihnen ihre Ehefrauen oder Lebensgefährtinnen nicht geben konnten oder wollten.
Trotzdem wurde die Tätigkeit der Prostituierten verächtlich betrachtet. Noch schlimmer, sie bewegten sich am Rande der Legalität. Früher waren Prostituierte bestenfalls geduldet und hatten keinerlei Rechte.
Was bedeutete Schandlohn in der Praxis?
Der verächtliche Begriff machte jedem deutlich, dass es sich um keine rechtmäßig erworbene Bezahlung handelte. Das waren Zahlungen wie Lohn, Gehalt, Honorar, Bezüge, Renten oder Sold. Ein Schandlohn oder Hurenlohn war dagegen unrechtmäßig. Die Hure hatte keinen Anspruch darauf.
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Sie hing vollkommen von der Laune ihres Freiers ab. Wenn der keine Lust hatte, sie zu bezahlen, war sie machtlos. Deshalb bestehen die meisten Prostituierten auch heute noch auf Barzahlung im Voraus. Eine Zahlung mit Karte kann man auch nachträglich zurückbuchen lassen.
Wie sieht es heute mit dem Schandlohn aus?
Der Begriff wird heute höchstens noch im Zusammenhang mit geschichtlichen Ereignissen benutzt. In Deutschland wird das Entgelt für sexuelle Dienstleistungen im Prostitutionsgesetz geregelt, das 2001 beschlossen wurde und 2002 in Kraft trat. Darin wurde erstmals in der deutschen Geschichte die Prostitution legalisiert und anderen freiberuflichen Tätigkeiten gleichgestellt.
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Anstatt einen Schandlohn zu bekommen, hat sie Anspruch auf ein Entgelt aus dem Prostitutionsvertrag, einem mündlich geschlossenen Dienstleistungsvertrag, der trotzdem rechtsgültig ist. Weigert sich der Freier zu zahlen, kann die Hure den vereinbarten "Schandlohn" notfalls einklagen. Das ist auch bereits mehrfach geschehen.
- Mrs. Joanna Steel: Lustvolle Schmerzerfahrungen mit MauriceBDSM-Geschichte: Die Schmerzerfahrungen spiegelten mein Leben – und bereicherten es in ungeahnter Weise. Mein Ehemann unterwies mich im Ficken und der Demut, mit dem ich ihm gegenüberzutreten hatte. Ich gehorchte und erlebte die geilsten Jahre meines Lebens, bis mich etwas aus meinem perfekten Dasein riss.