Erotiklexikon: Na­del­geld

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Ta­schen­geld für Hausfrauen

Heu­te herrscht all­ge­mein die Auf­fas­sung, dass es frü­her um die Rech­te der Frau­en schlech­ter be­stellt war als heu­te. Zum größ­ten Teil stimmt das auch, aber nicht in al­len Punk­ten. Ei­ne Aus­nah­me von die­ser all­ge­mei­nen Aus­sa­ge war das Na­del­geld, das frü­her Haus­frau­en zustand.

Was ist mit Na­del­geld gemeint?

Es han­del­te sich um ei­ne Art von Ta­schen­geld, die der Ehe­mann sei­ner Frau in re­gel­mä­ßi­gen Ab­stän­den (meis­tens mo­nat­lich) zah­len muss­te. Der Haus­frau stand die­ses Geld zur frei­en Ver­wen­dung zu. Sie muss­te dem Ehe­mann kei­ne Re­chen­schaft dar­über ab­le­gen, wie und wo­zu sie das Geld be­nutz­te. Es wur­de Na­del­geld ge­nannt, da es vie­le Frau­en zum Kauf von Stof­fen und Garn ver­wen­de­ten, um sich Klei­der zu nä­hen. Da es frü­her üb­lich war, dass der Mann der Ein­zi­ge in der Fa­mi­lie war, der Ein­kom­men ver­dien­te, ver­füg­ten Haus­frau­en über kein ei­ge­nes Geld.

Nadelgeld
Ziem­li­che viel Na­del­geld für Hausfrauen

Das Na­del­geld gab ih­nen we­nigs­tens ein biss­chen fi­nan­zi­el­le Frei­heit. Al­ler­dings han­del­te es sich nur um klei­ne­re Be­trä­ge. In vor­neh­men Krei­sen war es schon da­mals üb­lich, Ehe­ver­trä­ge ab­zu­schlie­ßen. Dar­in wur­de oft die Hö­he des Na­del­gelds fest­ge­legt. Er­hielt sie es nicht, konn­te es die Haus­frau von ih­rem Mann ein­kla­gen. Heu­te da­ge­gen ha­ben Haus­frau­en kei­nen An­spruch auf Ta­schen­geld mehr, weil da­von aus­ge­gan­gen wird, dass je­der sein ei­ge­nes Geld ver­die­nen kann oder bei Krank­heit bzw. Be­hin­de­rung An­spruch auf staat­li­che Un­ter­stüt­zung hat. Der Ehe­mann ist nur zu Un­ter­halts­zah­lun­gen ver­pflich­tet, wenn er von sei­ner Frau ge­trennt lebt und die­se nicht ar­bei­ten kann.

Gibt es Na­del­geld heu­te noch?

Of­fi­zi­ell exis­tiert so ein Ta­schen­geld für Haus­frau­en nicht mehr, so et­was Ähn­li­ches gibt es je­doch ab und zu noch in ab­ge­wan­del­ter Form. In vie­len Dör­fern wer­den die Hö­fe von Fa­mi­li­en be­wirt­schaf­tet. Be­son­ders bei Klein­bau­ern ist das Geld oft knapp. Un­ter sol­chen Um­stän­den ist es heu­te noch üb­lich, dass der Mann ar­bei­ten geht, da­mit Bar­geld ins Haus kommt und die Frau zu Hau­se bleibt und sich so gut wie mög­lich um die Wirt­schaft kümmert.

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Da­durch hat sie aber kei­nen Cent ei­ge­nes Geld, um sich we­nigs­tens ein paar per­sön­li­che Din­ge kau­fen zu kön­nen. Der Ehe­mann ver­dient meis­tens auch nicht so gut, dass er sei­ner Frau ein groß­zü­gi­ges Ta­schen­geld ge­ben könn­te. Wie lö­sen die Bau­ern das Pro­blem? Ganz ein­fach, mit dem Hüh­ner­geld. Le­bens­mit­tel di­rekt vom Bau­ern­hof ste­hen bei den Städ­tern hoch im Kurs. Um den Ver­kauf grö­ße­rer Tie­re, wie Schwei­ne, Kü­he und Scha­fe, küm­mert sich der Bau­er. Sei­ne Frau ver­kauft das Klein­vieh, zum Bei­spiel Hüh­ner, En­ten, Gän­se, Tau­ben oder Kaninchen.

Das Geld aus dem Ver­kauf darf sie be­hal­ten. Es wird Hüh­ner­geld ge­nannt. Es ist die mo­der­ne Al­ter­na­ti­ve des al­ter­tüm­li­chen Na­del­gelds. Im Ge­gen­satz zu frü­he­ren Zei­ten hat die Ehe­frau je­doch kei­nen recht­li­chen An­spruch auf das Hüh­ner­geld. Das ist ei­ne Ver­ein­ba­rung, die sie mit ih­rem Ehe­mann trifft. In der Pra­xis hat sie sich be­währt und ist in vie­len bäu­er­li­chen Fa­mi­li­en verbreitet.

Synonyme:
Hühnergeld
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