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Was ist das für ein Ausweis?
Seit gut fünf Jahren muss sich eine Prostituierte, um ihrem Gewerbe legal nachzugehen, bei der Stadt anmelden. Trotz der ganzen Streitereien, die vorher gewesen sind, funktioniert die neue Regelung beachtlich reibungslos. Das Prostituiertenschutzgesetz trat bundesweit am 1. Juli 2017 in Kraft und verlief erstmal ziemlich holprig. Mittlerweile funktionieren Hurenpass und das Zusammenspiel zwischen Gesundheits- und Ordnungsamt aber reibungslos.
Früher nannte man den Hurenpass Bockschein
Der Kern des neuen Gesetzes besteht darin, dass es ab dem besagten Datum eine Anmeldepflicht für Prostituierte gibt. Wer also Sexdienste legal anbieten möchte, braucht eine Anmeldebescheinigung vom Ordnungsamt. Für diesen sogenannten Hurenpass fällt eine Gebühr für 50 Euro an, es sei denn die Prostituierte möchte nicht, dass der richtige Name auf der Anmeldung steht, sondern ein Pseudonym. Wenn ein Pseudonym auf dem Hurenpass stehen soll, kostet es 10 Euro mehr als der richtige Name. Die Voraussetzung für die Anmeldung für einen Nuttenausweis ist ein vorangegangenes Beratungsgespräch im Gesundheitsamt. Bei dem Beratungsgespräch werden die Prostituierten über die Rechte und Pflichten, die sie durch die Anmeldung ihrer Sexdienste haben, aufgeklärt. Ratsam ist es auch einen Bockschein, wie das Gesundheitszeugnis auch genannt wird, vorzulegen.
Eine Anmeldung genügt für ganz Deutschland
Wer bundesweit mit diesem Hurenpass arbeiten möchte, kann dies auch tun. Damit ist es möglich an unterschiedliche Orten und zum Teil auch deutschlandweit zu arbeiten und örtlich flexibel zu bleiben. In der Regel muss eine Prostituierte die Tätigkeit nur einmal anmelden und kann in ganz Deutschland tätig werden. Es gibt aber auch einzelne Bundesländer, die eigene Regeln aufgestellt haben und somit selbst bestimmen, wann eine Anmeldung nötig ist. Dort bekommen dann die Prostituierten eine gesonderte Anmelde Bescheinigung, die nur dort gilt.
Die Behörde kann die Ausstellung einer solchen Hurenpass auch ablehnen, wenn sie den Verdacht hat, dass die Person die zur Anmeldung gekommen ist, nicht freiwillig den Job einer Prostituierten ausüben möchte und von einer anderen Person dazu gezwungen wird. Es sollte eigentlich klar sein, dass jemand der eine Person dazu zwingt den Job einer Prostituierten auszuüben, sich strafbar macht.
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Dies gilt besonders, wenn eine Notlage wie zum Beispiel eine besondere Hilflosigkeit oder eine finanzielle Abhängigkeit ausgenutzt wird. Hier muss die Behörde Maßnahmen ergreifen, um die Person zu schützen. Außerdem können sich Prostituierte nicht anmelden, wenn sie schwanger sind und sechs Wochen vor der Entbindung stehen. Personen ab 21 Jahren müssen sich alle zwei Jahre neu anmelden.
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