Erotiklexikon: Hu­ren­pass

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Was ist das für ein Ausweis?

Seit gut fünf Jah­ren muss sich ei­ne Pro­sti­tu­ier­te, um ih­rem Ge­wer­be le­gal nach­zu­ge­hen, bei der Stadt an­mel­den. Trotz der gan­zen Strei­te­rei­en, die vor­her ge­we­sen sind, funk­tio­niert die neue Re­ge­lung be­acht­lich rei­bungs­los. Das Pro­sti­tu­ier­ten­schutz­ge­setz trat bun­des­weit am 1. Ju­li 2017 in Kraft und ver­lief erst­mal ziem­lich holp­rig. Mitt­ler­wei­le funk­tio­nie­ren Hu­ren­pass und das Zu­sam­men­spiel zwi­schen Ge­sund­heits- und Ord­nungs­amt aber reibungslos.

Frü­her nann­te man den Hu­ren­pass Bockschein

BockscheinDer Kern des neu­en Ge­set­zes be­steht dar­in, dass es ab dem be­sag­ten Da­tum ei­ne An­mel­de­pflicht für Pro­sti­tu­ier­te gibt. Wer al­so Sex­diens­te le­gal an­bie­ten möch­te, braucht ei­ne An­mel­de­be­schei­ni­gung vom Ord­nungs­amt. Für die­sen so­ge­nann­ten Hu­ren­pass fällt ei­ne Ge­bühr für 50 Eu­ro an, es sei denn die Pro­sti­tu­ier­te möch­te nicht, dass der rich­ti­ge Na­me auf der An­mel­dung steht, son­dern ein Pseud­onym. Wenn ein Pseud­onym auf dem Hu­ren­pass ste­hen soll, kos­tet es 10 Eu­ro mehr als der rich­ti­ge Na­me. Die Vor­aus­set­zung für die An­mel­dung für ei­nen Nut­ten­aus­weis ist ein vor­an­ge­gan­ge­nes Be­ra­tungs­ge­spräch im Ge­sund­heits­amt. Bei dem Be­ra­tungs­ge­spräch wer­den die Pro­sti­tu­ier­ten über die Rech­te und Pflich­ten, die sie durch die An­mel­dung ih­rer Sex­diens­te ha­ben, auf­ge­klärt. Rat­sam ist es auch ei­nen Bock­schein, wie das Ge­sund­heits­zeug­nis auch ge­nannt wird, vorzulegen.

Ei­ne An­mel­dung ge­nügt für ganz Deutschland

Wer bun­des­weit mit die­sem Hu­ren­pass ar­bei­ten möch­te, kann dies auch tun. Da­mit ist es mög­lich an un­ter­schied­li­che Or­ten und zum Teil auch deutsch­land­weit zu ar­bei­ten und ört­lich fle­xi­bel zu blei­ben. In der Re­gel muss ei­ne Pro­sti­tu­ier­te die Tä­tig­keit nur ein­mal an­mel­den und kann in ganz Deutsch­land tä­tig wer­den. Es gibt aber auch ein­zel­ne Bun­des­län­der, die ei­ge­ne Re­geln auf­ge­stellt ha­ben und so­mit selbst be­stim­men, wann ei­ne An­mel­dung nö­tig ist. Dort be­kom­men dann die Pro­sti­tu­ier­ten ei­ne ge­son­der­te An­mel­de Be­schei­ni­gung, die nur dort gilt.

Die­se AO Schlam­pe ficken

Die Be­hör­de kann die Aus­stel­lung ei­ner sol­chen Hu­ren­pass auch ab­leh­nen, wenn sie den Ver­dacht hat, dass die Per­son die zur An­mel­dung ge­kom­men ist, nicht frei­wil­lig den Job ei­ner Pro­sti­tu­ier­ten aus­üben möch­te und von ei­ner an­de­ren Per­son da­zu ge­zwun­gen wird. Es soll­te ei­gent­lich klar sein, dass je­mand der ei­ne Per­son da­zu zwingt den Job ei­ner Pro­sti­tu­ier­ten aus­zu­üben, sich straf­bar macht.

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Dies gilt be­son­ders, wenn ei­ne Not­la­ge wie zum Bei­spiel ei­ne be­son­de­re Hilf­lo­sig­keit oder ei­ne fi­nan­zi­el­le Ab­hän­gig­keit aus­ge­nutzt wird. Hier muss die Be­hör­de Maß­nah­men er­grei­fen, um die Per­son zu schüt­zen. Au­ßer­dem kön­nen sich Pro­sti­tu­ier­te nicht an­mel­den, wenn sie schwan­ger sind und sechs Wo­chen vor der Ent­bin­dung ste­hen. Per­so­nen ab 21 Jah­ren müs­sen sich al­le zwei Jah­re neu anmelden.

Synonyme:
Nuttenausweis
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