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Das Handwerkszeug der Flagellanten
Flagellation heißt eine Spielart von BDSM. Die sexuelle Lust auf Züchtigung von Personen wird ebenfalls als Flagellation bezeichnet. Die Vorliebe für diese Sexualpraktik heißt Flagellantismus. Diese Begriffe leiten sich vom lateinischen Wort "flagellum" (Geißel) ab. Das Auspeitschen oder die Geißelung dient dem Zweck, einer anderen Person extreme physische Schmerzen zuzufügen.
Mit der Peitsche, der Rute oder dem Rohrstock schlagen die Menschen zu, die Flagellation betreiben. Diese Praktik ist auch als Strafe (beispielsweise in der Kindererziehung sowie in der Rechtspflege) bekannte. Religiös überspannte Büßer peitschten sich selbst aus.
Flagellation und Spanking
Im BDSM ist Flagellation als sado-masochistische Praktik etabliert. Das Erregende für die Flagellanten besteht darin, Sexpartner zu erniedrigen und zu quälen. Neben Peitschen und Stöcken werden auch Riemen oder Bündel von Brennnesseln als Hilfsmittel für die Züchtigung verwendet.
Wird die Züchtigung schwächer betrieben und steht der körperliche Lustschmerz nicht im Fokus, handelt es sich um Spanking. Diese Form des Flagellantismus dreht sich mehr um die sexuelle Dominanz im Rahmen von erotischen Rollenspielen und Erziehungsritualen. In intimen Situationen kann spielerisches Spanking eine bestimmte individuelle Funktion für die Partner haben. Manche betreiben Spanking (Englisch für: hauen, verhauen) beim Petting, andere während des Geschlechtsverkehrs. Nicht alle Anhänger von "Flagellation light" betrachten ihre Passion als Variante des klassischen Sadomasochismus.
Erotisches Spanking umfasst unterschiedliche Techniken, die von streichelnden Klapsen bis zu Erziehungsspielen reichen. Eine Steigerung besteht in Methoden schwerer Züchtigung einschließlich Bondage (Fesselung). Die Person, welche die Schläge ausführt, nennt sich Spanker. Die Person, die geschlagen wird, nennt sich Spankee.
Gesellschaftliche Einordnung von Flagellation und Spanking
Wird Gewalt nicht einvernehmlich angewendet, betrachtet die demokratische Rechtsordnung diese "als Verstoß gegen die Menschenwürde und das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit". Körperliche Gewalt auszuüben, wird als strafbare Körperverletzung betrachtet. Peitschenhiebe sind auch Vertretern des Staates untersagt. Zuwiderhandlungen gelten als strafbare Körperverletzung im Amt.
"Selbstverletzendes Verhalten" wird staatlich nicht bestraft. Im Rahmen einvernehmlicher sexueller Handlungen sind Schläge erlaubt. Strafbar macht sich ein Spanker dann, wenn er härter als erwartet zuschlägt und dabei das Maß des Schmerzes überschritten wird, den der Spankee zu ertragen bereit ist.
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