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Sozial dysfunktionales sexuelles Verhalten
Die Sexualwissenschaft beschäftigt sich mit allen Aspekten der menschlichen Sexualität. Neben angenehmen oder kuriosen Dingen gehören dazu auch Themen, die strafrechtlich von Bedeutung sind oder zumindest für den Betroffenen eher unangenehmen Erfahrungen darstellen. In der Sexualwissenschaft wird so ein Verhalten als Dissexualität bezeichnet.
Was ist mit Dissexualität gemeint?
Die Wissenschaftler wählten diesen wertneutralen Begriff, um damit Menschen zu bezeichnen, deren Sozialverhalten im sexuellen Bereich komplett versagt. Das bedeutet, wer an Dissexualität leidet, kümmert sich nicht um die Interessen des Partners. Er hat nur sein Eigeninteresse, die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse, im Sinn.
Um diese zu befriedigen, verletzt der Betreffende mit dissexuellen Handlungen die Integrität und Individualität anderer Personen direkt. Man spricht von Dissexualität, wenn es dem Betreffenden vollkommen egal ist, was mit dem anderen körperlich oder seelisch geschieht oder in welchem Zustand er oder sie sich befindet.
Was sind Beispiele für Dissexualität?
Zu den bekanntesten Beispielen dieses sozialen Fehlverhaltens gehört unter anderem der Exhibitionismus, auch Entblößen genannt. Der Exhibitionist will keinen Sex, er will durch seine Zurschaustellung lediglich provozieren und die Frau erschrecken.
Wird er konfrontiert, sucht er fluchtartig das Weite. Andere Formen der Dissexualität sind Voyeurismus (Spannen) und Pädophilie. Auch Vergewaltigungen fallen in diese Kategorie.
Sind alle dissexuellen Verhaltensweisen kriminell?
Nein, nicht alle. Wenn beispielsweise ein Mann auf eine betrunkene oder schlafende Frau trifft und bei ihrem Anblick masturbiert, ist das zwar dissexuell, aber nicht strafbar, sofern die Frau davon nichts mitbekommt. Umgekehrtes gilt für den Fall, dass eine frühreife Dreizehnjährige sich in einen Neunzehnjährigen verliebt und mit ihm Sex hat.
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Da die sexuellen Handlungen im gegenseitigen Einvernehmen erfolgt sind, fällt das Verhalten nicht unter die Kategorie Dissexualität. Trotzdem ist es strafbar, weil das Verhalten den Tatbestand der Pädophilie erfüllt. Auch wenn sich das sexuelle Verhalten gegen unbelebte Objekte richtet, beispielsweise bei Objektophilie oder einem Wäschefetisch, spricht die Sexualwissenschaft nicht von Dissexualität. Dasselbe trifft auch zu, wenn die Handlungen zwar weit von der Norm abweichen, aber im Einverständnis aller beteiligten Partner erfolgen.
Dazu gehören zum Beispiel alle sexuellen Aktivitäten, die Fäkalien einbeziehen. Auch wenn eine Frau sich gern beobachten lässt und sich zum Beispiel mit Absicht nackt gut sichtbar zum Sonnen in den Garten legt, kann nicht von Voyeurismus und somit dissexuellen Verhalten des Mannes gesprochen werden.
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