Kein In­ter­net nach dem Abend­brot für Minderjährige

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Skirt Club: eine Sexparty nur für Frauen

Skirt Club: ei­ne Sex­par­ty nur für Frauen

Hin­ter dem Na­men Skirt Club ver­birgt sich ei­ne Com­mu­ni­ty, die re­gel­mä­ßig Sex­par­tys or­ga­ni­siert. Für bi­se­xu­el­le Frau­en und sol­che, die es viel­leicht noch wer­den wol­len. Auf die­sen Par­tys sind Män­ner nicht zu­ge­las­sen. Die Frau­en sol­len un­ter sich sein und voll­ends ent­span­nen kön­nen. Ge­grün­det 2014 in Lon­don, hat der Skirt Club mitt­ler­wei­le An­lauf­stel­len in vie­len Me­tro­po­len die­ser Welt. Auf fast al­len Kon­ti­nen­ten wer­den Sex­par­tys für Frau­en veranstaltet.
Neustart: Aus Camworld wird Visit-X

Neu­start: Aus Cam­world wird Visit‑X

Cam­world schließt am 7. Ja­nu­ar 2025, aber bei VX-Mo­dels und VISIT‑X geht es wei­ter. Mit Bei­An­rufSex und VISIT‑X.net er­war­ten dich span­nen­de neue Fea­tures und Ver­dienst­mög­lich­kei­ten. VISIT‑X bie­tet ei­ne der größ­ten Ama­teur-Web­cam-Com­mu­ni­ties welt­weit mit viel­fäl­ti­gen Op­tio­nen wie Te­le­fon­sex, Web­cam­chat, Con­tent-Feeds, Ti­cket-Shows und Messenger-VIP-Diensten.
Halleluja: Die 8 Orgasmusarten bei Frauen

Hal­le­lu­ja: Die 8 Or­gas­mus­ar­ten bei Frauen

Der weib­li­che Or­gas­mus ist für vie­le Men­schen nach wie vor ein My­thos. Gibt es ihn tat­säch­lich? Wor­an er­kennt man ihn und kann un­ter­schei­den, ob die Da­me ei­nem nur et­was vor­gau­kelt? Fra­gen über Fra­gen, da sich die Wis­sen­schaft bei dem The­ma bis heu­te nicht ei­nig ist. Da­bei gibt es so­gar ver­schie­de­ne Or­gas­mus­ar­ten bei Frau­en. Im Ge­gen­satz zu den Män­nern ist die Da­men­welt auch hier um ei­ni­ges vielseitiger.
ZUFÄLLIGE LEXIKONEINTRÄGE
Blowdrops

Blow­drops

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
Lecksklave

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SEXBOMBE DES MONATS
Sexbombe des Monats: DaddysLuder schwanger gefickt

Sex­bom­be des Mo­nats: Dad­dys­Lu­der schwan­ger gefickt

Dad­dys Lu­der kann es nicht las­sen. Ge­meint ist der Sex. In ih­ren neu­es­ten Vi­de­os wird Dad­dys­Lu­der so­gar schwan­ger ge­fickt. Gei­ler geht es kaum. An­de­re Frau­en wol­len in die­sem Zu­stand mög­lichst in Ru­he ge­las­sen wer­den. Bei der knapp vier­zig­jäh­ri­gen Milf ist das ge­naue Ge­gen­teil der Fall. Dad­dys­Lu­der möch­te so oft es geht schwan­ger ge­fickt wer­den. Im­mer und im­mer wie­der. Und das al­les live vor der Cam und in ih­ren Vi­de­os zum er­neut ansehen.

Mei­nungs­frei­heit vs. Pri­vat­sphä­re von Kin­dern und Jugendlichen

In Utah wer­den zwei um­strit­te­ne Ge­set­zes­ent­wür­fe zur Al­ters­über­prü­fung auf so­zia­len Me­di­en vor­be­rei­tet. Vor­schlag Num­mer SB 152 wür­de die so­zia­len Me­di­en­un­ter­neh­men ver­pflich­ten, das Al­ter je­des Be­nut­zers in Utah zu über­prü­fen, der ein Kon­to auf ei­ner Platt­form er­öff­nen oder nut­zen möch­te. Die Re­ge­lung trä­te am 1. Ja­nu­ar 2024 in Kraft.

Wenn ein Nut­zer un­ter 18 Jah­ren ist, müss­ten die Un­ter­neh­men den El­tern Zu­gang zu den Kon­ten ih­rer Kin­der ge­wäh­ren. Die In­itia­ti­ve HB 311 geht noch wei­ter und ver­bie­tet al­len Per­so­nen un­ter 16 Jah­ren, Kon­ten auf so­zia­len Me­di­en zu ha­ben. SB 152 wür­de es El­tern oder Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten er­mög­li­chen, die Bei­trä­ge, Nach­rich­ten und Ant­wor­ten auf so­zia­len Me­di­en zu überwachen.

Utah dis­ku­tiert um­strit­te­ne Ge­set­zes­ent­wür­fe zur Al­ters­über­prü­fung auf so­zia­len Medien

Platt­for­men müss­ten Min­der­jäh­ri­ge dar­an hin­dern, zwi­schen 22:30 Uhr und 6:30 Uhr auf Kon­ten zu­zu­grei­fen. Ex­per­ten sind be­sorgt über die jüngs­ten Ver­su­che ei­ni­ger Po­li­ti­ker in Utah, das In­ter­net zu zen­sie­ren. Die For­de­run­gen des Ge­setz­ent­wurfs wer­den von Ex­per­ten als "dumm" und "lä­cher­lich" be­zeich­net. Es gibt Be­den­ken, dass die Re­ge­lun­gen ei­nen Ein­griff in die Mei­nungs­frei­heit dar­stel­len und Kin­der da­zu ver­an­las­sen könn­ten, über ihr Al­ter zu lügen.

Kein Internet nach dem Abendbrot für Minderjährige in Utah

Die Vor­schlä­ge zur Al­ters­über­prü­fung in so­zia­len Me­di­en in Utah ha­ben viel Kon­tro­ver­se und Be­den­ken aus­ge­löst. Kri­ti­ker be­fürch­ten, dass die­se Vor­schlä­ge ei­ne Ein­schrän­kung der Mei­nungs­frei­heit und Pri­vat­sphä­re von Kin­dern und Ju­gend­li­chen dar­stel­len. Es wur­de ar­gu­men­tiert, dass es wich­tig ist, Kin­der vor den Ge­fah­ren des In­ter­nets zu schüt­zen, aber es müs­sen auch ih­re Rech­te be­rück­sich­tigt werden.

Ei­ni­ge Ex­per­ten ar­gu­men­tie­ren, dass die Über­wa­chung von So­cial-Me­dia-Kon­ten durch El­tern nicht aus­reicht, um Kin­der vor den Ri­si­ken des In­ter­nets zu schüt­zen, ins­be­son­de­re vor Cy­ber-Mob­bing und an­de­ren For­men des Online-Missbrauchs.

Das neue Da­ting Portal

Statt­des­sen soll­ten El­tern ih­re Kin­der ak­tiv in die Ver­wen­dung des In­ter­nets ein­be­zie­hen und sie über die po­ten­zi­el­len Ge­fah­ren aufklären.

Wie kön­nen El­tern Kin­der vor den Ge­fah­ren des In­ter­nets schützen?

Es wird auch ar­gu­men­tiert, dass es für Kin­der und Ju­gend­li­che wich­tig ist, ei­ne ei­ge­ne On­line-Iden­ti­tät zu ent­wi­ckeln und sich frei zu äu­ßern, oh­ne stän­dig über­wacht zu wer­den. Dies kann ih­nen hel­fen, ih­re Mei­nun­gen und Über­zeu­gun­gen zu for­men und ih­re Kom­mu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­kei­ten zu entwickeln.

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Au­ßer­dem gibt es Be­den­ken, dass die Über­prü­fung des Al­ters für Kin­der und Ju­gend­li­che auf So­cial-Me­dia-Platt­for­men schwer zu im­ple­men­tie­ren sein wird. Ei­ni­ge be­fürch­ten, dass dies zu ei­nem An­stieg der Fäl­schun­gen von Al­ters­an­ga­ben füh­ren wird, was da­zu führt, dass Kin­der und Ju­gend­li­che wei­ter­hin un­ge­schützt bleiben.

Ins­ge­samt zei­gen die jüngs­ten De­bat­ten in Utah, dass es wich­tig ist, ei­ne aus­ge­wo­ge­ne Lö­sung zu fin­den, die so­wohl den Schutz von Kin­dern und Ju­gend­li­chen als auch ih­re Rech­te be­rück­sich­tigt. Es muss ein Gleich­ge­wicht ge­fun­den wer­den, das es Kin­dern und Ju­gend­li­chen er­mög­licht, si­cher und frei im In­ter­net zu kom­mu­ni­zie­ren, wäh­rend ih­re Rech­te und Frei­hei­ten ge­schützt bleiben.

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