Be­kann­te Ero­tik­por­ta­le sper­ren? Ju­gend­schutz­be­hör­de will's wie­der tun!

Jugendschutzbehörde will bekannte Erotikportale sperren
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Sex-Geständnis: Für sich behalten oder ausplaudern?

Sex-Ge­ständ­nis: Für sich be­hal­ten oder ausplaudern?

Ob es sich bei ei­nem Sex-Ge­ständ­nis um ei­ne in­ti­me Beich­te oder blo­ße Prah­le­rei han­delt, ist von Fall zu Fall un­ter­schied­lich. Ein ehr­lich ge­mein­tes Sex-Ge­ständ­nis ist auf je­den Fall ein gro­ßer Ver­trau­ens­be­weis. Doch Vor­sicht bei den Leu­ten, die all­zu oft und au­ßer­dem un­ge­fragt Ge­ständ­nis­se die­ser Art preis­ge­ben. Hier soll­te man den Wahr­heits­ge­halt nicht auf die Gold­waa­ge legen.
„Porno in die Schule“ - Aufklärung statt Tabu

„Por­no in die Schu­le“ – Auf­klä­rung statt Tabu

Vi­ka Vik­to­ria, Grün­de­rin und Ge­schäfts­füh­re­rin von Vi­ka­mo­dels, sieht in der Ent­wick­lung Ju­gend­li­cher ei­ne gro­ße ge­sell­schaft­li­che Her­aus­for­de­rung. Mit ei­nem kon­tro­ver­sen Vor­schlag for­dert sie nun, be­glei­te­te Por­no­film-Vor­füh­run­gen im Rah­men des Se­xu­al­kun­de­un­ter­richts ein­zu­füh­ren, um jun­gen Men­schen ei­ne rea­lis­ti­sche und auf­ge­klär­te Sicht auf Se­xua­li­tät zu vermitteln.
Wie weit darf das erste Date gehen?

Wie weit darf das ers­te Date gehen?

Sin­gles ge­nie­ßen ih­re Frei­heit und set­zen auch ger­ne ge­le­gent­lich auf ei­nen One-Night-Stand. Liegt die letz­te Be­zie­hung al­ler­dings schon län­ger zu­rück, kommt auch Sehn­sucht auf, dass es mehr pri­ckelt und so­gar Ge­füh­le ent­ste­hen. Ein ers­tes Date ist heut­zu­ta­ge schnell ge­macht. Men­schen auf der Su­che nut­zen nicht al­lei­ne die Knei­pe, den Su­per­markt oder die Par­ty bei Be­kann­ten, son­dern se­hen sich ver­mehrt auf So­cial Me­dia etc. um.
ZUFÄLLIGE LEXIKONEINTRÄGE
Asiatisches Ziegenauge

Asia­ti­sches Ziegenauge

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
Maulfick

Maul­fick

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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SEXBOMBE DES MONATS
Sexbombe des Monats: LeahSnuSnu kennenlernen!

Sex­bom­be des Mo­nats: Le­ahS­nuSnu kennenlernen!

Le­ahS­nuSnu ist blond, hübsch und rich­tig schön ver­saut. Trotz ih­res noch re­la­tiv un­schul­di­gen Al­ters hat es das sü­ße Girl mit dem Stern­zei­chen Zwil­lin­ge faust­dick hin­ter den Oh­ren. Wiss­be­gie­rig saugt sie je­de se­xu­el­le Er­fah­rung auf, die sie ma­chen kann. Und ih­re Fans sind stets live da­bei. Denn die jun­ge Por­no­maus lässt ih­re im­mer grö­ßer wer­den­de Fan­ge­mein­de per Vi­deo und Web­cam an ih­ren gei­len Un­ter­neh­mun­gen teilhaben.

Ju­gend­schutz im di­gi­ta­len Zeit­al­ter: Der Vor­stoß ge­gen Erotikportale

Ein­lei­tung: Im di­gi­ta­len Zeit­al­ter, in dem das In­ter­net im­mer mehr Raum in un­se­rem All­tag ein­nimmt, steigt die Be­deu­tung von Ju­gend­schutz­maß­nah­men. Die Kom­mis­si­on für Ju­gend­me­di­en­schutz (KJM) hat jüngst ei­nen be­mer­kens­wer­ten Schritt un­ter­nom­men und die Sper­rung ei­ni­ger pro­mi­nen­ter Er­wach­se­nen-Por­ta­le wie Porn­hub, You­porn und My­Dir­ty­Hob­by ins Au­ge ge­fasst. Doch der Pro­zess, Ero­tik­por­ta­le sper­ren zu wol­len, ist kom­ple­xer, als es zu­nächst erscheint.

Das Aus­maß des di­gi­ta­len Riesen

Porn­hub, My­dir­ty­hob­by und sei­ne ähn­li­chen Wett­be­wer­ber ha­ben in Deutsch­land er­heb­li­che Po­pu­la­ri­tät er­langt. In Deutsch­land ran­giert Porn­hub un­ter den meist­be­such­ten Web­sites. Wür­de ei­ne sol­che Sei­te ge­sperrt, müss­ten deut­sche Nut­zer auf VPN-Diens­te zu­rück­grei­fen. Doch was treibt die­se Po­pu­la­ri­tät an?

Zum ge­fähr­de­ten Portal »

Ay­lo, die Fir­ma hin­ter die­sen Por­ta­len, teilt mit, dass sie be­ein­dru­cken­de 13 Mil­lio­nen Stun­den In­hal­te täg­lich be­reit­stellt, mit ei­ner enor­men Da­ten­men­ge von 65 Pe­ta­bytes und ei­nem Da­ten­ver­kehr von 5 Te­ra­bits pro Se­kun­de. Es ist ein kon­ti­nu­ier­li­cher Fluss von In­hal­ten, mit un­ge­fähr 8.000 neu­en Vi­de­os, die je­den Tag hin­zu­ge­fügt werden.

Recht­li­che Stolpersteine

Das Pro­blem mit dem Ur­he­ber­recht Jen­seits des Ju­gend­schut­zes gibt es auch recht­li­che Her­aus­for­de­run­gen. Ay­lo hat in der Ver­gan­gen­heit mög­li­cher­wei­se nicht im­mer sorg­fäl­tig auf Ur­he­ber­rech­te ge­ach­tet. Dies hat sich zwar in letz­ter Zeit ver­bes­sert, aber es gab be­reits recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen we­gen Ver­let­zun­gen die­ser Rechte.

Jugendschutzbehörde will bekannte Erotikportale sperren
Ju­gend­schutz­be­hör­de will be­kann­te Ero­tik­por­ta­le sperren

Wich­ti­ge In­ter­net­an­bie­ter wie 1&1, Deut­sche Te­le­kom, Te­le­fó­ni­ca und Vo­da­fone sind be­reits in das An­hö­rungs­ver­fah­ren in­vol­viert, was die Ernst­haf­tig­keit der La­ge un­ter­streicht. Ein ver­gleich­ba­rer Fall ist xHams­ter, das nach ei­ner Sper­rung ein­fach sei­ne Do­main ge­än­dert hat. Es wä­re nicht über­ra­schend, wenn auch an­de­re Ero­tik­por­ta­le die­sem Bei­spiel fol­gen würden.

Ero­tik­por­ta­le sper­ren ist sinn­los – Ju­gend­schutz vs. Realität

Ist ei­ne Sper­rung ef­fek­tiv? Der Ju­gend­schutz steht im Zen­trum der Be­mü­hun­gen der KJM. Die­ses Haupt­an­lie­gen ist si­cher­lich eh­ren­wert. Doch Kri­ti­ker sind der Mei­nung, dass das rei­ne Sper­ren die­ser Por­ta­le mög­li­cher­wei­se nicht den ge­wünsch­ten Schutz für Ju­gend­li­che bie­tet. Ju­gend­li­che sind oft tech­nisch ver­siert und könn­ten leicht Al­ter­na­ti­ven fin­den, wenn sie die­se su­chen. Dies wirft die Fra­ge auf, ob solch ein ra­di­ka­ler Schritt wie das Sper­ren wirk­lich den ge­wünsch­ten Ef­fekt hat oder ob es an­de­re, viel­leicht ef­fek­ti­ve­re We­ge gibt, den Ju­gend­schutz im In­ter­net sicherzustellen.

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Tech­no­lo­gi­sche Um­ge­hung: Das Ren­nen ge­gen die Zeit

Mit je­dem tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt, der zur Ein­schrän­kung be­stimm­ter In­hal­te ent­wi­ckelt wird, ent­ste­hen fast gleich­zei­tig We­ge, die­se Ein­schrän­kun­gen zu um­ge­hen. Ein Bei­spiel da­für ist der Ge­brauch von VPN-Diens­ten. Die­se Diens­te er­mög­li­chen es Be­nut­zern, ih­re IP-Adres­se zu ver­schlei­ern und so geo­gra­fi­sche Sper­ren zu um­ge­hen. Wäh­rend VPNs le­ga­le und le­gi­ti­me Ver­wen­dun­gen ha­ben, bei­spiels­wei­se zum Schutz der Pri­vat­sphä­re, könn­ten sie auch als Mit­tel zur Um­ge­hung von Sper­run­gen ge­nutzt werden.

Das glo­ba­le Di­lem­ma: Ein­heit­li­che Re­ge­lun­gen in ei­ner ver­netz­ten Welt

In ei­ner glo­bal ver­netz­ten Welt ist es ei­ne Her­aus­for­de­rung, ein­heit­li­che Re­ge­lun­gen durch­zu­set­zen. Wäh­rend Deutsch­land mög­li­cher­wei­se den Zu­gang zu be­stimm­ten Sei­ten ein­schränkt, könn­ten die­se Por­ta­le in an­de­ren Län­dern oh­ne Ein­schrän­kun­gen ver­füg­bar sein.

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Dies könn­te zu ei­nem "di­gi­ta­len Tou­ris­mus" füh­ren, bei dem Be­nut­zer Ser­ver in an­de­ren Län­dern nut­zen, um auf ge­sperr­te In­hal­te zu­zu­grei­fen. Die­se grenz­über­schrei­ten­de Na­tur des In­ter­nets stellt Re­gu­lie­rungs­be­hör­den vor er­heb­li­che Herausforderungen.

Al­ter­na­ti­ve Lö­sun­gen: Prä­ven­ti­on statt Verbot

An­ge­sichts der po­ten­zi­el­len Un­wirk­sam­keit von Sper­run­gen soll­ten al­ter­na­ti­ve An­sät­ze in Be­tracht ge­zo­gen wer­den. Bil­dungs­pro­gram­me, die Ju­gend­li­che über die Ri­si­ken be­stimm­ter On­line-In­hal­te in­for­mie­ren, könn­ten ein ef­fek­ti­ve­rer Weg sein, sie zu schüt­zen. Durch Auf­klä­rung und Sen­si­bi­li­sie­rung kön­nen Ju­gend­li­che bes­ser in die La­ge ver­setzt wer­den, in­for­mier­te Ent­schei­dun­gen über ih­re On­line-Ak­ti­vi­tä­ten zu treffen.

Die De­bat­te dar­über, ob Ero­tik­por­ta­le sper­ren der rich­ti­ge Weg ist, wird si­cher­lich noch an­dau­ern. Es ist ein Ba­lan­ce­akt zwi­schen dem Schutz der Ju­gend­li­chen und den Rech­ten der Er­wach­se­nen auf Zu­gang zu le­ga­len In­hal­ten. Es bleibt ab­zu­war­ten, wie sich die Din­ge ent­wi­ckeln wer­den, und ob an­de­re Lö­sun­gen ins Spiel kom­men, die den Ju­gend­schutz ge­währ­leis­ten, oh­ne die Frei­hei­ten des In­ter­nets einzuschränken.

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