Neue Lö­sung für Ju­gend­schutz im Internet

Neue Lösung für Jugendschutz im Internet
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Hintertürchen: Steht Donald Trump auf Analsex?

Hin­ter­tür­chen: Steht Do­nald Trump auf Analsex?

Do­nald Trump ge­hört zu der Art Po­li­ti­ker, bei de­nen man mit al­lem rech­nen muss. Für ei­nen win­di­gen Ge­schäfts­mann ge­hört es qua­si zum gu­ten Ton, sich bei je­der Ver­hand­lung stets ein Hin­ter­tür­chen of­fen­zu­las­sen. Doch dass der Prä­si­dent der Ver­ei­nig­ten Staa­ten dies viel­leicht nicht nur aus ge­schäft­li­chen Grün­den tut, war bis­lang nicht be­kannt. Könn­te es aber sein, dass er beim The­ma Hin­ter­tür­chen an et­was ganz an­de­res denkt?
Sex-Geständnis: Für sich behalten oder ausplaudern?

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„Porno in die Schule“ - Aufklärung statt Tabu

„Por­no in die Schu­le“ – Auf­klä­rung statt Tabu

Vi­ka Vik­to­ria, Grün­de­rin und Ge­schäfts­füh­re­rin von Vi­ka­mo­dels, sieht in der Ent­wick­lung Ju­gend­li­cher ei­ne gro­ße ge­sell­schaft­li­che Her­aus­for­de­rung. Mit ei­nem kon­tro­ver­sen Vor­schlag for­dert sie nun, be­glei­te­te Por­no­film-Vor­füh­run­gen im Rah­men des Se­xu­al­kun­de­un­ter­richts ein­zu­füh­ren, um jun­gen Men­schen ei­ne rea­lis­ti­sche und auf­ge­klär­te Sicht auf Se­xua­li­tät zu vermitteln.
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Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
Tossing

Tos­sing

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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Si­che­rer Ju­gend­schutz im In­ter­net nach EU-Recht

Das Liech­ten­stei­ner Start-Up Tantum­Pay ist auf dem Weg, den Ju­gend­schutz im In­ter­net zu re­vo­lu­tio­nie­ren. In Ab­stim­mung mit den ver­ant­wort­li­chen Be­hör­den wird ei­ne Lö­sung ver­öf­fent­licht, wel­che zur Ein­hal­tung der EU-Richt­li­nie über Au­dio­vi­su­el­le Me­di­en­diens­te (AVMD) dient. Die­se ist seit Ok­to­ber 2020 in der Än­de­rungs­richt­li­nie 2018/1808/EU ak­tiv und bil­det da­mit die neue ge­setz­li­che Grund­la­ge für den Ju­gend­me­di­en­schutz in der Eu­ro­päi­schen Union.

Mit der Mit­tei­lung vom 02.11.2020 wur­de die Lö­sung der Tan­tum AG von der deut­schen Kom­mis­si­on für Ju­gend­me­di­en­schutz (KJM) po­si­tiv be­wer­tet und ist so­mit im Ein­klang mit dem Ju­gend­me­di­en­staats­ver­trag (JMstV). Da­mit ist der ers­te Mei­len­stein er­reicht, um Tantum­Pay eu­ro­pa­weit im Markt ein­zu­füh­ren. Tantum­Pay bie­tet ei­ne Lö­sung mit dem Kon­su­men- ten an­onym ihr Al­ter be­stä­ti­gen kön­nen und zu­gleich den Ju­gend­schutz im In­ter­net einhalten.

Neue Lösung für Jugendschutz im InternetUm was geht es beim Ju­gend­schutz im Internet?

Ju­gend­schutz ist ein all­täg­li­ches The­ma: So wird in je­der Bar, in je­dem Ki­no oder Su­per­markt zum Al­ters­nach­weis ein Aus- weis ver­langt, um dann et­wa Al­ko­hol, Ta­bak oder den Film ab 18 zu ver­wei­gern oder zu gewähren.

Je­doch ist die Welt mitt­ler­wei­le weit­ge­hend di­gi­ta­li­siert, in wel­cher der Ju­gend­schutz häu­fig un­ge­nü­gend, bis gar nicht be­rück­sich­tigt wird. Sei es beim Zu­gang zu Com­pu­ter­spie­len, in wel­chen ge­walt­ver­herr­li­chen­de In­hal­te ver­mit­telt wer­den, oder bei On­line-Ero­tik An­ge­bo­ten. So liegt bei­spiels­wei­se das Durch­schnitts­al­ter bei Erst­kon­su­men­ten von Hard­core-Por­no­gra­fie bei nur 12,7 Jah­ren. Auf sol­che On­line-An­ge­bo­te kann meist oh­ne jeg­li­che Ein­schrän­kung zu­ge­grif­fen werden.

Auch bei Com­pu­ter­spie­len und Strea­ming-Por­ta­len fin­den über­wie­gend kei­ne zu­frie­den­stel­len­den Al­ters­ve­ri­fi­zie­run­gen statt. In­ter­net Stars und In­fluen­cer kön­nen auf Strea­ming Por­ta­len be­ob­ach­tet wer­den, wie sie ge­walt­ver­herr­li­chen­de In­hal­te spie­len oder in On­line Ca­si­nos Geld einsetzen.

Die Zei­ten, in de­nen das In­ter­net im Be­reich Ju­gend­schutz ein rechts­frei­er Raum war, sind jetzt in Eu­ro­pa de­fi­ni­tiv zu En­de. Das In­kraft­tre­ten der Än­de­run­gen in der EU-Richt­li­nie AVMD schafft ein­heit­li­che Re­geln und schließt be­stehen­de Ge­set­zes- lü­cken. Par­al­lel da­zu bringt Tantum­Pay ei­ne in­no­va­ti­ve tech­ni­sche Lö­sung auf den Markt, wel­che den Ju­gend­schutz be­quem, si­cher, güns­tig und in ei­ner ho­hen Ska­lie­rung sicherstellt.

Bis­her wa­ren Al­ters­über­prü­fun­gen mit­tels Vi­deo-Iden­ti­fi­zie­rung oder Post­Ident mög­lich. Al­ler­dings sind die­se Pro­zes­se für die User eher lang­wie­rig, läs­tig und er­for­dern ei­ne Of­fen­le­gung der per­sön­li­chen Da­ten. Zu­dem stellt selbst die­se Al­ters­über­prü­fung kei­ne er­schwer­te Wei­ter­ga­be an Drit­te si­cher, da ein ein­mal al­ters­ve­ri­fi­zier­tes Kon­to pro­blem­los an den min­der­jäh­ri­gen Freund wei­ter­ge­ben oder in In­ter­net­fo­ren ge­teilt wer­den kann.

Ge­nau die­ser Pro­ble­ma­tik ent­geg­net Tantum­Pay mit der Tantum­Pay App. Ei­ne bahn­bre­chen­de Lö­sung mit der Kon­su­men­ten an­onym ihr Al­ter be­stä­ti­gen kön­nen, ein­setz­bar um den Ju­gend­schutz im In­ter­net si­cher­zu­stel­len und zu gewährleisten.

Neue Lösung für Jugendschutz im InternetDie Lö­sung mit künst­li­cher Intelligenz

Durch das Nut­zen von KI (künst­li­cher In­tel­li­genz) wird die Iden­ti­fi­zie­rung bei Tantum­Pay oh­ne per­sön­li­chen Kon­tak­t/­Vi­deo-Call mit­tels Sel­fie-Vi­deo durch­ge­führt. Die Echt­heit des Aus­weis­do­ku­ments wird über­prüft, die dar­in ent­hal­te­nen Da­ten er­fasst und die bio­me­tri­schen Da­ten aus dem Sel­fie-Vi­deo mit dem Bild auf dem Aus­weis­do­ku­ment ab­ge­gli­chen. Hier­bei ar­bei­tet Tantum­Pay mit dem Zür­cher Sca­le­up PXL Vi­si­on zu­sam­men, dem Schwei­zer Markt­füh­rer für si­che­re, voll­stän­dig au­to­ma­ti­sier­te Iden­ti­täts­prü­fung auf Ba­sis von Künst­li­cher Intelligenz.

Die Iden­ti­fi­zie­rung wird da­durch nicht nur be­nut­zer­freund­lich, son­dern so­gar we­sent­lich si­che­rer und schnel­ler als ei­ne her­kömm­li­che Iden­ti­täts­über­prü­fung. Gleich­zei­tig wird die Wei­ter­ga­be an Drit­te durch das Kop­peln an das ent­spre­chen­de Mo­bil­te­le­fon er­schwert. Durch die­se in­no­va­ti­ve tech­ni­sche Lö­sung kann ei­ne KJM- und so­mit EU-kon­for­me Iden­ti­täts­über­prü­fung in nur we­ni­gen Se­kun­den durch­ge­führt werden.

Nach der er­folg­rei­chen, ein­ma­li­gen Iden­ti­täts­über­prü­fung hat der Nut­zer sei­nen ei­ge­nen an­ony­men Aus­weis in der Tantum­Pay App hin­ter­legt. Das Al­ter kann der Nut­zer ganz ein­fach per Scan ei­nes QR-Codes be­stä­ti­gen. Hier­bei wer­den kei­ne Da­ten des Nut­zers wei­ter­ge­ge­ben. „Wir bie­ten un­se­ren Kun­den die Mög­lich­keit auf On­line-Platt­for­men zu­zu­grei­fen und da­bei ih­re Iden­ti­tät zu schüt­zen. Un­se­re Kun­den blei­ben so­mit kom­plett an­onym“, er­klärt Do­mi­nik Hurum, CEO von TantumPay.

In ei­nem wei­te­ren Schritt wird es den Tantum­Pay App Nut­zern auch mög­lich sein, Zah­lun­gen an­onym und si­cher durchzuführen.

Zu­sam­men­fas­sung

Durch die Kom­bi­na­ti­on von in­no­va­ti­ver Tech­nik und Da­ten­schutz in ei­nem Dia­log mit dem Ge­setz­ge­ber und der In­dus­trie ist ei­ne neue Lö­sung ent­stan­den, wel­che die wün­schens­wer­te Ent­wick­lung des Ju­gend­schut­zes vor­bild­lich um­setzt. Zu­gleich wird ei­ne güns­ti­ge mil­lio­nen­fa­che Ska­lie­rung mög­lich, bei der die Da­ten­si­cher­heit und An­ony­mi­tät der Nut­zer an ers­ter Stel­le steht.

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