Nie­der­län­di­sches Ge­richt setzt Mei­len­stein für die Rech­te von Amateurmodels

Niederländisches Gericht setzt Meilenstein für die Rechte von Amateurmodels
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Ob es sich bei ei­nem Sex-Ge­ständ­nis um ei­ne in­ti­me Beich­te oder blo­ße Prah­le­rei han­delt, ist von Fall zu Fall un­ter­schied­lich. Ein ehr­lich ge­mein­tes Sex-Ge­ständ­nis ist auf je­den Fall ein gro­ßer Ver­trau­ens­be­weis. Doch Vor­sicht bei den Leu­ten, die all­zu oft und au­ßer­dem un­ge­fragt Ge­ständ­nis­se die­ser Art preis­ge­ben. Hier soll­te man den Wahr­heits­ge­halt nicht auf die Gold­waa­ge legen.
„Porno in die Schule“ - Aufklärung statt Tabu

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Subspace

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Le­ahS­nuSnu ist blond, hübsch und rich­tig schön ver­saut. Trotz ih­res noch re­la­tiv un­schul­di­gen Al­ters hat es das sü­ße Girl mit dem Stern­zei­chen Zwil­lin­ge faust­dick hin­ter den Oh­ren. Wiss­be­gie­rig saugt sie je­de se­xu­el­le Er­fah­rung auf, die sie ma­chen kann. Und ih­re Fans sind stets live da­bei. Denn die jun­ge Por­no­maus lässt ih­re im­mer grö­ßer wer­den­de Fan­ge­mein­de per Vi­deo und Web­cam an ih­ren gei­len Un­ter­neh­mun­gen teilhaben.

Rech­te von Ama­teu­rin­nen in der On­line-Por­no­in­dus­trie gestärkt

Ein bahn­bre­chen­des Ur­teil des Ams­ter­da­mer Be­zirks­ge­richts könn­te weit­rei­chen­de Aus­wir­kun­gen auf die On­line-Por­no­in­dus­trie ha­ben, ins­be­son­de­re im Hin­blick auf den Schutz der Pri­vat­sphä­re und die Rech­te von Ama­teur­mo­dels. Das Ge­richt ord­ne­te am Mitt­woch an, dass das in Zy­pern an­säs­si­ge Un­ter­neh­men xHams­ter ent­we­der die Zu­stim­mung al­ler in den Nie­der­lan­den an­säs­si­gen Ama­teur­mo­dels ein­ho­len muss, die in den auf der Web­site ver­öf­fent­lich­ten Vi­de­os zu se­hen sind, oder die­se zu entfernen.

xHams­ter muss Zu­stim­mung von Ama­teur­mo­dels ein­ho­len oder In­hal­te entfernen

Das Ur­teil ist das Er­geb­nis von Be­schwer­den der Ex­per­ti­se Bu­reau for On­line Child Ab­u­se (EOKM), ei­ner ge­mein­nüt­zi­gen Or­ga­ni­sa­ti­on aus den Nie­der­lan­den. Die Ent­schei­dung ver­pflich­tet xHams­ter, in­ner­halb von drei Wo­chen al­le Vi­de­os mit Ama­teur­auf­nah­men von in den Nie­der­lan­den le­ben­den Per­so­nen zu ent­fer­nen, es sei denn, das Un­ter­neh­men kann nach­wei­sen, dass die­se Per­so­nen ih­re aus­drück­li­che Zu­stim­mung ge­ge­ben ha­ben. Dar­über hin­aus müs­sen Ama­teur­auf­nah­men von Per­so­nen, die nicht in den Nie­der­lan­den le­ben, in­ner­halb der­sel­ben Frist in den Nie­der­lan­den un­zu­gäng­lich ge­macht wer­den, es sei denn, es kann ei­ne aus­drück­li­che Er­laub­nis fest­ge­stellt werden.

Niederländisches Gericht setzt Meilenstein für die Rechte von Amateurmodels

EOKM fei­er­te das Ur­teil als "ei­nen Sieg für die Rech­te und die Pri­vat­sphä­re der Op­fer, de­ren Nackt­bil­der oh­ne nach­weis­ba­re Zu­stim­mung ver­öf­fent­licht wur­den." Die Or­ga­ni­sa­ti­on hat­te zu­vor be­reits Er­folg mit ei­ner Kla­ge ge­gen die nie­der­län­di­sche Web­site Va​gi​na​.nl, bei der das Ge­richt ent­schied, dass die Ver­öf­fent­li­chung von Ama­teur­auf­nah­men rechts­wid­rig ist, wenn der Be­trei­ber sich nicht ver­ge­wis­sert hat, dass al­le auf dem Bild ab­ge­bil­de­ten Per­so­nen mit der Ver­öf­fent­li­chung ein­ver­stan­den sind.

Das ERO­NI­TE Dating

Die­ses neue Ur­teil be­stä­tigt nicht nur das frü­he­re Ur­teil, son­dern schafft auch ei­nen Prä­ze­denz­fall für die Zu­stän­dig­keit von Platt­for­men au­ßer­halb der Nie­der­lan­de, de­ren In­hal­te über das In­ter­net ab­ruf­bar sind. Ar­da Ger­kens, Di­rek­to­rin von EOKM, be­ton­te die Be­deu­tung die­ser Ent­schei­dung: "Die Ver­brei­tung von Nackt­bil­dern von Ama­teur­mo­dels auf die­se Wei­se muss ge­stoppt wer­den, und al­le Por­no­sei­ten spie­len da­bei ei­ne Rolle."

Be­deu­tung des Ur­teils für den Schutz der Pri­vat­sphä­re und die Selbst­re­gu­lie­rung der Pornoindustrie

Die An­wäl­tin von EOKM, Han­na van Til, er­klär­te, dass "nach die­sem Ur­teil xHams­ter und an­de­re Be­trei­ber nicht län­ger weg­schau­en kön­nen". Ihr Kol­le­ge Ot­to Vol­gant nann­te das Ur­teil "ein his­to­ri­sches Ur­teil mit gro­ßen Kon­se­quen­zen für die ge­sam­te Por­no­in­dus­trie" und füg­te hin­zu, dass es an der Zeit sei, dass die Por­no­in­dus­trie sich selbst re­gu­liert und kei­ne Vi­de­os mehr oh­ne die Er­laub­nis der Teil­neh­mer on­line anbietet.

An­ge­sichts der wach­sen­den Sor­ge um den Schutz der Pri­vat­sphä­re und die Rech­te von Ama­teur­mo­dels in der On­line-Por­no­in­dus­trie setzt die­ses Ur­teil ei­nen wich­ti­gen Mei­len­stein. Es un­ter­streicht die Ver­ant­wor­tung von Platt­for­men wie xHams­ter, si­cher­zu­stel­len, dass die Rechte

» Lies auch: Ver­rückt – Schwe­den brau­chen Er­laub­nis für Sex

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