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VENUS goes Hollywood: Erotikmesse wird zur Kinokomödie

VE­NUS goes Hol­ly­wood: Ero­tik­mes­se wird zur Kinokomödie

Mit „Ve­nus: The Mo­vie“ wagt sich Hol­ly­wood in un­be­kann­tes Ter­rain und ver­bin­det Ero­tik mit Hu­mor, ei­ne Mi­schung, die bis­her höchs­tens bei heim­lich ge­schau­ten 90er-Jah­re-Fil­men funk­tio­niert hat. Die Hand­lung klingt da­bei so ori­gi­nell wie die neue Da­ting-App dei­nes Schwagers.
Süße Mia May aus der Schweiz treibt's bunt

Sex­bom­be des Mo­nats: Die sü­ße Mia May aus der Schweiz

Die Wahl­schwei­ze­rin Mia May ist ein quir­li­ges und stän­dig gut auf­ge­leg­tes Stern­chen am Ero­tik-Him­mel. Mit ih­ren knall­ro­ten Haa­ren und ih­rem le­bens­lus­ti­gen Lä­cheln ist sie ein wah­rer Hin­gu­cker. Die Kom­bi­na­ti­on aus ju­gend­li­cher Neu­gier, pu­rer Le­bens­lust und ih­rer At­trak­ti­vi­tät ma­chen Sweet_​MiaMay zu ei­nem Power­pa­ket der Por­no­bran­che. Wer nach ero­ti­scher Un­ter­hal­tung sucht, ist hier goldrichtig.
Regierung führt Sexsteuer ein - 10 Cent pro Orgasmus

Re­gie­rung führt Sex­steu­er ein – 10 Cent pro Orgasmus

Schul­den­brem­se, Son­der­ver­mö­gen und mög­li­che Än­de­run­gen des Grund­ge­set­zes. Kurz ge­sagt: Un­ser Staat braucht Geld. Und lei­der sind die von uns ge­wähl­ten Ab­ge­ord­ne­ten aus­ge­spro­chen er­fin­de­risch. Vor al­lem, wenn es dar­um geht, den bra­ven Bür­gern auf neue Wei­se die Koh­le aus der Ta­sche zu zie­hen. Sex­steu­er ist das neue un­ero­ti­sche Zau­ber­wort der Stunde.
ZUFÄLLIGE LEXIKONEINTRÄGE
Upskirt

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Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
Jungdom

Jung­dom

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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SEXBOMBE DES MONATS
Süße Mia May aus der Schweiz treibt's bunt

Sex­bom­be des Mo­nats: Die sü­ße Mia May aus der Schweiz

Die Wahl­schwei­ze­rin Mia May ist ein quir­li­ges und stän­dig gut auf­ge­leg­tes Stern­chen am Ero­tik-Him­mel. Mit ih­ren knall­ro­ten Haa­ren und ih­rem le­bens­lus­ti­gen Lä­cheln ist sie ein wah­rer Hin­gu­cker. Die Kom­bi­na­ti­on aus ju­gend­li­cher Neu­gier, pu­rer Le­bens­lust und ih­rer At­trak­ti­vi­tät ma­chen Sweet_​MiaMay zu ei­nem Power­pa­ket der Por­no­bran­che. Wer nach ero­ti­scher Un­ter­hal­tung sucht, ist hier goldrichtig.

Künst­li­che In­tel­li­genz in der Pornobranche

Por­nos zäh­len seit Jahr­zehn­ten zu den be­lieb­tes­ten Film­ka­te­go­rien. Dies gilt vor al­lem für On­line-Streams. Der bei­na­he un­ein­ge­schränk­te Zu­gang zum In­ter­net so­wie der heu­ti­ge Stand der Tech­nik er­öff­nen völ­lig neue Mög­lich­kei­ten. Dies gilt vor al­lem für die Pro­duk­ti­on von un­ter­schied­li­chen In­hal­ten. Die Zu­hil­fe­nah­me der künst­li­chen In­tel­li­genz er­mög­licht je­doch auch die Er­stel­lung von so­ge­nann­ten Deepf­ake-Por­nos mit ah­nungs­lo­sen Dar­stel­lern in den Hauptrollen.

Was sind Deepfake-Pornos?

Bei Deepf­ake-Por­nos han­delt es sich nicht um ei­ne re­gu­lä­re Por­no­pro­duk­ti­on. Die Be­zeich­nung stammt aus dem Eng­li­schen und be­schreibt ei­ne com­pu­ter­un­ter­stütz­te Fäl­schung. Hier­bei wer­den die Dar­stel­ler ei­nes be­reits vor­han­de­nen Por­no­films mit­hil­fe be­stimm­ter Apps aus­ge­tauscht. Die künst­li­che In­tel­li­genz spielt in die­sem Fall ei­ne be­son­ders wich­ti­ge Rolle.

Da­bei ana­ly­siert die KI-Soft­ware die Se­quen­zen des por­no­gra­fi­schen Films so­wie die Be­we­gun­gen der ge­wähl­ten Per­son. Die­se wer­den an­schlie­ßend in ei­ne drei­di­men­sio­na­le Form ge­bracht. Da­durch ent­steht ein täu­schend ech­ter Por­no­film mit völ­lig ah­nungs­lo­sen Darstellern.

Wie gefährlich sind Deepfake-Pornos?

Die ers­ten künst­lich be­ar­bei­te­ten Por­nos wur­den mit Ge­sich­tern von Pro­mi­nen­ten er­stellt. Die Tech­nik er­mög­licht je­doch auch die Ver­brei­tung von so­ge­nann­ten Ra­che­por­nos. Meist er­stel­len ver­letz­te Per­so­nen die­se Art von Por­no­gra­fien, um sich für schmerz­haf­te Ab­wei­sun­gen zu rä­chen. In vie­len Fäl­len han­delt es sich hier­bei um den ehe­ma­li­gen Partner.

Ein­deu­ti­ge Hin­wei­se auf ei­nen Deepfake-Pornofilm

Die meis­ten ge­fak­ten Por­nos ver­fü­gen über deut­lich sicht­ba­re Schwä­chen. Die Mög­lich­kei­ten der künst­li­chen In­tel­li­genz schei­nen zwar gren­zen­los, den­noch hat sie klei­ne Lü­cken. Ge­fälsch­ten Por­no­fil­men fehlt da­her oft­mals der lo­gi­sche Hand­lungs­strang. Dies be­trifft vor al­lem die Dia­lo­ge und den In­halt des Films. Ei­ne wei­te­re Mög­lich­keit, um ei­nen ge­fälsch­ten Por­no­film zu ent­lar­ven, ist die ge­naue Kon­trol­le der tech­ni­schen Umsetzung.

Zu den Filmen

In die­sem Be­reich ver­ste­cken sich meist Un­men­gen an Feh­lern. Un­schar­fe Kan­ten sind bei­spiels­wei­se ein ein­deu­ti­ges Zei­chen für Deepf­akes. Ab­wei­chen­de Far­ben deu­ten eben­falls auf ei­ne Fäl­schung hin. Im Be­reich der Haa­re sind die­se Schwä­chen oft­mals be­son­ders gut sicht­bar. Auch die Be­leuch­tung so­wie die Auf­lö­sung lie­fern hier­zu wei­te­re In­for­ma­tio­nen. Ein über­aus ein­deu­ti­ges An­zei­chen für ei­nen Deepf­ake-Por­no ist je­doch das feh­len­de Blin­zeln der Dar­stel­ler. Ist die­ser Re­flex nicht oder nur sehr sel­ten sicht­bar, so ist auch die Echt­heit des Films bei­na­he ausgeschlossen.

Ist die Ver­brei­tung von künst­lich ver­än­der­ten Por­nos legal?

Die Ver­brei­tung von por­no­gra­fi­schen In­hal­ten ist an zahl­rei­che ge­setz­li­che Vor­ga­ben ge­bun­den. Die Dar­stel­ler müs­sen voll­jäh­rig und mit der Ver­öf­fent­li­chung ein­ver­stan­den sein. Dies gilt vor al­lem für das Ein­pfle­gen von Ge­sich­tern mit­hil­fe ei­ner KI-Soft­ware. Ein feh­len­des Ein­ver­ständ­nis der be­trof­fe­nen Per­so­nen stellt ei­nen Straf­tat­be­stand dar. Es han­delt sich hier­bei schließ­lich um das Recht am ei­ge­nen Bild.

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Der Miss­brauch von Ab­bil­dun­gen ist als Ver­let­zung der Per­sön­lich­keits­rech­te ge­setz­lich ge­re­gelt. In Län­dern wie Süd­ko­rea, Chi­na ist die Ver­brei­tung von Deepf­ake-Por­nos gänz­lich un­ter­sagt. Dies gilt auch für ei­ni­ge Bun­des­staa­ten der USA. Die Ge­set­zes­über­tre­tung hat in die­sen Län­dern emp­find­li­che Stra­fen zur Fol­ge. Mehr­jäh­ri­ge Frei­heits­stra­fen so­wie ho­he Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen sind kei­ne Seltenheit.

In den Wei­ten des In­ter­nets sind Un­men­gen an Deepf­ake-Por­nos zu fin­den. Die­se ent­ste­hen größ­ten­teils oh­ne die Zu­stim­mung der be­trof­fe­nen Per­so­nen. Vie­le Fil­me sind je­doch be­reits an klei­nen tech­ni­schen Un­ge­reimt­hei­ten leicht zu erkennen.

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