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Was macht ein Handy in der Vagina einer Frau?
Amerikanerin will 1,25 Millionen Dollar Schmerzensgeld
So etwas gibt es auch nur in den USA: Weil sie ihr Handy in die Vagina steckte und nicht mehr herausbekam, verklagt eine 36jährige US-Amerikanerin nun den Hersteller auf Schmerzensgeld. Der Grund: In der Bedienungsanleitung wurde nicht darauf hingewiesen, dass man sich das Mobiltelefon nicht in die Scheide einführen dürfe.
Stimulationsversuch endete im OP-Saal
Was war geschehen? Olivia P. aus Dickinson (North Dakota) konnte die Rückkehr ihres Verlobten Pete, der mit seiner Einheit der US-Truppen an der syrischen Grenze stationiert war, nicht abwarten. Sie dachte sich, das Telefon als Vibrator zu verwenden und beim Anruf ihres zukünftigen Ehemannes sexuell stimuliert zu werden. Kurzerhand führte die Frau ihr Handy in die Vagina ein. Da Pete aber gerade mehrtägigen Dienst schob und in einer Maschine der US Air Force saß, konnte er seine Liebste gar nicht anrufen. Und Olivia bekam das Handy nicht mehr aus ihrem Unterleib – es steckte fest!
Als die Amerikanerin nach zwei Tagen immer noch keinen Erfolg mit dem Entfernen des Smartphones hatte, überkam sie die Panik und sie wählte den Notruf. Der herbeigeeilte Rettungswagen brachte sie sofort in die nächste Klinik, wo die Frau notoperiert wurde. Hätte sie dann noch einen Tag länger gewartet, wären weitaus größere Komplikationen nicht auszuschließen gewesen.
Nachdem das "vibration girl" das Krankenhaus allerdings wieder verlassen hatte, nahm sie sich einen Anwalt. Dieser stellte dem Hersteller des Mobiltelefons im Auftrag seiner Mandantin eine Klage zu. Das Gericht eröffnete der Klägerin eine Möglichkeit zum Prozess, die beklagte Firma jedoch wollte eine öffentliche Verhandlung unter allen Umständen verhindern und zahlte der Frau eine Entschädigung. Ursprünglich forderte sie satte 1,25 Millionen Dollar (circa 1,05 Millionen Euro) für "erlittene physische und psychische Qualen".
Ob es sich bei dem Handy-Hersteller um Apple, Samsung, Huawei oder eine Marke handelte, gaben die Nachrichtenagenturen nicht bekannt. Die beteiligten Parteien vereinbarten Stillschweigen hierüber genau wie über die Höhe der tatsächlich gezahlten Entschädigungssumme.