Frau ver­klagt Her­stel­ler we­gen Han­dy in Vagina

Frau verklagt Hersteller wegen Handy in Vagina
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Hintertürchen: Steht Donald Trump auf Analsex?

Hin­ter­tür­chen: Steht Do­nald Trump auf Analsex?

Do­nald Trump ge­hört zu der Art Po­li­ti­ker, bei de­nen man mit al­lem rech­nen muss. Für ei­nen win­di­gen Ge­schäfts­mann ge­hört es qua­si zum gu­ten Ton, sich bei je­der Ver­hand­lung stets ein Hin­ter­tür­chen of­fen­zu­las­sen. Doch dass der Prä­si­dent der Ver­ei­nig­ten Staa­ten dies viel­leicht nicht nur aus ge­schäft­li­chen Grün­den tut, war bis­lang nicht be­kannt. Könn­te es aber sein, dass er beim The­ma Hin­ter­tür­chen an et­was ganz an­de­res denkt?
Sex-Geständnis: Für sich behalten oder ausplaudern?

Sex-Ge­ständ­nis: Für sich be­hal­ten oder ausplaudern?

Ob es sich bei ei­nem Sex-Ge­ständ­nis um ei­ne in­ti­me Beich­te oder blo­ße Prah­le­rei han­delt, ist von Fall zu Fall un­ter­schied­lich. Ein ehr­lich ge­mein­tes Sex-Ge­ständ­nis ist auf je­den Fall ein gro­ßer Ver­trau­ens­be­weis. Doch Vor­sicht bei den Leu­ten, die all­zu oft und au­ßer­dem un­ge­fragt Ge­ständ­nis­se die­ser Art preis­ge­ben. Hier soll­te man den Wahr­heits­ge­halt nicht auf die Gold­waa­ge legen.
„Porno in die Schule“ - Aufklärung statt Tabu

„Por­no in die Schu­le“ – Auf­klä­rung statt Tabu

Vi­ka Vik­to­ria, Grün­de­rin und Ge­schäfts­füh­re­rin von Vi­ka­mo­dels, sieht in der Ent­wick­lung Ju­gend­li­cher ei­ne gro­ße ge­sell­schaft­li­che Her­aus­for­de­rung. Mit ei­nem kon­tro­ver­sen Vor­schlag for­dert sie nun, be­glei­te­te Por­no­film-Vor­füh­run­gen im Rah­men des Se­xu­al­kun­de­un­ter­richts ein­zu­füh­ren, um jun­gen Men­schen ei­ne rea­lis­ti­sche und auf­ge­klär­te Sicht auf Se­xua­li­tät zu vermitteln.
ZUFÄLLIGE LEXIKONEINTRÄGE
Spankee

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Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
Doktorspiele

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Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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SEXBOMBE DES MONATS
Sexbombe des Monats: LeahSnuSnu kennenlernen!

Sex­bom­be des Mo­nats: Le­ahS­nuSnu kennenlernen!

Le­ahS­nuSnu ist blond, hübsch und rich­tig schön ver­saut. Trotz ih­res noch re­la­tiv un­schul­di­gen Al­ters hat es das sü­ße Girl mit dem Stern­zei­chen Zwil­lin­ge faust­dick hin­ter den Oh­ren. Wiss­be­gie­rig saugt sie je­de se­xu­el­le Er­fah­rung auf, die sie ma­chen kann. Und ih­re Fans sind stets live da­bei. Denn die jun­ge Por­no­maus lässt ih­re im­mer grö­ßer wer­den­de Fan­ge­mein­de per Vi­deo und Web­cam an ih­ren gei­len Un­ter­neh­mun­gen teilhaben.

Was macht ein Han­dy in der Va­gi­na ei­ner Frau?

Ame­ri­ka­ne­rin will 1,25 Mil­lio­nen Dol­lar Schmerzensgeld

So et­was gibt es auch nur in den USA: Weil sie ihr Han­dy in die Va­gi­na steck­te und nicht mehr her­aus­be­kam, ver­klagt ei­ne 36jährige US-Ame­ri­ka­ne­rin nun den Her­stel­ler auf Schmer­zens­geld. Der Grund: In der Be­die­nungs­an­lei­tung wur­de nicht dar­auf hin­ge­wie­sen, dass man sich das Mo­bil­te­le­fon nicht in die Schei­de ein­füh­ren dürfe.

Handy in Vagina: Frau verklagt Telefonhersteller in den USASti­mu­la­ti­ons­ver­such en­de­te im OP-Saal

Was war ge­sche­hen? Oli­via P. aus Dick­in­son (North Da­ko­ta) konn­te die Rück­kehr ih­res Ver­lob­ten Pe­te, der mit sei­ner Ein­heit der US-Trup­pen an der sy­ri­schen Gren­ze sta­tio­niert war, nicht ab­war­ten. Sie dach­te sich, das Te­le­fon als Vi­bra­tor zu ver­wen­den und beim An­ruf ih­res zu­künf­ti­gen Ehe­man­nes se­xu­ell sti­mu­liert zu wer­den. Kur­zer­hand führ­te die Frau ihr Han­dy in die Va­gi­na ein. Da Pe­te aber ge­ra­de mehr­tä­gi­gen Dienst schob und in ei­ner Ma­schi­ne der US Air Force saß, konn­te er sei­ne Liebs­te gar nicht an­ru­fen. Und Oli­via be­kam das Han­dy nicht mehr aus ih­rem Un­ter­leib – es steck­te fest!

Als die Ame­ri­ka­ne­rin nach zwei Ta­gen im­mer noch kei­nen Er­folg mit dem Ent­fer­nen des Smart­phones hat­te, über­kam sie die Pa­nik und sie wähl­te den Not­ruf. Der her­bei­ge­eil­te Ret­tungs­wa­gen brach­te sie so­fort in die nächs­te Kli­nik, wo die Frau not­ope­riert wur­de. Hät­te sie dann noch ei­nen Tag län­ger ge­war­tet, wä­ren weit­aus grö­ße­re Kom­pli­ka­tio­nen nicht aus­zu­schlie­ßen gewesen.

Nach­dem das "vi­bra­ti­on girl" das Kran­ken­haus al­ler­dings wie­der ver­las­sen hat­te, nahm sie sich ei­nen An­walt. Die­ser stell­te dem Her­stel­ler des Mo­bil­te­le­fons im Auf­trag sei­ner Man­dan­tin ei­ne Kla­ge zu. Das Ge­richt er­öff­ne­te der Klä­ge­rin ei­ne Mög­lich­keit zum Pro­zess, die be­klag­te Fir­ma je­doch woll­te ei­ne öf­fent­li­che Ver­hand­lung un­ter al­len Um­stän­den ver­hin­dern und zahl­te der Frau ei­ne Ent­schä­di­gung. Ur­sprüng­lich for­der­te sie sat­te 1,25 Mil­lio­nen Dol­lar (cir­ca 1,05 Mil­lio­nen Eu­ro) für "er­lit­te­ne phy­si­sche und psy­chi­sche Qualen".

Ob es sich bei dem Han­dy-Her­stel­ler um Ap­ple, Sam­sung, Hua­wei oder ei­ne Mar­ke han­del­te, ga­ben die Nach­rich­ten­agen­tu­ren nicht be­kannt. Die be­tei­lig­ten Par­tei­en ver­ein­bar­ten Still­schwei­gen hier­über ge­nau wie über die Hö­he der tat­säch­lich ge­zahl­ten Entschädigungssumme.

Die­se drei Sex­stel­lun­gen lie­ben al­le Frauen

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