Ein­ver­nehm­li­cher Sex – ist die­se App die Lösung?

Einvernehmlicher Sex – ist diese App die Lösung?
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„Porno in die Schule“ - Aufklärung statt Tabu

„Por­no in die Schu­le“ – Auf­klä­rung statt Tabu

Vi­ka Vik­to­ria, Grün­de­rin und Ge­schäfts­füh­re­rin von Vi­ka­mo­dels, sieht in der Ent­wick­lung Ju­gend­li­cher ei­ne gro­ße ge­sell­schaft­li­che Her­aus­for­de­rung. Mit ei­nem kon­tro­ver­sen Vor­schlag for­dert sie nun, be­glei­te­te Por­no­film-Vor­füh­run­gen im Rah­men des Se­xu­al­kun­de­un­ter­richts ein­zu­füh­ren, um jun­gen Men­schen ei­ne rea­lis­ti­sche und auf­ge­klär­te Sicht auf Se­xua­li­tät zu vermitteln.
Wie weit darf das erste Date gehen?

Wie weit darf das ers­te Date gehen?

Sin­gles ge­nie­ßen ih­re Frei­heit und set­zen auch ger­ne ge­le­gent­lich auf ei­nen One-Night-Stand. Liegt die letz­te Be­zie­hung al­ler­dings schon län­ger zu­rück, kommt auch Sehn­sucht auf, dass es mehr pri­ckelt und so­gar Ge­füh­le ent­ste­hen. Ein ers­tes Date ist heut­zu­ta­ge schnell ge­macht. Men­schen auf der Su­che nut­zen nicht al­lei­ne die Knei­pe, den Su­per­markt oder die Par­ty bei Be­kann­ten, son­dern se­hen sich ver­mehrt auf So­cial Me­dia etc. um.
Dreht Ron Bielecki Pornos und veröffentlicht sie auf 4based?

Dreht Ron Biel­ecki Por­nos und ver­öf­fent­licht sie auf 4based?

Ron Biel­ecki ist ei­ne be­kann­te Per­sön­lich­keit des öf­fent­li­chen Le­bens. Er hat in den ver­gan­ge­nen Jah­ren im­mer wie­der für Auf­se­hen durch ver­schie­de­ne Es­ka­pa­den und Ex­zes­se ge­sorgt. Dass er da­mit so frei­zü­gig und un­ge­niert um­geht, hat ihm ei­ne fes­te Po­si­ti­on auf zahl­rei­chen In­ter­net-Platt­for­men und mitt­ler­wei­le auch in der Ero­tik­bran­che be­schert. Doch dreht Ron Biel­ecki auch Por­nos selbst und ver­öf­fent­licht sie auf 4based?
ZUFÄLLIGE LEXIKONEINTRÄGE
Gay Cruising

Gay Crui­sing

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
Mentoring

Men­to­ring

Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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SEXBOMBE DES MONATS
Sexbombe des Monats: LeahSnuSnu kennenlernen!

Sex­bom­be des Mo­nats: Le­ahS­nuSnu kennenlernen!

Le­ahS­nuSnu ist blond, hübsch und rich­tig schön ver­saut. Trotz ih­res noch re­la­tiv un­schul­di­gen Al­ters hat es das sü­ße Girl mit dem Stern­zei­chen Zwil­lin­ge faust­dick hin­ter den Oh­ren. Wiss­be­gie­rig saugt sie je­de se­xu­el­le Er­fah­rung auf, die sie ma­chen kann. Und ih­re Fans sind stets live da­bei. Denn die jun­ge Por­no­maus lässt ih­re im­mer grö­ßer wer­den­de Fan­ge­mein­de per Vi­deo und Web­cam an ih­ren gei­len Un­ter­neh­mun­gen teilhaben.

Ein­ver­nehm­li­cher Sex – Wer de­fi­niert es?

Müs­sen wir jetzt ei­nen Ver­trag schließen?

Nicht zu­letzt seit der #Me Too De­bat­te dis­ku­tie­ren gro­ße Tei­le der Welt, was ein­ver­nehm­li­cher Sex ist und wann er nicht mehr ein­ver­nehm­lich ist. Zwar ist die Mehr­heit der Men­schen da­für, dass al­le Part­ner dem Ge­schlechts­ver­kehr zu­stim­men soll­ten, doch ist es schwie­rig, die be­wei­sen zu kön­nen, ob der Sex ein­ver­nehm­li­cher Sex ist. Ab­hil­fe will des­halb nun ei­ne App schaf­fen. Mit "Le­galf­ling" sol­len al­le Part­ner ei­nen Ver­trag be­kom­men, der sie recht­lich ab­si­chert. Das ver­spricht zu­min­dest die Be­schrei­bung der App.

Einvernehmlicher Sex - ist diese App die Lösung?Bis heu­te gibt es in Deutsch­land Dis­kus­si­ons­be­darf, was das Se­xu­al­straf­recht be­trifft: Zwar gilt seit 2016, dass der es kein ein­ver­nehm­li­cher Sex ist, wenn der Part­ner oder die Part­ne­rin ein kla­res "Nein" von sich ge­ge­ben hat. Es ist je­doch schwie­rig, das gan­ze vor Ge­richt be­wei­sen zu kön­nen, so­lan­ge es kei­ne recht­li­chen Do­ku­men­te wie ei­nen Ver­trag gibt. Doch wer setzt sich vor dem Sex schon hin und setzt für al­le be­tei­lig­ten Part­ner ei­nen Ver­trag auf? Bü­ro­kra­tie – der Lust­kil­ler Num­mer eins. Nie­der­län­di­sche Ent­wick­ler ha­ben des­halb ei­ne App ent­wi­ckelt, die ei­nen sol­chen recht­li­chen Schutz bie­ten könn­te. Es wird nicht nur ge­klärt, ob ein­ver­nehm­li­cher Sex ge­wollt ist, son­dern auch, wel­che Prak­ti­ken als ein­ver­nehm­li­cher Sex gelten.

★  Die Ama­teur-Com­mu­ni­ty für zwang­lo­sen Sex oh­ne Ver­trag  ★

Da­bei ist die Pa­let­te groß: Von Zun­gen­küs­sen bis BDSM-Spiel­chen ist al­les da­bei. Erst wenn al­le Be­tei­lig­ten dem Vor­schlag zu­ge­stimmt ha­ben, so die Idee der App, kann der Spaß be­den­ken­los be­gin­nen. Durch die Block­chain-Tech­no­lo­gie müs­sen sich Be­nut­zer der App kei­ne Sor­gen um sen­si­ble Da­ten ma­chen. Block­chains bie­ten ei­ne idea­le Ver­schlüs­se­lung, die un­ter Ex­per­ten als un­knack­bar gilt.

Ein­ver­nehm­li­cher Sex – und da soll aus­ge­rech­net ei­ne App helfen?

Straf­rechts­exper­ten se­hen die App und ihr Ver­spre­chen je­doch kri­tisch. An­ders als bei ech­ten Ver­trä­gen, die mit ei­ner ein­ma­li­gen Un­ter­schrift schwer zu fäl­schen sind, muss der Nut­zer oder die Nut­ze­rin bei Le­galf­ling nur auf ei­nen But­ton zum Be­stä­ti­gen kli­cken und es ist ein­ver­nehm­li­cher Sex. Da­bei ist je­doch nicht ge­klärt, ob der Smart­phone­be­sit­zer selbst oder doch ei­ne an­de­re Per­son auf den But­ton ge­drückt hat. Auch ist es frag­lich, ob die Be­stä­ti­gung durch die App vor ei­nem Ge­richt Be­stand ha­ben könnte.

Es ist al­so klar: Die De­bat­te um ein­ver­nehm­li­chen Sex ist noch nicht be­en­det und es wird noch vie­le Ideen ge­ben, die­ses Pro­blem zu lö­sen. Ei­nen an­de­ren Weg ist man in Schwe­den ge­gan­gen: Dort gilt seit neus­tem Sex nur dann als ein­ver­nehm­li­cher Sex und so­mit als le­gal, wenn vor­her al­le Be­tei­lig­ten ih­re Zu­stim­mung ge­ge­ben ha­ben. Auch hier dürf­te es je­doch Pro­ble­me mit der Be­weis­bar­keit sol­cher Aus­sa­gen geben.

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