Er­mitt­ler durch­su­chen Köl­ner Groß­bor­dell "Pascha"

Ermittler durchsuchen Kölner Großbordell "Pascha"
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Was ist was? Das Por­no­le­xi­kon bie­tet al­len In­ter­es­sier­ten aus­gie­bi­ge In­for­ma­tio­nen zu Be­grif­fen aus dem Ero­tik­be­reich. Ein­zel­ne Wör­ter, Ab­kür­zun­gen und Flos­keln wer­den an­schau­lich er­klärt. Mit dem Ero­tik­le­xi­kon kann je­der Ero­tik­fan den ei­ge­nen Wort­schatz um ein paar in­ter­es­san­te Aus­drü­cke erweitern.
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Köl­ner Groß­bor­dell: Pascha im Fo­kus der Staatsanwaltschaft

Er­neut ge­rät das auf­fäl­li­ge pink­far­be­ne Hoch­haus des "Pascha", ei­nes der be­kann­tes­ten Bor­del­le Kölns, ins Vi­sier der Er­mitt­lungs­be­hör­den. Am Don­ners­tag rück­ten Ein­satz­kräf­te der Po­li­zei an, um das Ge­bäu­de zu durch­su­chen. Be­son­ders die Bü­ro­räu­me stan­den im Fo­kus der Be­am­ten, die kis­ten­wei­se Un­ter­la­gen si­cher­stell­ten. Der Ver­dacht lau­tet auf Geldwäsche.

Die Er­mitt­lun­gen ste­hen in di­rek­tem Zu­sam­men­hang mit dem so­ge­nann­ten Schleu­ser-Ver­fah­ren, wie Ober­staats­an­walt Da­ni­el Voll­mert von der Staats­an­walt­schaft Düs­sel­dorf er­läu­ter­te. Ne­ben den bis­he­ri­gen Vor­wür­fen ge­gen ei­ne mut­maß­li­che Schleu­ser­ban­de sei nun auch der Ver­dacht der Geld­wä­sche hin­zu­ge­kom­men. Im Rah­men der Raz­zia am Don­ners­tag wur­den Be­weis­mit­tel si­cher­ge­stellt, die den Kauf und die Fi­nan­zie­rung der "Pascha"-Immobilie betreffen.

Deut­sche Erotikstars

Es wird nun ge­prüft, ob Gel­der aus den mut­maß­li­chen Schleu­ser­ak­ti­vi­tä­ten in die Fi­nan­zie­rung des Bor­dells ge­flos­sen sind. Ziel der Er­mitt­lun­gen ist es, nach­zu­voll­zie­hen, ob durch die­se il­le­ga­len Ak­ti­vi­tä­ten Geld für den Er­werb oder den Un­ter­halt der Im­mo­bi­lie ge­nutzt wur­de. Der Be­trei­ber des "Pascha" steht je­doch nicht im Ver­dacht, ak­tiv an die­sen Vor­gän­gen be­tei­ligt zu sein.

Trotz der Durch­su­chung konn­te der Bor­dell­be­trieb un­ein­ge­schränkt fort­ge­führt wer­den, da die Er­mitt­ler sich aus­schließ­lich auf die Bü­ro­räu­me kon­zen­trier­ten. Die be­schlag­nahm­ten Un­ter­la­gen müs­sen nun gründ­lich aus­ge­wer­tet wer­den, was sich nach Ein­schät­zung von Staats­an­walt Voll­mert über ei­nen Zeit­raum von meh­re­ren Wo­chen bis Mo­na­ten er­stre­cken könnte.

Be­trieb bleibt be­stehen – recht­li­che Hür­den für die Besitzer

Be­reits vor et­wa ei­nem Mo­nat wur­de das "Pascha" von der Staats­an­walt­schaft be­schlag­nahmt, al­ler­dings han­del­te es sich da­bei um ei­ne vor­läu­fi­ge Si­che­rungs­maß­nah­me im Rah­men der Er­mitt­lun­gen ge­gen die mut­maß­li­che Schleu­ser­ban­de. Die Be­schlag­nah­me dien­te der Si­che­rung von Ver­mö­gens­wer­ten, um mög­li­che An­sprü­che im Fal­le ei­ner Ver­ur­tei­lung der Ver­däch­ti­gen ab­de­cken zu kön­nen. Das elf­stö­cki­ge Bor­dell darf seit­her nicht ver­kauft oder ver­äu­ßert werden.

Hin­ter­grund der Ermittlungen

Die Staats­an­walt­schaft er­mit­telt seit meh­re­ren Mo­na­ten ge­gen ei­ne or­ga­ni­sier­te Grup­pe, die ver­mö­gen­den Per­so­nen aus Chi­na und dem Oman il­le­gal Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gun­gen für Deutsch­land ver­schafft ha­ben soll. Die Er­mitt­ler ge­hen da­von aus, dass die Schleu­ser­ban­de durch ih­re Ma­chen­schaf­ten er­heb­li­chen fi­nan­zi­el­len Pro­fit er­zielt hat. Be­reits im April die­ses Jah­res fand ei­ne groß­an­ge­leg­te Raz­zia statt, bei der in ins­ge­samt acht Bun­des­län­dern Woh­nun­gen durch­sucht wurden.

KÖLNER BORDELL "PASCHA": Wegen dem Prostitutionsverbot nun insolvent

Im Zen­trum der Er­mitt­lun­gen ste­hen zwei An­wäl­te aus dem Raum Köln, die als mut­maß­li­che Draht­zie­her der il­le­ga­len Ge­schäf­te gel­ten. Es be­steht zu­dem der Ver­dacht, dass meh­re­re Be­am­te be­sto­chen wur­den, um die Aus­stel­lung der Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gun­gen zu er­leich­tern. Die bis­he­ri­gen Er­kennt­nis­se ha­ben die Er­mitt­ler auf die Spur von mög­li­chen Geld­flüs­sen ge­bracht, die in den Er­werb der "Pascha"-Immobilie ge­flos­sen sein könnten.

Blick in die Zu­kunft: Lang­wie­ri­ge Ermittlungen

Die Er­mitt­lun­gen ge­gen die Schleu­ser­ban­de so­wie der Ver­dacht der Geld­wä­sche im Zu­sam­men­hang mit dem "Pascha" könn­ten noch Mo­na­te an­dau­ern. Die be­schlag­nahm­ten Be­weis­mit­tel müs­sen de­tail­liert ana­ly­siert und Zu­sam­men­hän­ge über­prüft wer­den, um die Her­kunft der Gel­der zwei­fels­frei nach­voll­zie­hen zu kön­nen. Par­al­lel da­zu lau­fen die Un­ter­su­chun­gen ge­gen die mut­maß­li­chen Draht­zie­her wei­ter. Soll­te sich der Ver­dacht der Geld­wä­sche be­stä­ti­gen, könn­te dies weit­rei­chen­de Fol­gen für die zu­künf­ti­ge Nut­zung und den Be­sitz der Im­mo­bi­lie haben.

Wäh­rend­des­sen bleibt der Be­trieb des Bor­dells un­ein­ge­schränkt be­stehen, und die Er­mitt­ler kon­zen­trie­ren sich dar­auf, die fi­nan­zi­el­len Ver­stri­ckun­gen im Hin­ter­grund auf­zu­de­cken. Die Ei­gen­tü­mer des Ge­bäu­des ste­hen wei­ter­hin un­ter der Auf­sicht der Staats­an­walt­schaft, die si­cher­stel­len will, dass kei­ne wei­te­ren il­le­ga­len Ak­ti­vi­tä­ten mit der Im­mo­bi­lie ver­bun­den werden.

Quel­le: n‑tv / Fo­to: In­sta­gram @paschanightclub

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