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Das Land der unbegrenzten (und kuriosen) Rechtsprozesse
Auch Blinde wollen den Playboy lesen – und einer klagt: Die USA galten schon immer als Land der unbegrenzten Möglichkeiten und bringen dabei so manch Skurriles hervor. Dazu gehört zum Beispiel die Klage einer Frau gegen den Hersteller von Mikrowellenherden. Die Frau hatte geklagt, weil die Gebrauchsanweisung keine Information darüber enthielt, dass das Gerät nicht zum Trocknen der frisch gebadeten Hauskatze geeignet ist.
Der arme Stubentiger ließ in der Mikrowelle sein Leben. Nicht nur diese Tatsache sorgt in Europa für Heiterkeit. Auch die Tatsache, dass die Frau vor Gericht Recht zugesprochen bekam, sorgt hierzulande für noch mehr Kopfschütteln.
Skurrile Meldung aus den Vereinigten Staaten
Es ist schon eine verrückte Nachricht, die dieser Tage durch das Web ging. Ein blinder Mann verklagt Playboy, weil ihm auf dieser Plattform ein barrierefreies Einkaufen nicht möglich war. Wo? Natürlich in den USA. Playboy ist bekannt für viel nackte Haut schöner Frauen, die auch als Bunnys bezeichnet werden. Der Mann verklagt Playboy, weil er auch die Zeitschrift lesen möchte, so sein Argument.
Auf den ersten Blick erscheint das etwas lächerlich. Vor allem dann, wenn man nur an die hübschen Bunnys denkt. Doch wer sich das Herrenmagazin näher ansieht, entdeckt dort auch viele gut geschriebene und interessante Artikel. Und genau um diese geht es. Der Mann verklagt Playboy, weil die in Worten abgedruckten Inhalte für Blinde nicht zugänglich sind. Berücksichtigt man, dass die Onlineausgabe Playboy keinen Service anbietet, die Inhalte ohne Beeinträchtigung der Funktionen auf über 200 Prozent zu vergrößern, dann erscheint die Klage in einem anderen Licht.
Der Mann verklagt Playboy nach eigenen Angaben, weil die Angebote, Produkte und Dienstleistungen nicht für Blinde gerecht angeboten werden. Neben einer starken Vergrößerung der Texte wäre auch eine Audiowiedergabe denkbar, die Blinde über einen Lautsprecher oder Kopfhörer abhören können.
Mann verklagt Playboy wegen fehlender Barrierefreiheit
Um die hübschen Bunnys geht es dem Mann nach eigenen Angaben nicht. Doch ist ein Magazin wie Playboy auch dann noch lesenswert, wenn man die Bilder mit den hübschen Frauen nicht sieht. Reduziert man das Männermagazin auf die geschriebenen Artikel, so kommt man zu dem Ergebnis, dass das Magazin auch ohne Bilder lesenswert ist. Der Mann verklagt Playboy zumindest aus dieser Sicht nicht zu Unrecht. Wie die Klage endet, bleibt abzuwarten. Magazine mit vergleichbarem Inhalt sind jedenfalls gewarnt.