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Ausziehen vor der Cam? Dildoshows im Webcamchat?
Ab sofort verboten für Natalie Hot, Erotiksternchen aus Oberbayern! Berufsverbot? Sendepause? Für ein paar Scheinchen zieht sich das Porno-Sternchen regelmäßig vor der Webcam gegen Geld aus. Und das in ihrem eigenen Haus in einem kleinen bayrischen Örtchen. Ihre Nachbarn schlagen Alarm. Jetzt hat das Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt.
Pornosternchen und Webcam-Girl Natalie Hot hat verloren – das Verwaltungsgericht München hat in einer "mündlichen Verhandlung" (so etwas bietet Natalie Hot selbst ihren Pornos feil) entschieden, daß sie ihre Tätigkeit im oberbayrischen Ampfing aufgeben muss. Zumindest in ihrem Haus, denn das sei nur für Wohnzwecke vorgesehen, nicht aber für die Produktion von erotischen Live-Shows und Pornodrehs – und somit steht es geltendem Baurecht entgegen. In dem konservativen 5.000-Einwohner-Städtchen sind die Bürger sowieso entsetzt.
"Es beschweren sich dauernd irgendwelche Leute mit erfundenen Gründen, zu helles Licht würde sie belästigen und mein Geräuschpegel sei zu hoch", resiginiert Natalie Hot. Im letzten Jahr wurde ihre Wohnungstür aufgebrochen, Nachbarn riefen zu einer Unterschriftenaktion gegen sie auf. Die 24-jährige Frau, die gemeinsam mit ihrem "Manager" und Ehemann dort lebt (über deren Hochzeit berichteten wir), ist genervt von soviel Intoleranz: "Und genau die, die am lautesten schreien, schauen sich wahrscheinlich täglich meine Pornos an". Selbsternannte Ordnungshüter in der Nachbarschaft notierten gar die Kennzeichen der Autos, wenn sie Männerbesuch erhalte.
Berufsverbot nicht akzeptiert: Natalie Hot bei den Pornohasen
Weil ihr Job nun eine Vollzeitbeschäftigung sei und in ihrem Wohngebiet solch eine Tätigkeit nicht gestattet sei, hat sie nun eine Woche Zeit, ihr Gewerbe einzustellen.
Schließlich entwickele Natalie Hot mit ihrem pornösen Auftreten auch eine gewisse Außenwirkung – und das wolle man in dem bayrischen Dorf nicht hinnehmen. "Die beantragte Nutzungsänderung eines Zimmers in ein Darstellungs- und Schaustellereizimmer konnte deshalb nicht, auch nicht im Wege der Ausnahme oder Befreiung, genehmigt werden."
Für die beantragte Änderung wurden gar 1.000 Euro Bearbeitungsgebühr beim Landratsamt Mühldorf am Inn fällig, denn dies hatte bereits vorher gegen die beantragte Nutzungsänderung entschieden und bei Zuwiderhandlung ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro angedroht. Gegen diesen Bescheid zog Natalie Hot vor Gericht, da dies quasi einem Berufsverbot in ihrer Wohnung gleichkäme.
Nun könne noch das Bundesverwaltungsgericht angerufen werden, doch dies sei "zu teuer" für das Erotiksternchen. Ihr Ehemann flachste, sie würden nun auf die Sonneninsel Mallorca auswandern, denn die wollten ihre Steuern und Abgaben mit Kußhand nehmen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Fotos von Natalie Hot
Fotos: Stefan Greiling und Peter Ruckensteiner