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Ein Kardiologe im Fadenkreuz: Das Urteil von Aschaffenburg
Das bayerische Aschaffenburg war in den letzten Monaten Schauplatz eines besonderen Gerichtsverfahrens, das weit über die Grenzen der Region hinaus für Aufsehen sorgte. Ein Kardiologe stand im Mittelpunkt der Anklage wegen Vergewaltigung von Patientinnen und weiterer schwerwiegender Vorwürfe.
Vorwurf des Übergriffs während einer Untersuchung
In den Akten der Staatsanwaltschaft wurde die Beschuldigung erhoben, dass der Arzt während einer Ultraschalluntersuchung im April 2021 unangemessene Handlungen vornahm. Die Anschuldigung lautete, dass er während dieser Untersuchung seine Hand in die Unterwäsche der Patientin gelegt und mit seinen Fingern in sie eingedrungen sei. Es wurde betont, dass diese Handlungen gegen den ausdrücklichen Willen der Patientin erfolgten.
Der unangemessene Eingriff überraschte das Opfer dermaßen, dass sie nicht in der Position war, sich dagegen zu verteidigen. Besonders erschreckend war die Tatsache, dass der Untersuchungsgrund Herzprobleme waren und ein solcher Eingriff im Intimbereich laut einem medizinischen Gutachter keinerlei Notwendigkeit hatte.
Weitere Anklagepunkte: Zuwiderhandlungen und heimliche Aufnahmen
Doch das war nicht der einzige Vorfall. Ein weiterer Vorfall ereignete sich im September desselben Jahres. Hierbei wurde eine andere Patientin dazu gezwungen, unerwünschte Berührungen vorzunehmen.
Der Kardiologe ließ das Opfer seinen Intimbereich berühren und ging dann selbst zu weit, indem er mit einem Finger in die Frau eindrang. Ein dritter beschwerlicher Vorfall betraf das heimliche Filmen einer Frau. Während eines Gesprächs in seiner Praxis nutzte er sein Smartphone, um heimlich Aufnahmen unter den Rock der Frau zu machen, die als Vertreterin eines Labors in seiner Praxis war.
Das Urteil und die Folgen von Vergewaltigung von Patientinnen
Das Gericht in Aschaffenburg kam nach einer eingehenden Prüfung der Beweise und Zeugenaussagen zu seinem Urteil. Der Angeklagte hatte im Laufe des Prozesses die Taten zugegeben. Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten sowie ein fünfjähriges Berufsverbot forderte, plädierte seine Verteidigung lediglich für zwei Jahre Gefängnis mit Bewährung.
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#Das endgültige Urteil lautete: zwei Jahre und zehn Monate Haft sowie ein dreijähriges Berufsverbot in Bezug auf die Behandlung von Patientinnen. Wichtig zu beachten ist, dass das Urteil bislang nicht rechtskräftig ist.
Der Fall um die Vergewaltigung von Patientinnen durch einen Kardiologen in Aschaffenburg hat deutlich gemacht, wie wichtig es ist, ständig wachsam zu sein und das Vertrauen, das Patienten in ihre Ärzte setzen, niemals zu missbrauchen. Das Urteil setzt ein Zeichen dafür, dass solches Fehlverhalten nicht toleriert wird und schwerwiegende Konsequenzen nach sich zieht.
Quelle: n‑tv