Arzt muss we­gen Ver­ge­wal­ti­gung von Pa­ti­en­tin­nen ins Gefängnis

Arzt muss wegen Vergewaltigung von Patientinnen ins Gefängnis
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Ein Kar­dio­lo­ge im Fa­den­kreuz: Das Ur­teil von Aschaffenburg

Das baye­ri­sche Aschaf­fen­burg war in den letz­ten Mo­na­ten Schau­platz ei­nes be­son­de­ren Ge­richts­ver­fah­rens, das weit über die Gren­zen der Re­gi­on hin­aus für Auf­se­hen sorg­te. Ein Kar­dio­lo­ge stand im Mit­tel­punkt der An­kla­ge we­gen Ver­ge­wal­ti­gung von Pa­ti­en­tin­nen und wei­te­rer schwer­wie­gen­der Vorwürfe.

Vor­wurf des Über­griffs wäh­rend ei­ner Untersuchung

In den Ak­ten der Staats­an­walt­schaft wur­de die Be­schul­di­gung er­ho­ben, dass der Arzt wäh­rend ei­ner Ul­tra­schall­un­ter­su­chung im April 2021 un­an­ge­mes­se­ne Hand­lun­gen vor­nahm. Die An­schul­di­gung lau­te­te, dass er wäh­rend die­ser Un­ter­su­chung sei­ne Hand in die Un­ter­wä­sche der Pa­ti­en­tin ge­legt und mit sei­nen Fin­gern in sie ein­ge­drun­gen sei. Es wur­de be­tont, dass die­se Hand­lun­gen ge­gen den aus­drück­li­chen Wil­len der Pa­ti­en­tin erfolgten.

Arzt muss wegen Vergewaltigung von Patientinnen ins Gefängnis
Arzt muss we­gen Ver­ge­wal­ti­gung von Pa­ti­en­tin­nen ins Gefängnis

Der un­an­ge­mes­se­ne Ein­griff über­rasch­te das Op­fer der­ma­ßen, dass sie nicht in der Po­si­ti­on war, sich da­ge­gen zu ver­tei­di­gen. Be­son­ders er­schre­ckend war die Tat­sa­che, dass der Un­ter­su­chungs­grund Herz­pro­ble­me wa­ren und ein sol­cher Ein­griff im In­tim­be­reich laut ei­nem me­di­zi­ni­schen Gut­ach­ter kei­ner­lei Not­wen­dig­keit hatte.

Wei­te­re An­kla­ge­punk­te: Zu­wi­der­hand­lun­gen und heim­li­che Aufnahmen

Doch das war nicht der ein­zi­ge Vor­fall. Ein wei­te­rer Vor­fall er­eig­ne­te sich im Sep­tem­ber des­sel­ben Jah­res. Hier­bei wur­de ei­ne an­de­re Pa­ti­en­tin da­zu ge­zwun­gen, un­er­wünsch­te Be­rüh­run­gen vorzunehmen.

Deut­sche Erotikstars

Der Kar­dio­lo­ge ließ das Op­fer sei­nen In­tim­be­reich be­rüh­ren und ging dann selbst zu weit, in­dem er mit ei­nem Fin­ger in die Frau ein­drang. Ein drit­ter be­schwer­li­cher Vor­fall be­traf das heim­li­che Fil­men ei­ner Frau. Wäh­rend ei­nes Ge­sprächs in sei­ner Pra­xis nutz­te er sein Smart­phone, um heim­lich Auf­nah­men un­ter den Rock der Frau zu ma­chen, die als Ver­tre­te­rin ei­nes La­bors in sei­ner Pra­xis war.

Das Ur­teil und die Fol­gen von Ver­ge­wal­ti­gung von Patientinnen

Das Ge­richt in Aschaf­fen­burg kam nach ei­ner ein­ge­hen­den Prü­fung der Be­wei­se und Zeu­gen­aus­sa­gen zu sei­nem Ur­teil. Der An­ge­klag­te hat­te im Lau­fe des Pro­zes­ses die Ta­ten zu­ge­ge­ben. Wäh­rend die Staats­an­walt­schaft ei­ne Frei­heits­stra­fe von drei Jah­ren und vier Mo­na­ten so­wie ein fünf­jäh­ri­ges Be­rufs­ver­bot for­der­te, plä­dier­te sei­ne Ver­tei­di­gung le­dig­lich für zwei Jah­re Ge­fäng­nis mit Bewährung.

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#Das end­gül­ti­ge Ur­teil lau­te­te: zwei Jah­re und zehn Mo­na­te Haft so­wie ein drei­jäh­ri­ges Be­rufs­ver­bot in Be­zug auf die Be­hand­lung von Pa­ti­en­tin­nen. Wich­tig zu be­ach­ten ist, dass das Ur­teil bis­lang nicht rechts­kräf­tig ist.

Der Fall um die Ver­ge­wal­ti­gung von Pa­ti­en­tin­nen durch ei­nen Kar­dio­lo­gen in Aschaf­fen­burg hat deut­lich ge­macht, wie wich­tig es ist, stän­dig wach­sam zu sein und das Ver­trau­en, das Pa­ti­en­ten in ih­re Ärz­te set­zen, nie­mals zu miss­brau­chen. Das Ur­teil setzt ein Zei­chen da­für, dass sol­ches Fehl­ver­hal­ten nicht to­le­riert wird und schwer­wie­gen­de Kon­se­quen­zen nach sich zieht.

Quel­le: n‑tv

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