Gehorsamspflicht der Ehefrau auf dem Prüfstand
Das freut die Herzen aller Ehemänner: Im Europa-Recht niedergeschrieben und im BGB wirklich festgelegt: Die Gehorsamspflicht der Ehefrau gegenüber dem Ehegatten!
Der "Code Civil" wurde auf Anordnung des französischen Feldherren und Kaisers Napoleon Bonaparte (1769 – 1821) dem europäischen Recht hinzugefügt und sogar Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat diese Pflicht in seinen Gesetzestext aufgenommen (mittlerweile ist der Paragraph 1354 allerdings gestrichen worden).
Tja, Männer und vor allem liebe Frauen, wer hätte das gedacht, daß es die Gehorsamspflicht der Ehefrau tatsächlich gibt? Was wohl die Feministinnen um Alice Schwarzer hierzu sagen würden? Gern würden wir einmal diese Damen einladen zu einem Gespräch in unserer Redaktion. Aber wer Porno als sexistisch ablehnt, wird zum Thema Fetisch & BDSM sicher keine wohlwollendere Meinung haben.
Was altertümlich anmutet, hat eben doch seine Berechtigung – besonders bei den Anhängern des BDSM. Schließlich gelten hier Unterwerfung und Macht zum Repertoire der Lustspiele. Ein Dienen und Herrschen im Metakonsens, auch wenn für viele der Aspekt der angeblichen Gewalt eine große Rolle spielt. So jedoch alle ihre Gelüste aus freien Stücken, nüchtern und mit freiem Willen ausüben, steht diesem nichts entgegen.
Und wem die Gattin (oder Freundin) nicht zu Diensten sein will, der schaut sich einfach hier um: www.sittenwidrig.com/dating