Polygynie – eine spezielle Eheform
Polygynie wird auch als Vielweiberei bezeichnet. Hierbei ist es dem Mann gestattet, mehr als "nur" eine Frau zu ehelichen. Ist ein Mann mit zwei weiblichen Geschöpfen verheiratet, spricht man auch von der so genannten Bgynie. In jedem Fall ist die Vielweiberei eine Form der Polygamie und in unserem Land verboten. Dennoch wird sie hierzulande immer häufiger betrieben, ohne dass den betreffenden Personen rechtliche Konsequenzen drohen.
In zahlreichen afrikanischen und arabischen Ländern wird die polygyne Ehegemeinschaft massiv gelebt. Immer wieder zeigt sich dabei, dass die Männer ausgesprochen dominant sind, während die Frauen durch einen devoten Charakter auffallen. Letzteres ist jedoch unter den Ehefrauen selbst anders. Diejenige Frau, die zuerst den Mann geehelicht hat, verfügt in vielen dieser Kulturen über einen höheren Status als die Frauen, die innerhalb der "partnerschaftlichen Beziehung" nach ihr kommen. Häufig kommt es vor, dass ältere Männer verhältnismäßig junge Frauen heiraten. Jüngere Männer hingegen entscheiden sich oftmals dazu, erst sehr spät zu heiraten, um dann mit einer älteren Witwe vor den "Traualtar" zu treten.
Auch in einigen Regionen Asiens sowie in zahlreichen indianischen Stämmen ist die Polygynie nichts Außergewöhnliches. In den entsprechenden Kulturkreisen ist die Mehrfachehe jedoch nur den gesellschaftlich höher gestellten "Herrschaften" gestattet, wie zum Beispiel Stammesführern oder Häuptlingen. Dabei kann es vorkommen, dass die Frauen, die mit diesen Männern verheiratet werden, nicht unbedingt mit dieser Heirat einverstanden sind. Durch den teils massiven familiären und gesellschaftlichen Druck fügen sich die Betroffenen ihrem Schicksal.
Erotik in der polygynen Verbindung
In einigen polygenen Verbindungen hängt es von der "ersten" Frau ab, ob und wann die weiteren Frauen mit dem Ehemann sexuell intim werden dürfen. Grundsätzlich obliegt es jedoch dem männlichen Bestandteil dieser Konstellationen, wie oft – und vor allem mit wie vielen Frauen – sexuelle Handlungen ausgeführt werden. Meist ist es sogar unerheblich, ob die Frau, mit welcher der Mann jeweils Geschlechtsverkehr wünscht, damit einverstanden ist. Falls sie sich wehrt, hat in manchen Gesellschaften sogar die Erstfrau die Möglichkeit, die jeweils andere Ehefrau dazu zu zwingen, sich den Wünschen ihres Mannes hinzugeben.

In vielen Fällen wird davon berichtet, dass sich die Personen innerhalb einer polygenen Verbindung mit der Zeit aneinander gewöhnen, wobei die Rivalität, die anfangs vor allem zwischen den Frauen herrscht, abschwächt. Dies wiederum führt häufig dazu, dass erneut der Mann profitiert. Denn je besser sich die Erst- und Zweitfrau sowie die weiteren Damen miteinander verstehen, desto größer die Chance, dass alle gemeinsam sexuell miteinander verkehren. Nichtsdestotrotz steht dabei im Vordergrund, den Mann zu befriedigen. Ob und wann die Frauen letztlich beim "erotischen Zusammensein" den Orgasmus erleben (dürfen), hängt ausschließlich vom Oberhaupt dieser polygenen Verbindung ab.
Immer mehr Menschen stellen sich die Frage, welche Ausmaße die Polygynie hierzulande in Zukunft noch annehmen wird. Ist damit zu rechnen, dass es für jene Personen, die die Polygynie "leben", strafrechtliche Konsequenzen geben wird? Oder werden eines Tages auch deutsche Bürger die Möglichkeit haben, ihre Gelüste im Rahmen einer Polygynie ausleben zu dürfen? Man darf in jedem Fall gespannt sein, wie sich die Situation in unserem Land in den kommenden Jahren noch entwickeln wird…