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Alkohol, Tabakwaren, Genussmittel: Welche Regeln gelten bei Urlaubsreisen ins europäische Ausland?
Europa ist nicht nur ein Kontinent, sondern eine weltweit einzigartige Idee: Hier haben sich siebenundzwanzig Länder zu einem Verbund zusammengeschlossen, in dem die Bürger überall sehr weitgehende Freiheiten genießen. Zwischen allen Ländern, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, herrscht sogar eine fast unbeschränkte Reisefreiheit.
Zwar muss man an den Grenzen nach wie vor mit Polizei- und Zollkontrollen rechnen. Eine regelmäßige und planmäßige Kontrolle beim Grenzübertritt findet aber nicht mehr statt. Wer die Grenzen überquert, muss allerdings die im jeweiligen Land geltenden Regeln und Gesetze beachten – ganz gleich, ob man sich in einem Schengen-Staat befindet oder nicht.
Kondome und Erotik-Artikel dürfen gerne mitreisen
Tatsächlich gibt es Länder auf der Welt, in denen Sextoys auf dem Index der verbotenen Produkte stehen. Allerdings ist das in der Europäischen Union nicht der Fall: Ob Kondom, Anal Dildo oder Pornofilm, diese „heiße Ware“ darf gerne mit durch Europa reisen.
Tabakwaren sind in begrenzter Stückzahl ebenfalls erlaubt
Auch wenn nicht mehr so viel geraucht wird wie früher, spielt die Frage nach dem Mitführen von Zigaretten und ähnlichen Produkten weiterhin eine Rolle. Das liegt vor allem daran, dass diese Produkte in den Ländern unterschiedlich besteuert werden und sich preislich zum Teil erheblich unterscheiden. Zollfrei mitnehmen darf man pro Person
- 800 Zigaretten
- 400 Zigarillos
- 200 Zigarren
- 1 Kilogramm Rauchtabak
- 800 Rauchportionen erhitzten Tabak
- 1 Liter Substitute für Tabakwaren
Im Hinblick auf E‑Zigaretten gibt es bislang keine gemeinsame Haltung der EU. In einigen fernen Ländern wie Japan, Malaysia oder Brasilien sind sie komplett verboten. Innerhalb von Europa muss man nur bei Reisen nach Portugal aufpassen. Denn dort gelten Liquids mit Nikotin als Medizinprodukt, sodass es Probleme mit der Einfuhr geben kann. Generell sollte man sich immer im Vorfeld informieren, wie man es im Zielland mit dem Dampfen hält.
Alkohol reist oft und gerne mit
Insbesondere in den skandinavischen Ländern wird Alkohol so hoch besteuert, dass es einen regelrechten Shopping-Tourismus nach Deutschland oder Polen gibt. Und der ist tatsächlich auch zulässig. Man hat sich innerhalb der EU auf folgende Höchstmengen für die zollfreie Einfuhr verständigt.
- 10 Liter Spirituosen
- 10 Liter alkoholhaltige Süßgetränke
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein)
- 60 Liter Schaumwein
- 110 Liter Bier
Für Wein gibt es keine einheitliche Regel. Wer in einem Italienurlaub die Vorräte eines Weingutes aufkauft, um den privaten Weinkeller damit zu bestücken, bekommt mit dem deutschen Zoll keine Probleme. Wie man es im Ausland damit hält, sollte man vorher in Erfahrung bringen.
Andere Genussmittel
Es gibt noch weitere Genussmittel, die man nicht in unbegrenzten Mengen mitführen darf. Bei Kaffee und kaffeehaltigen Waren etwa hat man sich jeweils auf eine Höchstgrenze von 10 Kilogramm pro Person geeinigt.
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Komplizierter ist es bei Marihuana: In den benachbarten Niederlanden sind Verkauf und Konsum unter vergleichsweise geringen Auflagen zulässig. Man darf die Produkte aber nicht über die Grenze transportieren – und dabei spielt es keine Rolle, in welches andere Land die Reise gehen soll. Dass in Deutschland eine Gesetzesreform in Arbeit ist, die den Konsum und den Besitz von Marihuana ein Stück weit zulassen wird, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle: Solange das Gesetz nicht beschlossen wurde und wirksam ist, wird die Mitnahme von Marihuana nicht toleriert, sondern ist eine Straftat. Wie man nach der Gesetzesnovelle damit umgehen wird, ist bislang noch nicht geklärt. Es bleibt also spannend, nicht nur beim Reisen selbst.