Erotiklexikon: Para­graf 175

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Paragraf 175
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Para­graf 175 – Rück­blick auf die "Schmach des Jahr­hun­derts"  

Per­so­nen, die wir heu­te als que­er oder gay bzw. männ­lich homo­se­xu­ell bezeich­nen, hie­ßen noch vor 30 Jah­ren viel­fach Homos, war­me Brü­der oder 175er. Diver­se Men­schen benut­zen nach wie vor lie­ber das Wort homo­se­xu­ell als schwul. Die immer noch ver­brei­te­te Aver­si­on gegen Män­ner, die auf Män­ner ste­hen, lässt sich ein­deu­tig auf den Para­graf 175 zurück­füh­ren. 

Immer­hin stell­te das deut­sche Straf­ge­setz­buch "sexu­el­le Hand­lun­gen zwi­schen Per­so­nen männ­li­chen Geschlechts" über 120 Jah­re lang unter Stra­fe. Und zwar exakt vom 1. Janu­ar 1872 bis zum 11. Juni 1994. Bis zum Jahr 1935 fiel zudem die "wider­na­tür­li­che Unzucht mit Tie­ren" unter den Para­graf 175 StGB, den "Schwu­len­pa­ra­graf". Alles in allem sol­len ca. 140.000 Män­ner nach unter­schied­li­chen Fas­sun­gen des Straf­ge­set­zes ver­ur­teilt wor­den sein. 

Staat­lich ver­ord­ne­te Schwu­len­feind­lich­keit? 

Wer Schwu­le ablehnt, gilt heut­zu­ta­ge schnell als homo­phob. Tat­säch­lich kann Angst eine Rol­le dabei spie­len, wenn sich Jugend­li­che und Erwach­se­ne aggres­siv, dis­kri­mi­nie­rend oder sogar gewalt­tä­tig Homo­se­xu­el­len gegen­über ver­hal­ten. Oder aber sich abfäl­lig und aus­gren­zend über die­se äußern. Bei Homo­pho­bie han­delt es sich häu­fig um eine tief im Unter­be­wusst­sein ver­an­ker­te Angst. Als Angst­stö­rung im psy­cho­lo­gi­schen Sinn ist die­se aller­dings nicht einzuordnen.

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Der deut­sche Schrift­stel­ler Kurt Hil­ler war Schrift­stel­ler sowie Pazi­fist und enga­gier­te sich in der aller­ers­ten Schwu­len­be­we­gung. 1922 publi­zier­te er eine Auf­satz­samm­lung unter dem Titel "§175: Die Schmach des Jahr­hun­derts". Bei den Nazis wur­de der Para­graf 175 noch ver­schärft, indem die Gefäng­nis­höchst­stra­fe von sechs Mona­ten auf fünf Jah­re anstieg. Fer­ner erfolg­te eine Erwei­te­rung des Tat­be­stan­des von "unzüch­ti­gen Hand­lun­gen" aller Art. Hin­zu kam ein neu­er §175a des Straf­ge­setz­buchs, der für angeb­lich "erschwer­te Fäl­le" Haft­stra­fen im Zucht­haus bis zu zehn Jah­ren vor­sah.  

In der DDR galt ab 1950 die alte Fas­sung von Para­graf 175, und auch §175a kam wei­ter­hin zur Anwen­dung. Doch schon zehn Jah­re ver­hielt sich die Obrig­keit nach­sich­tig bei schwu­len Akti­vi­tä­ten unter Erwach­se­nen. 1968 trat ein erneu­er­tes Straf­ge­setz­buch in Kraft: §151 droh­te Frau­en wie Män­nern Stra­fe bei "gleich­ge­schlecht­li­chen Hand­lun­gen mit Jugend­li­chen" an. 1989 wur­de die­ser Para­graf getilgt. 

Der §175 in der jün­ge­ren Geschich­te 

In der Bun­des­re­pu­blik blie­ben die Para­gra­fen 175 und 175a aus der Nazi­zeit zwei lan­ge Jahr­zehn­te lang bestehen. Die­ser Tat­be­stand unter­mau­er­te die ver­klemm­te und schwu­len­feind­li­che Grund­stim­mung in den 1950er- und 1960er-Jah­ren. Vie­le Men­schen hiel­ten Homo­se­xua­li­tät für eine Krank­heit und für eine Sün­de. Es gab sogar Elek­tro­schock-The­ra­pien, die Män­ner "gesund" machen soll­ten. 

Schwu­le leb­ten in einem spür­bar homo­pho­ben Kli­ma, muss­ten ihre sexu­el­le Ori­en­tie­rung ver­ste­cken und lügen. Man­che gin­gen Schein­ehen ein oder rutsch­ten ins halb­kri­mi­nel­le Milieu ab. Wer als homo­se­xu­ell "ent­tarnt" wur­de, galt als erpress­bar. Es gab nur weni­ge offen schwul leben­de Män­ner, bei­spiels­wei­se in Künst­ler­krei­sen oder in der Wer­be­bran­che. Oft wur­den sie scheel ange­se­hen oder belä­chelt. Teen­ager trau­ten sich nicht zum Coming-out, um in der Fami­lie nicht in Ungna­de zu fal­len. 

Paragraf 175
Die Dis­kus­si­on des Para­graf 175

Das Jahr 1969 bracht eine ers­te, das Jahr 1973 eine wei­te­re Reform. Nun wur­den nur noch Stra­fen für Sex mit Jun­gen unter 18 Jah­ren in Aus­sicht gestellt. Bei hete­ro­se­xu­el­len und les­bi­schen Hand­lun­gen lag das Schutz­al­ter hin­ge­gen bei 14 Jah­ren. Im Zug der deut­schen Ein­heit ver­lor der Para­graf 175 Straf­ge­setz­buchs ab 1994 auch in den alten Bun­des­län­dern sei­ne Gül­tig­keit. 

Längst über­hol­tes Anti­schwu­len­ge­setz 

Die Bezeich­nung "175er" ist im Volks­mund noch nicht ver­ges­sen. Der 17.5. wird auch wei­ter­hin "Fei­er­tag der Schwu­len" genannt. Dabei gilt die­ser heu­te als "Inter­na­tio­na­ler Tag gegen Homo­pho­bie, Bipho­bie, Inter­pho­bie und Trans­pho­bie" und deckt damit meh­re­re Spek­tren der quee­ren Sze­ne ab. Am 17. Mai 1990 strich die WHO Homo­se­xua­li­tät aus dem Krank­heits­ka­ta­log. 

Des­sen unge­ach­tet: Es gibt auch im 21. Jahr­hun­dert welt­weit vie­le Regie­run­gen und Bevöl­ke­rungs­grup­pen, die zu ihrer Schwu­len­feind­lich­keit ste­hen. Viel­fach wird die­se sogar reli­gi­ös begrün­det. Man den­ke nur an die Miss­brauchs­vor­wür­fe gegen kirch­li­che Wür­den­trä­ger und den bigot­ten Umgang damit. 

Ob jung oder alt: Vor­ur­tei­le und Res­sen­ti­ments gegen homo­se­xu­el­le Män­ner sind weit ver­brei­tet. Obwohl Frau­en oft eine tole­ran­te­re Ein­stel­lung haben, befin­den sich auch unter ihnen aus­ge­spro­che­ne Schwu­len­fein­din­nen. Die Furcht, der eige­ne Sohn oder Part­ner könn­te sich als gay outen, ist noch nicht aus unse­rem All­tag ver­schwun­den. Es soll sogar Men­schen geben, für die der Para­graf 175 trotz sei­ner Abschaf­fung wei­ter­hin gilt und die die soge­nann­te Homo-Ehe igno­rie­ren.  

Der Kampf gegen Homo­pho­bie geht wei­ter 

Kürz­lich zeig­te sich im Rah­men der inter­na­tio­na­len "Pri­de" ein­mal mehr in ein­drucks­vol­ler Wei­se, wie selbst­be­wusst sich die Homo­se­xu­el­len­sze­ne inzwi­schen prä­sen­tiert. Den­noch blei­ben Para­den und Demos zum "Chris­to­pher Street Day" Aus­nah­men. In den Köp­fen diver­ser Zeit­ge­nos­sen exis­tiert der Para­graf 175 lei­der wie eh und je. Aus Bot­schaf­ten in den Social Media geht her­vor, dass sich man­che sogar eine Wie­der­be­le­bung des §175 wün­schen wür­den. Aber zum Glück spie­geln die­se nicht die Hal­tung der Mehr­heit gegen­über Schwu­len wider.

Synonyme:
Schwulenparagraf, §175 StGB
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