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Polizist wegen Kinderpornografie und heimlicher Spannervideos verurteilt
Dieser "Freund und Helfer" hat mehrere Frauen und eine Minderjährige heimlich gefilmt. Er machte intime Aufnahmen, die von Nacktbildern bis hin zu Videos reichen, welche Frauen beim Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten zeigen. Das sind intimste Aufnahmen, die in hohem Maße das Persönlichkeitsrecht und den höchstpersönlichen Lebensbereich der fünf Opfer verletzen. Zusätzlich fand man Missbrauchsbilder und kinderpornografische Inhalte auf seinem Computer und seinem Handy.
Für diesen Fall ist das Jugendstrafgericht zuständig. Der Angeklagte war bei seinen frühesten Taten selbst noch keine 21 Jahre alt.
Das Urteil
Der 26jährige ist bereits bei 80 Prozent seines Gehalts suspendiert worden. Das Polizeipräsidium Oberfranken hat außerdem ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet. Der angeklagte Polizist wurde vom Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Coburg/Lichtenfels zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Er hat davon bereits zwei Monate in Untersuchungshaft verbracht. Seine Arbeit als Polizist darf der Angeklagte nicht wieder aufnehmen. Seine Karriere bei der Polizei findet mit der Urteilsbekündung also sein Ende.
» Frauen wehren sich gegen heimliche Aufnahmen
Der Richter machte es bei der Urteilsbekündung noch einmal deutlich:
Es ist nicht tolerierbar, dass eine Person des öffentlichen Dienstes, dem die Menschen vertrauen sollen, sich solcher Taten schuldig macht. Ein Polizeibeamter hat sich stets rechtskonform zu benehmen. Die Bevölkerung muss sich auf die Polizei verlassen können. Intime Aufnahmen, die heimlich gefilmt werden, stellen eine absolute Verletzung der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechtes dar. Ein Polizist muss es laut Richter besser wissen.
Auch eine Kollegin heimlich gefilmt
Zuletzt war eine seiner Polizei-Kolleginnen betroffen, mit der der Angeklagte zuvor noch eine Beziehung führte. Von ihr gab es zahlreiche Nacktaufnahmen. Er hat außerdem noch drei weitere Bekannte heimlich gefilmt. Dies geschah vermehrt über die Wände von Umkleidekabinen beim Besuch einer Therme. Eine der Frauen hat er im Badezimmer der Eltern heimlich gefilmt.
Es liegt der Beweis vor, dass der Angeklagte 2015 seine damals erst 17jährige Freundin mehrfach heimlich gefilmt hat. Diese Aufnahmen zeigen sowohl Geschlechtsverkehr mit dem Angeklagten als auch einige Nacktbilder. Aufgrund des Alters der Frau zur Tatzeit wurde der Angeklagte Polizist in diesem Fall für die Herstellung jugendpornografischer Inhalte verurteilt. Der Angeklagte muss der Frau Schmerzensgeld zahlen. Bis zum Gerichtsverfahren hatte sie keine Ahnung von den Taten. Über die Höhe des Schmerzensgeldes wird im zivilrechtlichen Verfahren laut Richter noch entschieden.
Der Angeklagte hatte Kinderpornografie und Missbrauchsfotos auf seinem Computer und Handy gespeichert
2019 fanden Ermittler zusätzlich 337 Fotos und 74 Videos in kinderpornografischer Form. Die Kinder sind auf diesen Aufnahmen heimlich gefilmt worden, während man sie aufs Grausamste missbraucht hat. Auch hier findet der Richter klare urteilende Worte: Ohne den Bedarf gebe es solche Inhalte nicht. Jeder Einzelne, der diese furchtbaren Inhalte, die heimlich gefilmt werden und unfassbar tiefe, dauerhafte seelische Narben bei den Betroffenen verursachen, konsumiert und teilt, unterstützt damit unsagbare Gräueltaten, die es zu verhindern gilt.
Laut Landesjugendgericht muss es das oberste Gebot eines jeden Polizeibeamten sein, solche Taten aufzuspüren und zu verhindern. Ganz sicher darf ein Polizist nicht auch noch selbst zu diesem Übel Beitrag leisten.
Der junge Polizist begann seine Taten hauptsächlich von 2015 bis 2016. Er fing also noch während seiner Ausbildung bei der Polizei damit an. Ausgerechnet Polizist, ein Beruf, von dem er sich schon im Kindesalter gewünscht hat, dass er ihn später einmal ausführen darf. Die Antwort auf die Frage, wie ein Mensch, der für Recht und Ordnung kämpfen will und davon träumt, andere zu beschützen, zu solch verwerflichen Taten fähig sein kann, andere heimlich gefilmt hat und Kinderpornografie besitzen kann, bleibt leider weiterhin ein Rätsel und ist bedauerlicherweise kein Einzelfall.
Titelbild: Symbolfoto