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Eine Gehorsamspflicht mit Geschichte
"Ihm dienen und ihn ehren…" ist der Wortlaut noch heute üblicher Eheversprechen. Mit der Eheschließung gibt die Frau Rechte an den Mann ab – so war es jahrhundertelang gesetzlich festgelegt und daraus resultierte auch die Gehorsamspflicht.
Schon die Apostel wussten es
Die Gehorsamspflicht der (Ehe-)Frau beruht auf den Aussagen des Apostels Paulus, der die Unterordnung der Ehefrau in der Bibel verwurzelt. Rechtlich festgelegt wird diese Pflicht in Europa erstmals im napoleonischen Code Civil. Der Mann hat danach die alleinige Entscheidungsgewalt über die Bestimmung des Wohnortes, die Art der Lebensführung und den beruflichen Werdegang der Frau. Die Ehefrau ihrerseits ist verpflichtet, dem Mann den Vollzug der Ehe zu gewähren, ihm zu gehorchen und ihm gegenüber Rechenschaft abzulegen. Eine Züchtigung der Frau durch den Mann ist nicht verboten.
In der Pflicht zum Gehorsam ist jedoch auch das Recht verankert, Schlüsselgewalt über den eigenen Haushalt sowie ein Wirtschaftsgeld zu erhalten. In besonderen Fällen hat der Mann wiederum das Recht, der Frau diese Schlüsselgewalt zu entziehen.
Was bedeutet das für den heutigen Alltag?
Noch 1913 hat das Kaiserreich gesetzlich festgelegt, dass die Frau sich der Führung des Mannes zu unterwerfen hat. Das Gesetz zur Gehorsamspflicht wurde erst 1977 aus der deutschen Gesetzgebung getilgt. Was auch immer man beim Ehegelöbnis verspricht, ist nicht bindend und darf Artikel 3 des Grundgesetzes nicht widersprechen. In den BDSM-Beziehungen der Neuzeit wird diese Gehorsamspflicht schmerzlich vermisst und oft durch Verträge zwischen den Partnern ersetzt, die jedoch keine rechtliche Gültigkeit haben.
Für interessierte Paare, die die Gehorsamspflicht der Ehefrau in ihren Beziehungsalltag integrieren wollen, gibt es jedoch eine kleine Gesetzeslücke:
Der Islam hat auch eine religiös verankerte Gehorsamspflicht der Ehefrau ihrem Mann gegenüber – und für Staatsbürger islamisch geführter Staaten steht das religiöse Recht ideell über den deutschen Gesetzen. Um der Gehorsamspflicht Gültigkeit zu verleihen, könnte man es also auf einen Rechtsstreit ankommen lassen – oder man entwirft seine eigenen Gesetze innerhalb der Ehe. Die sind dann zwar vor Gericht nicht bindend, können aber bereits bei der Festlegung erotische Freude bereiten.
Übrigens: Pflichterfüllung der Gehorsamspflicht ist eine Tugend!
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- Die Gehorsamspflicht der Ehefrau