Was be­deu­tet 18 U.S.C. §2257 in der Pornobranche?

Was bedeutet 18 U.S.C. §2257 in der Pornobranche?
Was bedeutet 18 U.S.C. §2257 in der Pornobranche?

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Hin­ter dem Na­men Skirt Club ver­birgt sich ei­ne Com­mu­ni­ty, die re­gel­mä­ßig Sex­par­tys or­ga­ni­siert. Für bi­se­xu­el­le Frau­en und sol­che, die es viel­leicht noch wer­den wol­len. Auf die­sen Par­tys sind Män­ner nicht zu­ge­las­sen. Die Frau­en sol­len un­ter sich sein und voll­ends ent­span­nen kön­nen. Ge­grün­det 2014 in Lon­don, hat der Skirt Club mitt­ler­wei­le An­lauf­stel­len in vie­len Me­tro­po­len die­ser Welt. Auf fast al­len Kon­ti­nen­ten wer­den Sex­par­tys für Frau­en veranstaltet.
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Dad­dys Lu­der kann es nicht las­sen. Ge­meint ist der Sex. In ih­ren neu­es­ten Vi­de­os wird Dad­dys­Lu­der so­gar schwan­ger ge­fickt. Gei­ler geht es kaum. An­de­re Frau­en wol­len in die­sem Zu­stand mög­lichst in Ru­he ge­las­sen wer­den. Bei der knapp vier­zig­jäh­ri­gen Milf ist das ge­naue Ge­gen­teil der Fall. Dad­dys­Lu­der möch­te so oft es geht schwan­ger ge­fickt wer­den. Im­mer und im­mer wie­der. Und das al­les live vor der Cam und in ih­ren Vi­de­os zum er­neut ansehen.

Das Bun­des­ge­setz 18 U.S.C. §2257 der USA

Es ge­hört mit zu den um­strit­tens­ten Re­ge­lun­gen in den Ver­ei­nig­ten Staa­ten von Ame­ri­ka. Be­trof­fen sind da­von vor al­lem Pro­du­zen­ten in der Ero­tik­bran­che. Aber auch Fo­to­gra­fen und Künst­ler tan­giert die­ses Ge­setz häu­fig. In na­her Zu­kunft dürf­te sich wohl der obers­te Ge­richts­hof, der Su­pre­me Court, da­mit be­schäf­ti­gen, ob 18 U.S.C. §2257 über­haupt ver­fas­sungs­ge­mäß ist. Um was aber geht es da­bei genau?

Was bedeutet 18 U.S.C. §2257 in der Pornobranche?In we­ni­gen Worten…

… und oh­ne ju­ris­ti­sches Kau­der­welsch aus­ge­drückt: 18 U.S.C. §2257 be­sagt, dass je­der Her­stel­ler von ero­ti­schen oder por­no­gra­phi­schen Ma­te­ria­li­en von je­dem Dar­stel­ler oder Mo­del zwei staat­li­che Licht­bild­aus­wei­se be­nö­tigt. Da­bei reicht es nicht, sich die­se Aus­wei­se nur zei­gen zu las­sen. Sie müs­sen viel­mehr ko­piert und zu den Ak­ten ge­nom­men wer­den. Der Her­stel­ler hat die Ko­pien al­so dau­er­haft in sei­nen Un­ter­la­gen auf­zu­be­wah­ren und muss sie bei ei­ner Kon­trol­le auch vor­wei­sen können.

Es ver­steht sich von selbst, dass da­mit ein ge­wis­ser bü­ro­kra­ti­scher Auf­wand ver­bun­den ist. Au­ßer­dem kann da­mit die An­ony­mi­tät, auf die vie­le Ero­tik­dar­stel­ler gro­ßen Wert le­gen, nicht mehr ge­währ­leis­tet wer­den. Hin­ter­grund des Ge­set­zes war einst, si­cher zu stel­len, dass nur voll­jäh­ri­ge Frau­en und Män­ner als Dar­stel­ler zum Ein­satz kom­men. Da­für aber wä­re die Do­ku­men­ta­ti­ons- und Auf­be­wah­rungs­pflicht nicht er­for­der­lich gewesen.

Ge­set­zes­treue Vi­de­os sehen

18 U.S.C. §2257 – nicht nur in der Por­no­bran­che mäch­tig umstritten

Das Bun­des­ge­setz 18 U.S.C. §2257 ist nicht nur im Be­reich der Por­no­in­dus­trie mäch­tig um­strit­ten. Be­trof­fen sind ge­nau so freie Fo­to­gra­fen und Künst­ler, die mit ih­ren ero­ti­schen Dar­stel­lun­gen eher künst­le­ri­sche Am­bi­tio­nen ver­fol­gen. Kein Wun­der al­so, dass sich seit lan­gem Wi­der­stand ge­gen das Ge­setz regt. Nach An­sicht der ein­fluss­rei­chen Free Speech Co­ali­ti­on (FSC) ver­stößt 18 U.S.C. §2257 ge­gen den ers­ten Ver­fas­sungs­zu­satz, weil es zu staat­li­cher Zen­sur füh­ren und ei­ner Be­schrän­kung der Re­de­frei­heit füh­ren könne.

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Ein Bun­des­ge­richt in New Jer­sey ist im Jahr 2018 die­ser Ar­gu­men­ta­ti­on ge­folgt und hat die An­wen­dung des Ge­set­zes in sei­nem Be­zirk für rechts­wid­rig er­klärt. Ein Pro­du­zent müs­se le­dig­lich über­prü­fen, ob Dar­stel­ler voll­jäh­rig sind. Die FSC geht da­von aus, dass es in ab­seh­ba­rer Zeit zu ei­ner ju­ris­ti­schen Klä­rung vor dem obers­ten Ge­richts­hof in Wa­shing­ton kom­men wird. Des­sen Ent­schei­dung wä­re dann für die ge­sam­ten USA gültig.

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